Ab Mittwoch heißt es: Schulen zu, Geschäfte dicht, örtliche Ausgangssperren und Alkoholverbot. Und als wäre dies nicht hart genug, werden die Kontaktbeschränkungen für den Jahreswechsel nun doch nicht gelockert. Nur an den drei Weihnachtstagen dürfen zum eigenen Hausstand maximal vier enge Familienmitglieder dazukommen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet. Das sind die Ergebnisse der heutigen Corona-Runde zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den 16 Länderchefs. Wie weit die Bundesländer den Beschlüssen folgen, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Die neuen Maßnahmen gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021. Mit welchen schärferen Maßnahmen wir den Jahreswechsel begehen, steht in diesem Beitrag.
Weihnachten und Silvester
Private Treffen bleiben weiterhin auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten beschränkt, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Nur für die Weihnachtstage vom 24. bis zum 26. Dezember können die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen Treffen mit vier über den eigenen Haushalt hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zulassen. Auch hier gilt: Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Die Ausnahmeregelung für Silvester wird allerdings wieder aufgehoben! Der Jahreswechsel darf also nur mit maximal fünf Personen verbracht werden. Außerdem gilt ein generelles Versammlungsverbot in der Öffentlichkeit. Die Kommunen können zudem auf öffentlichen Plätzen das Abfeuern von Silvesterböllern verbieten. Auch einen Verkauf von Knallern und Raketen gibt es in diesem Jahr nicht. Vom privaten Feuerwerk wird dringend abgeraten, um das Gesundheitssystem durch typische Böller-Verletzungen nicht noch weiter zu belasten.
Schulen und Kitas zu
Die Präsenzpflicht an den Schulen soll ab dem 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 aufgehoben oder die Schulen geschlossen werden. Die Einzelheiten regeln die Bundesländer. Es soll aber eine Notbetreuung angeboten werden und die Schüler müssen – solange keine Ferien sind – am heimischen Schreibtisch digital büffeln. Für Abschlussklassen kann es Ausnahmeregelungen geben. Damit folgt die Corona-Runde den Empfehlungen der Nationalen Akademie der Wissenschaften, Leopoldina. Auch Kita-Kinder sollen möglichst zu Hause bleiben und nur im äußersten Notfall die Betreuung ihres Kindergartens in Anspruch nehmen.
Einen dringenden Appell gab es in diesem Zusammenhang an Reisefans: Die Ferientage sollten nicht dazu genutzt werden, einen ausgiebigen Weihnachtsurlaub anzutreten. Es besteht zwar kein Reiseverbot, aber nach der Rückkehr gelten harte Quarantäne-Regeln.
Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Einzelnen im Land umzusetzen. Die Schulen und Einrichtungen werden morgen zeitnah über die konkrete Umsetzung informiert:
- Schulen und Kitas werden geschlossen: Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
- Schülerinnen und Schüler der Abschussjahrgänge (siehe unter „weitere Informationen“) werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.
- Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet. Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch den Träger.
- Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben.
Weitere Informationen
Schülerinnen und Schüler der Abschussjahrgänge werden im Zeitraum 16. – 22. Dezember 2020 im Fernunterricht unterrichtet. Dies betrifft folgende Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Klassen:
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 202012021 die Abschlussprüfung ablegen,
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 202012021 die Abschlussprüfung ablegen,
- Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten, die sich auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten,
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemeinbildenden Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule,
- Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen (Ausnahmen hiervon sind unter anderem einjährige Berufsfachschule oder Berufskollegs).
Einzelhandel und Dienstleistungsbranche
Wer noch keine Weihnachtsgeschenke gekauft hat, muss sich sputen: Alle Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, müssen ihre Türen ab dem 16. Dezember wieder schließen. Auch Friseure, Massage-Praxen und Tattoo-Studios sind von der Schließung betroffen. Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken und Tankstellen und weitere Geschäfte der Grundversorgung bleiben aber auf. Abhol- und Lieferdienste dürfen weitermachen. Immerhin: Der Weihnachtsbaumverkauf bleibt bis zum Fest erlaubt.
