Freitag, 19. April 2024

Nach tödlichem Messerangriff in Horb: 30-Jährigem wird Prozess gemacht

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Einem 30-jährigen Albaner, der im Juli 2017 einen 33-jährigen Türken im Real-Markt in Horb niedergestochen und getötet haben soll, wird ab Donnerstag der Prozess gemacht.

Vor dem Rottweiler Landgericht hat er sich wegen Totschlags zu verantworten. Die Anklage geht davon aus, dass der Angeklagte psychisch krank und erheblich vermindert schuldfähig war. Sie hat die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik im Sinn.

Dem Mann wird vorgeworfen, am 13. Juli 2017  an einem Kebab-Stand beim Real-Markt in Horb am Neckar sein Opfer mit einem Messer und einem Stuhl angegriffen zu haben. Vorausgegangen sein soll laut Anklage eine tätliche Auseinandersetzung. Mit dem Messer, das eine Klingenlänge von 19,5 Zentimetern gehabt habe, so die Staatsanwaltschaft, soll der Täter auf das am Boden liegende Opfer viermal eingestochen haben. Das Opfer verstarb an den Folgen der Stichverletzungen.

Die Anklage wirft dem Angeklagten Totschlag vor. Sie geht davon aus, dass neben der Verurteilung zu einer Strafe wegen der Erkrankung des mutmaßlichen Täters auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden muss.

Die Tat hatte in Horb für großes Aufsehen gesorgt. Nach Medienberichten kam es bereits während der ersten Ermittlungen der Polizei zu tumultartigen Szenen am Tatort. Später soll sich Mitglieder der rockerähnlichen „Osmanen Germania“ vor Ort gezeigt und mit dem Opfer solidarisch erklärt haben.

Das Gericht hat daher „zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung“ eine Verfügung erlassen. Darin ist etwa geregelt, dass der Angeklagte und Zuschauer des Prozesses den Sitzungssaal durch unterschiedliche Zugänge zu betreten haben. Außerdem wird es Zugangskontrollen inklusive möglicher Durchsuchungen geben. „Zur Störung der Hauptverhandlung geeignet erscheinende Gegenstände (zum Schlagen, Werfen oder Sprühen, Waffen im technischen und nichttechnischen Sinne, Stöcke, Glasflaschen, Dosen etc.) dürfen nicht in den Sitzungssaal mitgenommen werden“, heißt es wörtlich. Handys sind auszuschalten, auch etwa von Journalisten.

Der Prozess beginnt am 1. März um 9 Uhr. Sieben Fortsetzungstermine sind angesetzt worden. Geladen sind drei Nebenkläger, drei Sachverständige und insgesamt 39 Zeugen.

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Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.