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„Reuiger Sünder bekommt vor Gericht möglicherweise die aller(zweit)letzte Chance“, Veröffentlicht: Mittwoch, 1. Juli 2020, 2.00 Uhr

Reuiger Sünder bekommt vor Gericht möglicherweise die aller(zweit)letzte Chance

Er hat ein beeindruckendes Strafregister, eine jahrelange Karriere als Kleinkrimineller. Er hat einen Gerichtsaktenstapel von rund 30 Zentimetern Höhe angehäuft. Und er gilt als drogensüchtig und hat sich mit der halben Familie verkracht. Nur noch seine Mutter hält zu ihm. Und die 11. Kleine Strafkammer am Rottweiler Landgericht. Die gewährte dem 37-Jährigen aus einer Stadt in der Region laut dem Richter noch ein allerletztes Mal Bewährung. Es könnte, wenn er in vier Wochen noch mal so viel Glück haben sollte, sein zweitletztes Mal gewesen sein.

„Wir haben uns wirklich schwergetan, wir haben uns wirklich schwergetan (diesmal mit Betonung auf dem wirklich, Anm. des Autoren), Ihnen noch einmal Bewährung zu geben.“

Thomas Geiger, Vorsitzender Richter im Landgericht Rottweil, bei der Urteilsverkündung.

Es ist kurz vor neun Uhr im Strafkammersaal. Der Angeklagte, W., sitzt in sich zusammen gesunken da, ganz in Schwarz gekleidet, die kurzen Ärmel lassen seine Tatoos sichtbar. Er wirkt eigentlich nicht wie einer, der „nur“ wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt ist.

Aber es wird bald klar, warum W. den reuigen Sünder – nein, nicht spielt oder darstellt, sondern warum er der offenbar tatsächlich ist. Denn es geht jetzt um alles. Der keine 40 Jahre alte Mann hat zwar schon eine Menge auf dem Kerbholz, aber das allermeiste stammt aus einer anderen Zeit. Aus einer, in der er noch drogensüchtig gewesen ist – „Heroin und Kokain, aber das Kokain nicht täglich“, wie er Richter Thomas Geiger erzählte. „Heroin schon täglich?“, fragte dieser zurück, es gehört zu seinem Job, alles genau wissen zu wollen. „Ja, Heroin täglich.“ Vor ein paar Monaten endete das, seither ist W. in einem sogenannten Substitutionsprogramm für Drogensüchtige, nimmt den Ersatzstoff Polamidon. Am Dienstag kam das alles auf den Tisch.

Um an Drogen zu kommen, hat W. eine Menge angestellt. Kleinere und größere Diebstähle, mal Sporthosen, mal ein Autoradio aber auch zweimal Buntmetall im größeren Stil. Das wurde dann vercheckt und mit dem Gewinn konnte W. sich neue Drogen finanzieren. Um sie zu kaufen oder auch nur, um mal zu einer seiner drei Ex-Frauen, mit denen er drei Kinder hat, zu kommen, schnappte er sich immer mal wieder ein Auto. Das eines Kumpels oder das der Mutter. Manchmal brachte er geklaute Kennzeichen an. Glück hatte er nicht allzu viel, immer wieder wurde er erwischt.

Dass es dann zu Strafanzeigen und Gerichtsverfahren kam, interessierte W. bis vor wenige Monate nicht. So ist er erst vor gut einem Jahr, am 31. Mai 2019, auf der A 81 bei Deißlingen wieder einmal von einer Streife der Polizei erwischt worden. Ohne Führerschein. Er kam da gerade aus Rottweil. Von einer seiner Ex-Frauen.

Das Gleichgültige, das wurde vor Gericht auch herausgearbeitet, könne auch in W.s Herkunft begründet liegen. So kommt W. aus Tadschikistan, kam in den 90-ern nach Deutschland. „Die Veränderung – da sind viele abgedriftet“, erklärte dazu etwa seine Anwältin. „Das ist nicht einfach. Die Mädels schon eher, die sind stärker, aber die Jungs nicht.“ Sie sagte das in einer Sitzungspause, wie in einem verständnisvollen Gespräch mit W., tatsächlich aber wohl an die Adresse der Staatsanwältin, in deren Hand das Schicksal ihres Mandanten ja lag.

