Die Stadt Rottweil sucht wieder einen Ersten Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeister“. Dies beschloss der Gemeinderat heute einstimmig. Die Stelle wurde bekanntlich frei, als ihr bisheriger Inhaber Dr. Christian Ruf zum Oberbürgermeister gewählt wurde.
Nun soll es zügig gehen: Die Ausschreibung wird an diesem Freitag, 27. Januar, im Staatsanzeiger erscheinen, in der Tagespresse dann am Samstag. Eine besondere Qualifikation wie ein Hochschulabschluss in bestimmten Fächern wird von den Kandidatinnen und Kandidaten nicht verlangt – die Formulierung in der Ausschreibung lautet: „Für diese Führungsposition sprechen wir insbesondere verantwortungsbewusste und innovationsfreudige Persönlichkeiten mit Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung an, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Praxis – möglichst in den zum Geschäftskreis gehörenden Fachbereichen – neben fundierten Führungs- und Leitungsqualitäten auch Durchsetzungskraft sowie soziale und kommunikative Kompetenz besitzen.“
Bewerbungsschluss ist der 26. Februar. Im Gegensatz zum Oberbürgermeister wird der Beigeordnete nicht vom Stimmvolk, sondern vom Gemeinderat gewählt. In seiner Sitzung am 1. März wird der Rat informiert, wer sich beworben hat – und das in nicht öffentlicher Sitzung, wie aus der Gemeinderats-Vorlage hervorgeht. Die Bewerber dürfen sich am 15. und 22. März in zwei nicht öffentlichen Sitzungen dem Gemeinderat vorstellen. Im Anschluss an die zweite Vorstellungsrunde beschließt der Rat, wer in die engere Wahl kommt. Am 19. April schließlich dürfen sich die verbliebenen Bewerber öffentlich vorstellen, und der Gemeinderat entscheidet, wer das Amt bekommt.
Ein bisschen geändert wird die Zuständigkeit. Der oder die Neue leitet die Fachbereiche zwei (Bürgeramt, Ordnungs- und Schulverwaltung), vier (Bauen und Stadtentwicklung) und fünf (Hochbau und Gebäudemanagement). Die Wirtschaftsförderung wird künftig eine Stabsstelle, die direkt dem Oberbürgermeister unterstellt ist. Der Bereich Tourismus und Stadtmarketing kommt vom Fachbereich vier zum Fachbereich zwei (Kultur, Jugend-Sport und Tourismus) und somit in die Zuständigkeit des OB.
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