Dienstag, 5. Dezember 2023
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Gesundheitsministerium: Keine Tests für Geboosterte bei 2GPlus

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Mit der neuen Corona-Verordnung, die morgigen Samstag (4. Dezember) in Kraft treten soll, entfällt in Baden-Württemberg bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Das teilte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl, am Freitag mit.

„Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen“, wird Lahl in einer Pressemitteilung des Ministeriums zitiert. Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.

Zudem hat der Amtschef in einem Brief die Ortspolizeibehörden gebeten, mit der Ahndung der Verstöße bis Anfang nächster Woche kulant umzugehen, das heißt, diese noch nicht zu sanktionieren. „Die Lage ist sehr ernst, deshalb sollen wir uns natürlich alle an die neuen Regeln halten. Wir wissen aber, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig kommt. Das ist eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalterinnen und Gastronomen. Deshalb sollten die Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinde, die für die Kontrolle der Corona-Verordnung zuständig sind, dies auch bei der Ahndung etwaiger Verstöße berücksichtigen. Das gilt vor allem für die Gastronomie und Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Aber klar ist: Wir brauchen diese neuen Regeln, um die Infektionslage und die Situation in den Krankenhäusern einigermaßen in den Griff zu bekommen. Von Ende nächster Woche an werden die neuen Regeln deshalb kontrolliert und sanktioniert.“

Die neuen Regeln betreffen insbesondere zwei Bereiche:

  • Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 % der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Damit finden im Fußball faktisch Geisterspiele statt.
  • Für die Gastronomie gilt ab Samstag generell die 2GPlus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.

Darüber hinaus werden folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Verschärfung Zutrittsregelung bei Freizeit- und Kultureinrichtungen (2G plus),
  • Verschärfung Zutrittsregelung beim Einzelhandel (2G, Ausnahme Grundversorgung),
  • Schließung von Weihnachtsmärkten,
  • Schließung von Diskotheken und Clubs,
  • Alkoholverkaufs- und Konsumverbot im öffentlichen Raum
  • Am Silvestertag und Neujahrstag wird ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik im Vorfeld von Silvester
Pressemitteilung (pm)
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Kommentare zu diesem Beitrag

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  1. Das kann man beliebig weiterspinnen. Nehmen wir einen frisch Erstgeimpften 20-jährigen, der den Weg zurück ins Licht gefunden hat und der Gesellschaft was Gutes tun wollte. Denn für sich selbst hätte er eher keine Impfung gebraucht. Was erwartet den jetzt? 3 Wochen bis zur Zweitimpfung und dann weitere 5 Monate bis zum ersten Booster und so lange darf er weiter Testen? Nicht wirklich, oder? Das wäre mit Blick auf die dringend erwünschten Erstimpfer wohl so ziemlich das Dämlichste, was man überhaupt machen kann. Da kommt doch keiner mehr. Will man so den Spätimpfern noch einen klein(lich)en Denkzettel mitgeben?

    Ist für mich ja ok, ich lasse mich Boostern, nehme den Älteren und schon länger Geimpften mit meinem schnellen Mausfinger den Termin weg und kann wieder essen gehen. Aber ist das der Sinn der Sache? Dann hätte man halt schon September/Oktober, als sich das abzeichnete sagen müssen: Impfzertifikate werden grundsätzlich nur noch 6 Monate akzeptiert. Egal ob abgeschlossene Erst- oder Boosterimpfung. Und dass ein Genesener länger geschützt ist, als ein Geimpfter pfiffen die Spatzen auch schonmal von den Dächern. Wurde m.W. bisher auch nicht wiederlegt. Wollte aber keiner hören, weil Infizieren im Gegensatz zu Impfen nicht politisch korrekt ist.

    • Herr Langguth, ich verstehe den ersten Abschnitt nicht.

      Der “Spätimpfer” muß eben warten, bis er zwei Wochen nach der Zweitimpfung als “geimpft” gilt. Mussten wir auch. Dann darf er unter 2G+ nach Test ein Bier trinken gehen. Wie ich auch.

      Wenn sich der “Spätimpfer” doch nicht impfen lässt, dann kommt er unter 2G+ überhaupt nie rein, da kann er testen wie er will. Bis die Verordnung aufgehoben wird, wie heißt es so schön; Ad calendas gaecas.

      • Der Gedanke hinter dem ersten Abschnitt: Vom gesunden Menschenverstand her würde man (ich) erwarten, dass eine heute vollendete Zweitimpfung (vor zwei Wochen gepiekst) gleichwertig ist mit einem heute gespritzten Booster. Die offizielle Info der Landesregierung Stand 3.12.(https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf) (Achtung: Tagesaktueller Link, kann morgen auf ein neueres Dokument zeigen) schreibt aber in roten Buchstaben zu 2G+:

        Ausnahmen: Genesen/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben.