Heute interessiert es ihn offenbar, wie es weitergeht mit ihm. Das machte er vor Gericht deutlich. Er habe inzwischen einen Job, erzählte er und bestätigte seine Anwältin. Er nehme keine harten Drogen mehr und trinke auch keinen Alkohol. Er bemühe sich darum, das Sorgerecht für seine Kleinste zu erlangen, die derzeit bei Pflegeeltern wohne, weil sich ihre Mutter nicht für sie interessiere. Und er habe die Aussicht, einerseits eine Gesellenprüfung abzulegen und andererseits endlich den Führerschein zurückzubekommen, der ihm vor Gericht nun schon so oft abgenommen worden ist. Eine positive MPU, ein bestandener sogenannter Idiotentest, ist dafür Voraussetzung. Den wolle er sogar mithilfe eines Psychiaters angehen, bei dem er kommende Woche einen Termin erhalten werde.

Für seine neuerliche Fahrt ohne Führerschein damals bei Deißlingen, die in einer Kontrolle endete – wer weiß, wie oft er unentdeckt unterwegs gewesen ist – hatte ihm das Amtsgericht Rottweil eine Freiheitsstrafe von drei Monaten und zwölf Monate Führerscheinentzug aufgebrummt. Um die ging es am Dienstag in der Berufungsverhandlung W.s vor dem Landgericht, genauer: um die Aussetzung der Strafe auf Bewährung. Auf dass er nicht noch mal einfahren müsse.

Drei Monate Knast – linke Arschbacke, würde da ein ordentlicher Kleinkrimineller sagen. Aber W. besitzt auch einen schlechten Gesundheitszustand, wie er vor Gericht zusätzlich glaubhaft machen konnte. Okay, der gebrochene Kiefer und die vier Stahlplatten dort unter der Haut, die stammen aus einer Schlägerei. Aber W. weist weitere schwere Erkrankungen auf, eine galt zwischenzeitlich als potenziell tödlich, wegen einer weiterer ist er aktuell arbeitsunfähig geschrieben. Aber er hat nach Gesundung wieder seinen Job in einem großen Handwerksbetrieb.

Außerdem würden sich die drei Monate angesichts der dann zu widerrufenden Bewährungs-Vorstrafen schnell zu einem halben oder dreiviertel Jahr Knast aufsummieren, rechnete der Richter vor.

Das, und weil er sofort kooperativ war – schon, als die Beamten ihn bei Deißlingen erwischt hatten, hatte er sofort zugegeben, keinen Führerschein zu haben -, hatte die Strafkammer unter Richter Geigers Vorsitz noch einmal ein Einsehen. Auch, weil echte Reue dazu gekommen war, wie Geiger vermerkte. Eine Inhaftierung jetzt würde auch „das Gewonnene infrage stellen“, so Geiger. So würde W. seinen Arbeitsplatz verlieren. Er sei zudem familiär bemüht und habe damit, zu seiner Mutter zu ziehen, einen richtigen und verantwortungsvollen Schritt gemacht.

W., der inzwischen mit knallroten Backen dasitzt, kann nun den Richter direkt ansehen, während dieser ihm ins Gewissen redet.

W. und seine Anwältin hatten erreicht, was sie erreichen wollten: die Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer dies noch abgelehnt – und dann auch nachgegeben. Sich dem Gericht angeschlossen, Rechtsmittelverzicht erklärt. Sie akzeptierte also das Urteil, die Verteidigung und der Angeklagte sowieso, damit ist es nunmehr rechtskräftig.

Drei Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, lautet es. Und eine Geldstrafe – „ohne geht es einfach nicht“, so Geiger – in Höhe von 900 Euro.

Die Bewährung, die könnte nun auch ein Fingerzeig für die noch anstehende Verhandlung am 28. Juli vor dem Landgericht in Konstanz. Dort könnten sie vielleicht den Kopf schütteln über die Gutmütigkeit der Rottweiler Richter. Oder es genauso sehen und Gnade vor Recht walten lassen, man wird sehen.

Das Schlusswort heute aber, das soll Richter Geiger gehören. Er erinnerte daran, dass die Justiz bislang schon sehr milde mit w. gewesen sei. Es habe erst Bewährungsstrafen, dann eine Geldstrafe und dann erst eine Haftstrafe gegeben. Also alles schön der Reihe nach. Die Eskalation habe W. allein zu verschulden. Nun sei er zum allerletzten Mal davon gekommen. Oder in anderen, eben Geigers Worten:

Wir waren am Ende der Fahnenstange und sind noch mal dort geblieben, obwohl wir schon darüber hinaus gewesen sind.

 

 

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