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Startseite Rottweil

Betriebshof für Winterdienst gut gerüstet

von Pressemitteilung (pm)
16. Dezember 2019
in Rottweil
Lesezeit: 3 Minuten
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ROTTWEIL – Die ersten Schneeflocken sind gefallen, Zeit für den Betriebshof der Stadt Rottweil, sich auf den Winter einzustellen. Nützlich macht sich dabei auch ein neuer LKW, der im Winter seinen Dienst als Räumfahrzeug tut.

A n z e i g e

Prospekt der Woche

... zum Vergrößern und Durchblättern:

„Der LKW wurde dieses Jahr neu angeschafft und wird sowohl im Sommer wie in den Wintermonaten eingesetzt“, berichtet Betriebshofleiter Jochen Ruoff. In den Sommermonaten wird der LKW für verschiedene Kraneinsätze sowie Transportarbeiten verwendet. In der Vorweihnachtszeit wurde der LKW zum Setzen der Weihnachtbäume eingesetzt. Auch für den Winterdienst wird das neu erworbene Fahrzeug benötigt. „Bisher zeigt sich dieses Fahrzeug als absolut geeignet. Hier konnte gegenüber dem Altfahrzeug eine deutliche Verbesserung geschaffen werden“, freut sich Ruoff über die willkommen Unterstützung für seine Mitarbeiter.

Insgesamt kümmern sich gut 30 Mann des Betriebshofs um rund 360 Kilometer Straßen und 220 Kilometer Geh- und Verbindungswege. Bei akutem Schneefall und Glätte ist der Räumdienst in der Zeitspanne zwischen 3 Uhr und 21 Uhr aktiv.Das Salzlager ist gut gefüllt: Zum Beginn der Wintersaison hat der Betriebshof 220 Tonnen Salz gebunkert. Weitere 1.000 Tonnen sind bei einem Zulieferer eingelagert. Per Gesetz und in einem vom Gemeinderat beschlossenen Winterdienstplan ist genau geregelt, welche Strecken der Betriebshof vorrangig räumen muss: In Stufe eins sind alle Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen, Straßen mit starkem Gefälle und Straßen mit Buslinien zu bedienen. Vorrang haben zudem Straßen zu Hilfseinrichtungen wie Feuerwehr, Krankenhaus oder Polizei. In Stufe zwei werden die übrigen Straßen (innerhalb geschlossener Ortslage) bedient. „Allerdings erst ab einer Schneehöhe von 10 Zentimeter oder wenn langfristig mit Schnee- und Eisglätte zu rechnen ist“, betont Ruoff. Und: „Wenn die Verhältnisse es erfordern, muss sich der Betriebshof umgehend wieder um die Straßen in Stufe 1 kümmern“, bittet der Betriebshofleiter um Verständnis, dass seine Leute hier Prioritäten setzen müssen.

Auch die Bürger sind gefordert

In der städtischen Streupflicht-Satzung sind die Pflichten der Bürger geregelt. Die Satzung wurde vom Gemeinderat beschlossen:

Straßenanlieger (Eigentümer, aber auch Mieter und Pächter von Grundstücken) müssen die Gehwege werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut haben. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.30 Uhr. Sollte auf beiden Straßenseiten kein Gehweg vorhanden sein, sind die Anlieger verpflichtet, eine entsprechende Fläche am Fahrbahnrand von 1 m Breite zu räumen und zu streuen.

Zum Streuen ist kein Salz, sondern umweltfreundliches, abstumpfendes Material wie Sand, Asche, Splitt oder Granulat zu verwenden.

Diese Satzung ist auf der Homepage der Stadt Rottweil zu finden. Hier sind auch die Reinigungspflichten für die restliche Jahreszeit (z.B. Schmutz, Unkraut, Laub) aufgeführt.

Darüber hinaus ist jeder Bürger aufgefordert, sich den Witterungsverhältnissen anzupassen und bei Eis und Schnee als Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger besonders vorsichtig zu sein!

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Pressemitteilung (pm)

Pressemitteilung (pm)

Zur Information: Mit "Pressemitteilung" gekennzeichnete Artikel sind meist 1:1 übernommene, uns zugesandte Beiträge. Sie entsprechen nicht unbedingt redaktionellen Standards in Bezug auf Unabhängigkeit, sondern können gegebenenfalls eine Position einseitig einnehmen. Dennoch informieren die Beiträge über einen Sachverhalt. Andernfalls würden wir sie nicht veröffentlichen.

Pressemitteilungen werden uns zumeist von Personen und Institutionen zugesandt, die Wert darauf legen, dass über den Sachverhalt berichtet wird, den die Artikel zum Gegenstand haben.

A n z e i g e

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