Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen außerorts mindestens zwei Meter und innerorts mindestens 1,5 Meter Seitenabstand zu Radfahrern halten. So steht es in der Straßenverkehrsordnung. Doch daran halten sich leider zu wenige Autofahrende – wie ein dreimonatiger Test in Rottweil ergeben hat.
(Rottweil). „Wir hatten schon befürchtet, dass das, was wir subjektiv beim Radfahren empfinden, sich leider auch objektiv belegen lässt“, sagt Michael Bach, der das Team Radkultur in der Lokalen Agenda leitet. Vom ADFC, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club, hatte sich die Gruppe mehrere Messgeräte ausgeliehen. Diese erlauben es, den Abstand zwischen Fahrrad und überholendem Auto genau zu bestimmen. Insgesamt 355 Überholvorgänge konnten die Mitglieder des Teams dokumentieren. Dabei zeigte sich, dass bei der Hälfte der Überholmanöver der vorgeschriebene Mindestabstand unterschritten wurde – zum Teil sogar deutlich.
Neben dieser allgemeinen Aussage zeigten die Messungen auch, dass es in der Stadt bestimmte Schwerpunkte gibt, wo Autos den Radfahrenden teilweise schon gefährlich nahekommen. Diese Erkenntnisse, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, betreffen die Kurve vor dem Kreisverkehr beim Kriegsdamm (die Duttenhoferstraße vom Neckartal kommend), die Tuttlinger Straße von der Altstadt, Hotel Bären, stadteinwärts, die ohnehin schmale Marxstraße sowie die Königstraße stadteinwärts von der Ampel bei der Villa Duttenhofer bis zur Hochbrücke.
Das Gefährdungspotenzial hat das Team Radkultur in eine Karte mit den Straßen der Innenstadt eingetragen und durch gelbe Punkte – für gefährlich – und rote Punkte – sehr gefährlich – markiert. Besonders auffallend: In der Marxstraße gab es dabei nur rote Punkte.
Beim Team -Radkultur ist man sich bewusst, dass – zu – viele Autofahrende die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände möglicherweise gar nicht kennen– wurden sie doch erst im April 2020 eingeführt. Dies spiegle sich teilweise auch in den Reaktionen der Fahrzeuglenker wider, wenn sie auf ihr – gefährliches – Fehlverhalten angesprochen würden. Weit verbreitet sei offensichtlich die Ansicht, dass es genüge, sich links der gestrichelten Markierungen der Radstreifen zu halten, unabhängig vom tatsächlichen Abstand zu den Radfahrenden.
Umso wichtiger müsse es sein, durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit das nötige Bewusstsein für die geltende Rechtslage zu schaffen. „Dies könnte auch durch Banner im Straßenbild erreicht werden, wie sie ähnlich jedes Jahr zum Schulanfang an prominenten Stellen aufgehängt werden“, schlägt Michael Bach vor.
Die Abstandsmessungen mit Unterstützung des ADFC fanden in zahlreichen Kommunen in Deutschland statt. Einen Einblick in die Ergebnisse gibt es hier.
Wahnsinnserkenntnis und totales Erstaunen, in der Marxstrasse gibt es viele rote Punkte. Hmmh, war das nicht die Straße, welche im ersten Verkehrsversuch nur noch 1 Spur für KFZ dafür 2 für Radfahrer hatte? Also standen die KFZ in einer Schlange vor der Ampel und auf beiden Seiten fuhren Fahrradfahrer vorbei, die dann auch den Mindestabstand unterschritten. Dies ist auch jetzt im zweiten Teil des Versuches nicht viel besser. Aber naja, bebußt werden selbstverständlich später nur KFZ-Führer. Quintessenz wird sein, nur noch mit Dashcam zu fahren, um die eigene Unschuld beweisen zu können. Oder, wie hier schon Jemand anmerkte, einfach aus dem Städtle draußen bleiben, wann immer es irgend geht.
Es wäre vielleicht auch Mal Zeit die Gehwege für die Fußgänger zu bewerten. Allzu oft rauschen Radfahrer (Alter über 8 Jahre) beherzt teils mit E-Bike in einem geringen Abstand an den Fußgänger vorbei. Dies wird hier in der Stadt so gut wie nicht geahndet. Teils fährt die Polizei vorbei und das Ordnungsamt interessiert es keineswegs. Das sind ja auch die “Gutmenschen” …… Jedoch scheinen sie unfähig zu sein auf der Straße zu fahren.
Vielen Autofahrenden ist die Tragweite dieser Regelung gar nicht bewusst. So wichtig diese zum Schutz der Fahrradfahrenden richtigerweise ist, fährt jedoch ein Fahrrad nicht ganz am rechten Rand, dann kann ich Innerorts den Mindestabstand von 1,5m, nicht einmal bei vollständigem Wechsel auf die Gegenfahrbahn zuverlässig einhalten. Es läuft also ohne einen in seiner Bauart abgegrenzten Radweg immer darauf hinaus, dass sie hinter dem Fahrrad bleiben müssen. selbiges auf kleineren Landstraßen, bei korrektem Einhalten des Mindestabstandes von 2,0m. Dabei gilt zu beachten, dass dieser auch deutlich größer sein kann, wenn es die Situation erfordert, bspw wenn bergauf der Wiegetritt mehr Fahrbahnbreite benötigt. Der Automobile Überholvorgang ist dann idealerweise gar nicht erst zu unternehmen, bzw. sofort abzubrechen, jedoch hat man sich dann bereits schon bußwürdig verhalten. Sicher ist erst einmal wichtig jene zu orientieren, die in flottem Briefmarkenabstand, Automobil an Drahteseln vorbeihuschen, jedoch wenn es ernsthaft kontrolliert wird, dann ist eben unterhalb von 1,5m Schluss mit Lustig und es hagelt Strafen, der Messtrupp fühlt ja schon mal vor. Wer also nicht zwingend muss, fährt lieber nicht in eine Stadt, in der Fahrbahn und Radweg, physisch nicht voneinander getrennt sind. Sie können schlichtweg nur im Ideal-/Zufall, ohne Missachtung der StVO, Radfahrende überholen.
Wenn dann aber Radfahrer am Auto vorbeifahren halten sie auch keine 1,50 m Abstand ein. Da haben die Radfahrer dann komischerweise keine Angst. Schizophrenie lässt grüßen.
Wer keine Ahnung hat, sollte dann doch den Mund halten. Schizophrenie lieber nochmal nachschlagen!
…..oder geschweige mit 20km/h durch die Innenstadt fahren……