Die Lageentwicklung in Bezug auf das Coronavirus nennt das Kultusministerium Baden-Württemberg dynamisch. Die Behörde hat am Freitag eine neue Bewertung – mit einem neuen Risikogebiet heraus- und Handlungsanweisungen an Schüler und Eltern gegeben. Der Württembergische Fußballverband hat angekündigt, sich an diese Hinweise halten zu wollen.
Die Gesundheitsbehörden zielen demnach weiterhin darauf ab, einzelne Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Bezüglich der Einschätzung der aktuellen Lage stützt sich das Land nach eigenen Angaben auf die Bewertung des Robert Koch-Institutes (RKI). Danach wird das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als mäßig eingeschätzt.
Am späten Donnerstagabend hat das RKI die Liste der Risikoebiete auf die Autonome Provinz Bozen – Südtirol erweitert. Aufgrund dieser neuen Bewertung informiert das Kultusministerium alle Schulen und Kindergärten im Land über die nachfolgenden zusätzlichen Regelungen, die umgehend umzusetzen seien:
Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der Inkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen.
Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- beziehungsweise Kita-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte.
wfv: Kein Einsatz für Spieler aus Risikogebieten
Der Württembergische Fußballverband (wfv) meldet am Freitagnachmittag, dass man die Lage aufmerksam beobachte. Der Verband schließt sich in seiner Mitteilung dem Kultusministerium an und hat für den gesamten wfv-Spielbetrieb (Herren, Frauen, Jugend) beschlossen:
- Alle Vereine sind aufgefordert aktiv zu prüfen, ob es Spieler (Aktiv und Jugend, m/w/d) in ihren Mannschaften gibt, die in den vergangenen 14 Tagen, also seit 21.02.2020, aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind. “Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Vereine, diese Spieler – unabhängig von Symptomen – nicht einzusetzen, weder bei Spielen noch im Trainingsbetrieb. Risikogebiet ist mittlerweile unter anderem auch die autonome Provinz Bozen Südtirol”, so der Fußballverband.
- Wenn ein solcher Fall gegeben ist, könne mit dem Spielgegner Kontakt aufgenommen werden, um sich auf eine Spielverlegung zu verständigen. Im Fall der Einigung seien die Staffelleiter angewiesen, entsprechend zu verlegen. “Wir bitten die Vereine hierbei um ein faires und verantwortungsbewusstes Miteinander.”
- Zudem gelte selbstverständlich, dass im Fall eines Spielers mit diagnostizierter Corona-Infektion der Staffelleiter zu informieren ist, der dann das betreffende Spiel verlegt.
Weiter schreibt der wfv: “Vorsorglich und zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir darauf hin, dass die Mitteilung des Ministeriums zwar nicht unmittelbar rechtlich für den Spielbetrieb bindend ist, wir uns aber in Verantwortung für unsere Vereine daran orientieren.”
Bestehende Regeln für Schulen und Kitas
Darüber hinaus gelten weiterhin die folgenden Regelungen, die das Kultusministerium bereits im Schreiben vom 28. Februar – der Presse am Tag zuvor – mitgeteilt hat:
- Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu ei nem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vor sichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
- Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnup fen, Durchfall oder andere bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontak te und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
- Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Das Kultusministerium weist nochmals darauf hin, dass Schüleraustausche, Studien und Klassenfahrten in den jeweils durch das RKI definierten Risikogebieten untersagt sind. Dies schließt ab sofort die Autonome Provinz Bozen – Südtirol ein.