        Da steht nix von eigenen Verstand benutzen oder so :-)

        Ich hoffe inständig, dass ich mich irre. Glaube allerdings, dass bei diesem 2G+ Schnellschuss wie so oft das Nachdenken erst hinterher einsetzt und man noch eine Regelung nachschiebt, die es nicht an der Auffrischungsimpfung sondern an “6 Monate ab der letzten vollständigen Impfung” festmacht.

        Man könnte jetzt annehmen, dass die Zweitimpfung schon Auffrischungsimpfung im Sinn der Regierung zählt. Glaub’ ich aber nicht, denn sonst würde das für jeden Zweitgeimpften gelten, da kein Datum dabeisteht. Damit wäre wiederum der Booster überflüssig.

        D.h. für mich: Wer zum Inkrafttreten der Regelung am 4.12. geboostert sein wollte, musste seine Zweitimpfung mindestens 5 Monate zuvor, also spätestens am 4.7. intus haben. Jeder Tag, an dem die Zweitimpfung nach dem 4.7. war, bedeutet nach Inkrafttreten der Regelung am 4.12. einen weiteren Tag Testen.

        Die Aufhebung der Impfpriorisierung, also der Beginn des Impfangebotes für Normalsterbliche, die kein Impfdrängler sein wollten, war am 17.5. für Ärzte und am 7.6. f. Impfzentren.

        Wenn unser Normalsterblicher Glück hatte, hatte er einen Hausarzt, der ihm zwischen 17.5. und 4.6. eine mRNA Imfung ermöglichte und die in den Praxen üblichen 4 Wochen Wartezeit bis zur Zweiten ansetzte.

        Hatte er sich nicht gleich um Termine beim Hausarzt gekloppt, sondern diese (richtigerweise) der für die Impfzentren schwerer erreichbaren Gruppe überlassen, hätte er bis zum 7.6. gewartet. Natürlich hatte er Glück und sich sofort für den ersten Tag einen Termin ergattert. Nach den dort üblichen 6 Wochen hatte er am 19.7. seine Zweitimpfung.

        D.h. er würde sich ab heute noch volle zwei Wochen für jeden (sorry) Furz an Freizeit im Regen in die (lange, gestern gesehen) Schlange vor dem Testzentrum stellen dürfen. Mit Blick nach Stuttgart hat er dort sicher nur die positivsten Phantasien…

        Das war der Fall des 100% längsdenkenden “Korrektimpfers”. Selbst wenn der von mir angesprochene “Spätimpfer” bereits im September, nach Rückkehr aus dem Sommerurlaub das Thema angegangen ist, hat er hier die A…karte gezogen. 20.9. die Erste, 11.10. (inzw. 3 Wochen) die Zweite und viel Spaß beim Testen bis zum Booster am 10. März (!).

        Das war eigentlich mit dem Spätimpfer gemeint. Hätte ich nochmal explizit von den “Erstjetztimpfern” abgrenzen sollen. Für die würde es ja noch viel düsterer aussehen. Sie erkaufen sich mit der Impfung nur ein “Weiter wie vor dem 4.12. – nach der Karenzzeit”.

        Als Geimpfter im Herbst mit einem Impfdurchbruch geboostert? Wie sagt man im Monopoli? “Gehe zurück nach der Badstraße, gehe nicht über Los…”. RKI empfiehlt den Booster erst nach 6 Monaten und der “Bio-Booster” wird nicht anerkannt.

        Je mehr ich darüber nachdenke, desto weniger kann das so gedacht sein. Das wäre selbst für Leute, die alles richtiggemacht haben und teils noch guten Schutz durch die Zweitimpfung haben irgendwo zwischen Schikane und Ausgrenzung. Aber so stehts derzeit geschrieben. Wir erinnern uns: Der Booster ist noch nicht für Delta/Omikron & Co. optimiert. Da ist noch genau das Gleiche drin, wie in der Zweitimpfung. Damit kann man das also nicht verkaufen.

        Es gibt im Netz Stand eben Spekulationen zu einer 5-monats Regelung, aber was Offizielles finde ich nicht.

      • Ok, hat sich überholt: Nach dem Absenden den neuen Artikel zum Thema auf der Hauptseite gesehen.

        Nur eines noch: Nach zwei vollen Tagen kommt diese Ankündigung einer evtl. Korrektur. Wie viele Wirte und sonstige Firmeninhaber hatten deswegen wohl einen sehr unentspannten zweiten Advent.

        -> Erst denken, dann regieren!

  2. Frisch genesen bin ich also “gefährlicher” als frisch geboostert. Spannend, spannend!
    Wohl eher für die Pharmaindustrie nicht so lukrativ! Ich kenne bereits 3 geboosterte Personen die an Corona erkrankt sind, frisch genesene Personen dagegen noch niemand. Worum ging es nochmal? Das Pandemiegeschehen unter Kontrolle zu bringen oder möglichst viel Impfdosen unters Volk zu bringen?
    Ohne Worte!