Das Engagement und der Ideenreichtum der Akteurinnen und Akteure aus dem Mittleren Schwarzwald hat auch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit seiner Jury überzeugt: Die Region darf sich, gemeinsam mit den anderen 19 Bewerberregionen, über den Zuschlag für die LEADER-Förderperiode 2023-2027 freuen.
Am 7. November übergab laut einer Pressemitteilung Minister Peter Hauk. MdL im Neuen Schloss in Stuttgart die Ernennungsurkunden an die Vertreter der ausgewählten LEADER-Aktionsgruppen. Die Freude, die unabhängige Jury, bestehend aus Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Verwaltung, mit der Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) für den Mittleren Schwarzwald überzeugt zu haben, war bei den nach Stuttgart gereisten Vertretern der Region groß.
„Mit der LEADER-Förderung nutzen wir gemeinsam die Chance, die Zukunft unserer Region und unseres Lebensumfelds aktiv mitzugestalten“, so der Erste Vorsitzende des Vereins Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald, Henry Heller, in einer ersten Stellungnahme. Das Leitbild für die kommenden Jahre steht unter dem Motto „Leben und Erleben im Mittleren Schwarzwald – klimaneutral, nachhaltig & resilient“.
Breiter Beteiligungsprozess
Im Rahmen des breit angelegten Beteiligungsprozesses, der aufgrund der Corona-Lage erstmals zu großen Teilen digital stattfand, wurden drei Handlungsfelder erarbeitet, die die Schwerpunkte der vergangenen Förderperiode aufnehmen und weiterentwickeln: Lebens- und Naturraum Mittlerer Schwarzwald – sozial und nachhaltig, Wirtschaftsraum Mittlerer Schwarzwald – klimaneutral und resilient sowie Tourismus- und Kulturraum Mittlerer Schwarzwald – naturnah und lebendig.
Damit verbunden sind Entwicklungs- und Querschnittsziele, die Themen wie Resilienz, Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Klimaschutz in den Fokus rücken. Um das Konzept in den kommenden fünf Jahren mit Leben zu füllen, stehen der LEADER-Region Mittlerer Schwarzwald etwa 2,3 Millionen Euro Fördermittel der Europäischen Union sowie zusätzliche 625.000 Euro aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung. Hinzu kommen noch Landesmittel aus den Programmen Innovative Maßnahmen für Frauen und der Landschaftspflegerichtlinie.