Kreisimpfzentrum in der Rottweiler Stadthalle. Archiv-Foto: wede
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Ab 28. Juni 2021 haben Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Rottweil die Möglichkeit, sich im Kreisimpfzentrum in der Stadthalle Rottweil mit dem Impfstoff von AstraZeneca (Vaxzevria) impfen zu lassen, teilt das Landratsamt mit. Für die Anmeldung werden eigens eingerichtete Telefonnummern freigeschaltet. Das meldete das Landratsamt am Dienstagnachmittag.








Ab kommendem Montag, dem 28.Juni 2021, startet eine Sonderimpfaktion des Kreisimpfzentrums Rottweil. Alle impfinteressierten Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Rottweil haben die Gelegenheit, sich nach entsprechender Terminanmeldung im Kreisimpfzentrum in der Rottweiler Stadthalle impfen zu lassen. Für diese Sonderimpfaktion stehen 1800 Dosen des Impfstoffs AstraZeneca (Vaxzevria)zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine Sonderlieferung des Landes Baden-Württemberg, weshalb die Impftermine direkt durch das Kreisimpfzentrum vergeben werden.

Terminreservierung:

Termine können bereits ab morgen, Mittwoch, 23.06.2021, bis einschließlich 02.07.2021 vereinbart werden. Eine Impfterminbuchung ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9-12 Uhr und 14-16 Uhr und freitags von 9-12 Uhr unter folgenden Rufnummern möglich:
0741 244-8280 / 0741 244-8281 / 0741 244-8282

Wichtige Informationen für Impfinteressierte:

  • Die Impfaktion ist nur für im Landkreis Rottweil gemeldete volljährige Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehen.
  • Verimpft wird ausschließlich AstraZeneca (sowohl bei der Erst- als auch bei der Zweitimpfung; auch bei Personen unter 60 Jahren). Eine Impfung mit dem Impfstoff von Astrazeneca wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) grundsätzlich für Personen über 60 Jahren empfohlen. Aus dieser Empfehlung folgt jedoch nicht, dass eine Impfung für Personen unter 60 Jahren ausgeschlossen ist. Nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoabwägung ist daher eine Impfung mit dem Impfstoff auch für Personen ab dem 18. Lebensjahr möglich.
  • Der Abstand von 12 Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung muss entsprechend der Vorgaben des Sozialministeriums eingehalten werden (bestmöglicher Impfschutz). Die Folgetermine werden daher ab der KW 38 (ab 20.09.2021) sein.
  • In der Vergangenheit bereits mit Covid-19 Infizierte können ebenfalls einen “Booster”-Termin vereinbaren (wenn die Infektion mindestens 6 Monate zurückliegt).
  • Mitzubringen ist der Personalausweis, der Impfpass und die Krankenversichertenkarte (bei einer ‚Booster-Impfung‘ zusätzlich der Nachweis eines zurückliegenden positiven PCR-Tests)
  • Der digitale Impfpass wird nach der zweiten Impfung ausgestellt.
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