Ausgangssperren
Über die bundesweiten Maßnahmen hinaus bleibt es bei der bereits beschlossenen Hotspotstrategie. In einigen Bundesländern mit besonders hoher Inzidenz wie etwa Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen wurden deshalb bereits nächtliche Ausgangssperren verhängt, die auch an den Festtagen und an Silvester gelten. In anderen Ländern wie etwa Hessen gibt es lokale Ausgangssperren in Kreisen, die mehr als 200 Infektionen pro 100.000 Einwohnern aufweisen. Arzt- oder Gottesdienst-Besuche sowie der Weg zur Arbeit sind von den Ausgangssperren ausgenommen.
Alkoholverbote in der Öffentlichkeit
Not macht erfinderisch. Angesichts geschlossener Weihnachtsmärkte hatten viele Gastronomen kurzerhand Glühwein-to-go angeboten. Das Angebot fand offenbar großen Anklang. Die Folge: Vielerorts gab es wahre Glühwein-Wanderungen, bei denen größere Personengruppen von Stand zu Stand zogen. Um dies zu verhindern, gilt ab Mittwoch ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit; Verstöße werden mit Bußgeldern bestraft.
Reaktionen
Der Rottweiler FDP-Landtagsabgeordnete Daniel Karrais sagte zu den von den Ministerpräsidenten beschlossenen Maßnahmen: „Ich habe die Sorge, dass der Lockdown am 10. Januar nicht vorbei ist, sondern wir uns bis zum Frühjahr durchhangeln. Darum müssen die Regierungen die kommenden Wochen nutzen, um eine dauerhafte Strategie zu entwickeln, wie bei einer Besserung der Zahlen mit der Situation umgegangen wird. Diese Strategie muss Schutzkonzepte für vulnerable Gruppen beinhalten und einen Plan, wie mit lokalen Hotspots umgegangen werden soll. Die Unzuverlässigkeit der Ministerpräsidenten, was die Dauer von beschlossenen Maßnahmen angeht, muss ein Ende haben. Die Bürger haben einen Anspruch auf verlässliche Aussagen und einen transparenten Fahrplan. Ansonsten riskiert die Politik einen Vertrauensverlust.“
Rottweils Landrat Wolf-Rüdiger Michel begrüßt die geplanten harten Lockdown-Maßnahmen. „Nur diese erheblichen Beschränkungen bieten die begründete Hoffnung, dass der Anstieg der Infektionszahlen in einigen Tagen gestoppt wird und ab der Jahreswende sinkende Zahlen zu erwarten sind. Ich setze auf das Mittun der Bürgerinnen und Bürger, denn ohne das Verständnis aller wird die Wirksamkeit der Maßnahmen zu schwach sein. Der geplante finanzielle Ausgleich für viele, insbesondere für die Wirtschaft zeigt, dass der Staat die Menschen in dieser Not-Zeit nicht im Stich lässt und die Sorgen der Betreuung, um den Arbeitsplatz und um die Existenz ernst nimmt.“
Das Landratsamt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, bereits vor Inkrafttreten der Maßnahmen, also am Montag und Dienstag, die Kontakte freiwillig zu beschränken. Jeder Tag zähle.
Der Rottweiler CDU-Landtagsabgeordnete Stefan Teufel schreibt: “Die neue Dynamik der Pandemie aus den vergangenen Wochen und vor allem der letzten Tage, erfordert leider – alternativlos – einen erneuten Lockdown in Deutschland. Allein am vergangenen Freitag sind 600 Menschen in Deutschland verstorben. Das ist ein Ausmaß, das wir so nicht hinnehmen können. Es gilt nun, die Infektionszahlen schnell wieder in den Griff zu bekommen, um die jetzt schon bedrohliche Situation in manchen Krankenhäusern mit nahezu komplett belegten Intensivbetten abzumildern. Die beschlossenen Maßnahmen ab kommenden Mittwoch sind ein harter Einschnitt ins wirtschaftliche Leben. Um eine Insolvenzwelle zu verhindern und Existenzen zu sichern, wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler finanziell unterstützen. Dafür wird die Überbrückungshilfe III für die Unternehmen, die direkt oder indirekt von den Schließungen betroffen sind, verbessert. Mir sind als Familienvater die Herausforderungen, die auch im privaten Bereich u.a. durch Schulschließungen auf uns zukommen mehr als bewusst. Leider gibt uns die aktuelle Lage keine Optionen. Für Risikogruppen, Alten- und Pflegeheime sowie für das gesamte medizinische Personal müssen wir die Schutzmaßnahmen weiter erhöhen. Es gilt nun umso mehr – gemeinsam – nochmals alle Kräfte zu mobilisieren, um über den Winter zu kommen. Es liegt in unserer Hand, ob wir die Ausbreitung des Virus stoppen und die Gesundheit und Leben von uns allen schützen zu können. Ich appelliere an uns alle, uns die nächsten Wochen mit größtmöglicher Eigenverantwortung zu verhalten. Nur mit Weitsicht und sozialem Verhalten können wir es schaffen. Ich danke allen Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen, in den Arztpraxen, Fieberambulanzen, Krankenhäusern und Kliniken, die sich unermüdlich und aufopferungsvoll um vulnerable Gruppen und Kranke sorgen. Diese Leistung verdient Anerkennung und unseren Dank.”
