VILLINGEN-SCHWENNINGEN – Gemäß der neuen Corona-Verordnung gilt im Schwarzwald-Baar Klinikum eine neue Besuchsregelung: Besucher müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein („3G-Regel“). Die entsprechenden Nachweise sind von den Besuchern mitzuführen. Die Besucherdaten werden am Eingang erfasst, unter anderem mit Hilfe der Luca-App. Unter diesen Voraussetzungen sind Besuche im Klinikum im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr erlaubt.
Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, benötigen einen negativen Schnell-test. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Es gibt für Besucher ohne entspre-chenden Test die Möglichkeit, im Klinikum einen Antigentest vornehmen zu lassen. Am Standort Villingen-Schwenningen und am Standort Donaueschingen erfolgen die Testungen im Zeitraum von 14.00 bis 16.30 Uhr. Alternativ zum Schnelltest ist auch ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, gültig.
Unverändert bleibt die Regelung für die Covid-19-Stationen, dort ist weiterhin kein Besuch erlaubt. Ambulante Patienten, Besucher, Begleitpersonen im Kreißsaal und auf der Station sowie andere externe Personen müssen eine medizinische Maske tragen.