OBERNDORF/KREIS ROTTWEIL, 15. Oktober (him) – Nach fast einem Jahr Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Rottweil jetzt Anklage gegen den Direktor des Gymnasiums am Rosenberg in Oberndorf erhoben. Der Schulleiter soll Gelder von einem Treuhandkonto für private Zwecke abgezweigt haben. Das Amtsgericht Rottweil habe den Beteiligten die Anklageschrift bereits zugestellt, so die Sprecherin des Gerichts, Richterin Nadine Alber. Aber: „Eine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht getroffen.“
Der Anklagevorwurf lautet nun: Untreue in 16 besonders schweren Fällen. Ende November 2013 war der erfahrene Schulleiter vom Schuldienst suspendiert worden. Seither ist er im Krankenstand. Damals hatte es aus Kreisen der Schule geheißen, er habe kurzfristig Gelder aus Kassen genommen, aber wieder hineingetan.
Von Seiten der Stadt Oberndorf verlautete, ein Schaden sei für die Stadt nicht entstanden. Die Summe bewege sich im niedrigen vierstelligen Bereich. Das Ganze sei „nichts Epochales“ es werde „nur kurze Ermittlungen geben“, hieß es aus dem Regierungspräsidium Freiburg.
Offensichtlich ein Irrtum, denn die Staatsanwaltschaft Rottweil brauchte fast ein Jahr, um die Ermittlungen abzuschließen. Auch weil der beschuldigte Schulleiter wegen seiner Erkrankung erst im Frühsommer sich auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft einlassen wollte, wie Staatsanwalt Grundke Ende Mai der NRWZ erklärte. Da diese Einlassungen sehr umfangreich waren und überprüft werden mussten, hätten die Ermittlungen länger gedauert, ergänzt Grundke jetzt. Es habe sich nicht um schlichte Schlamperei bei Buchungen gehandelt, versichert Grundke. Die Vorgänge bewegten sich „im strafrechtlich relevanten Bereich.“
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft16 einzelne Taten ermittelt, bei denen der Beschuldigte kleinere Summen einem Treuhandkonto, „auf das er berechtigt Zugriff hatte“, abgehoben haben soll. Auf diesem Konto wurden Gelder für Schullandheimaufenthalte oder Projektwochen eingezahlt, so Grundke. Der beschuldigte Oberstudiendirektor habe zwar einen Teil des Schadens zurückgezahlt, aber zumindest „eine Rückzahlung ist noch offen.“
Der Vorwurf der ‚Untreue in einem besonders schwerem Fall‘ ergebe sich nicht aus der Höhe der unterschlagenen Gelder, sondern daraus, dass die Taten von einem Amtsträger begangen wurden. Es handle sich „um einen mittelgroßen Schaden, der noch nicht im fünfstelligen Bereich liegt.“ Mit dieser Aussage vermeidet Grundke die Nennung einer konkreten Zahl.
Auf jede Einzeltat stünde eine Mindeststrafe von sechs Monaten Haft. Noch nicht geprüft sei, in wie weit die Krankheit des Beschuldigten gewertet werden müsse. Wegen der Schwere des Tatvorwurfes werde das Schöffengericht beim Amtsgericht Rottweil den Fall im kommenden Jahr verhandeln. Richterin Alber ergänzt: „Für den Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens ist mit einer Terminierung der öffentlichen Hauptverhandlung im ersten Halbjahr 2015 zu rechnen.“ Bis dahin werde das Verfahren nichtöffentlich geführt.
Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg wird nach Vorliegen des Urteils entscheiden, ob gegen den Schulleiter ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Sollte das Gericht in Rottweil eine Haftstrafe von mehr als einem Jahr verhängen, müsste der Schulleiter aus dem Staatsdienst entlassen werden und würde einen Teil seiner Altersversorgung verlieren.