Das ist schön: darauf vertrauen, dass die gesamte Bevölkerung mitzieht!
Wie das so geht, habe ich heute Morgen in den Nachrichten gehört. Weil in Frankreich die Geschäfte geöffnet haben, hat jetzt offensichtlich von Baden-Württemberg aus eine Art Tourismus zum Bummeln nach Frankreich begonnen. Ja, geht’s denn noch? Haben die immer noch nicht kapiert, um was es geht?
Und an anderer Stelle die allen Argumenten widerstehenden Besserwisser, die auch nicht müde werden, jedem Verantwortlichen auch auf Kreis- und Kommunalebene Vorwürfe zu machen, was sie alles falsch gemacht hätten. Da ist es wirklich beruhigend, dass die große Mehrheit der Bevölkerung hinter den Maßnahmen steht und sie auch befolgt.
Jeder, der sich jetzt nicht daran hält, trägt dazu bei, wenn der Lock-Down verlängert werden muss. Aber ist ja alles gelogen, ist Fake und angezettelt von denen, die die Weltherrschaft wollen. Orangenlocke Trump lässt grüßen!
Meine Herren, es wird viel Zeit zur Verfügung stehen, um die Überlegungen anzustellen, die sie fordern! Denn dieser Lockdown wird weit ins Frühjahr, wenn nicht in den Frühsommer dauern. Die Regierenden werden nicht noch einmal denselben Fehler machen: Aufmachen und darauf vertrauen, dass die gesamte Bevölkerung mitzieht! Diese Strategie ist jedenfalls krachend gescheitert, wie man an den Zahlen sieht.
Dabei waren wir “unten”, wir hätten dies nur, wie ich hier mal geschrieben habe, verteidigen müssen. Aber ein Teil der Bevölkerung, darunter auch Geschäftsleute, z.B. manche Wirte, sahen das anders.
Die hohen Zahlen liegen nicht an der Ausstattung des Gesundheitsamts, an Schulbussen, privatisierten Krankenhäusern und Kreisräten. Sondern an uns, aber vielleicht auch daran, dass positiv Getestete nicht alle ihre Kontakte angegeben haben, weil dies in manchen Kreisen was von “petzen” hat ……
Dieser Lockdown wird so lange andauern, bis die Zahlen impfungsbedingt zurückgehen. Sonst ist auch dieses Opfer jetzt wieder für die Katz, so wie im Frühjahr auch. Aus Deutschen kann man halt keine Asiaten machen!
Und für Herrn Karrais habe ich auch noch was: Die relativ kurze Befristung der Verordnungen (meist 4 Wochen) hat (verfassungs-) rechtliche Gründe: Die Gerichte fordern durchgängig, dass die Maßnahmen regelmäßig überprüft werden. Ich habe, nach dem Zufallsprinzip, eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (Glaubensfreiheit) aus dem Frühjahr herausgegriffen. Dort heißt es :
“Der überaus schwerwiegende Eingriff in die Glaubensfreiheit zum Schutz von Gesundheit und Leben ist auch deshalb derzeit vertretbar, weil die Verordnung vom 17. März 2020 und damit auch das hier in Rede stehende Verbot von Zusammenkünften in Kirchen bis zum 19. April 2020 befristet ist. Damit ist sichergestellt, dass die Verordnung unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen der Corona-Pandemie fortgeschrieben werden muss. Hierbei ist – wie auch bei jeder weiteren Fortschreibung der Verordnung – hinsichtlich des im vorliegenden Verfahren relevanten Verbots von Zusammenkünften in Kirchen eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen und zu untersuchen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, das Verbot von Gottesdiensten unter – gegebenenfalls strengen – Auflagen und möglicherweise auch regional begrenzt zu lockern.”
BVG BvQ 28/20 Rd.Nr. 14 vom 10.04.2020
Also nix “Unzuverlässigkeit der Ministerpräsidenten, was die Dauer von beschlossenen Maßnahmen angeht, muss ein Ende haben.” Es muss so sein! Ich hoffe, dass ich damit zur Klärung beitragen konnte!
Herr Spengler, ich mache nicht den Landrat, die Kreisräte oder gar die Positiv getesteten für Covid 19 verantwortlich. Das wäre auch zu einfach! Jedoch mache ich den Landrat und die Politik insgesamt vetantwortlich wie es um unset Gesundheitssystem steht. Denn genau jene haben gespart auf Teufel komm heraus. Und dass unser Gesundheitsamt nicht täglich die Zahlen veröffentlicht oder veröffentlichen kann ist ein Armutszeichen des Amtsleiters. Und ein weiter so mit dem Lockdown ist wenn die Zahlen nicht runter gehen vom GG nicht mehr gedeckt weil nicht verhältnismäßig und Zielführend. Es vedarf aber eines Klägers, weil wo kei Kläger kein Richter.
@ Landrat Wolf-Rüdiger Michel: Werden Sie die Zeit bis zum 10.1.2021 sinnvoll nutzen indem Sie weitere Strategien überlegen und vor allem auch planen? Es bringt nichts wenn man wie im Frühjahr in den Dauerschlaf geht und keine Konzepte hat wie das Leben wieder anlaufen soll. Des weiteren senden Sie Ihre Mitarbeiter soweit möglich wie unser MP empfohlen hat in Homeoffice? Ich hoffe nicht dass Sie nur “heiße Luft” verkünden und in Zukunft die Infektionszahlen an 7 Tage der Woche für den Bürger abrufbar sind! Erst dann haben Sie die Situation richtig erkannt und gehandelt. Vielleicht sehen Sie es auch ein, dass es ein großer Fehler war sich aus der Gesundheitsversorgung des Kreises zu verabschieden. Krankenhäuser können einfach nicht profitabel sein. Und das KKH Schramberg wäre nun eine große Stütze! Vielleicht gestehen Sie den Fehler ein und setzen nicht darauf dass die Bertelmannstudie wieder Oberhand gewinnt und weiter Krankenhäuser geschlossen werden sollen …..
Es gibt sehr viele Fragen an den Landkreis und Hr. Michel: Arbeitet das Gesundheitsamt inzwischen digital oder noch mit Bleistift, Papier und Fax. Das darf ruhig auch mal die NRWZ nachfragen und berichten. Warum stehen Reisebusse still, Busfahrer bekommen Kurzarbeitergeld aber die Schulbusse sind überfüllt. Warum bewegt sich hier nichts? Ist der zuständige Mitarbeiter überfordert? Wie sieht es mit der Digitalisierung der Schulen aus? Was sind da ihre Pläne Hr. Michel? Was ist mit der ordentlichen (und damit meine ich kein 50 Mbit) Breitbandversorgung im Landkreis? Was ich da höre ist dröhnendes Schweigen. Es gäbe sehr viel zu tun bei uns. Von was ich lese ist vom Prestigeneubau des LRA. Wirklich unsere größte Not?
Covid verhindert bei manchen halt klares denken und handeln. Alles ist mit Panik überschüttet. Das LRA mitsamt den Kreisräten tragen eine arge Schuld daran wie unser Gesundheitswesen aufgestellt ist. Die vetkauften KKH’s die erlaubten Prestigefahrten det Notärzte ….. das sind nur einige Punkte. Ansonsten word gespart was das Zeug hält. An Mitarbeiter usw
Und die Presse wird nicht nachfragen ….. denn sonst erhalten sie nicht mehr die nötigen Informationen.