„Die Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Gäubahn sind nunmehr gegeben, nachdem das Land Baden-Württemberg erklärt hat, dass es eine Weiterverfolgung der Neigetechnik auf der Gäubahn anstrebt.“ Dies hat das Bundesverkehrsministerium auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion geantwortet.
Weiter heißt es in der im Auftrag der Bundesregierung vorgelegten Antwort: „Die DB Netz AG hat am 4. Februar 2014 eine Entscheidung … für das Vorhaben „Horb-Neckarhausen, 2-gleisiger Ausbau Gäubahn zwischen Horb und Neckarhausen von Bahn-km 82,1 bis 87,9 auf der Strecke 4 600 Plochingen-Horb-Immendingen beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss ist am 23. April 2018 vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erlassen worden. Die Bundesregierung strebt eine Verkürzung von Planrechtsverfahren an. Sie hat daher den Entwurf eines Planungsbeschleunigungsgesetzes vorgelegt. Durch die Konzentration von Planfeststellungs- und der sich in der Zuständigkeit der Bundesländer befindenden Anhörungsbehörden für die Bundesschienenwege beim EBA soll ein erhebliches Beschleunigungspotential der Verfahren realisiert werden.
Für den Abschluss der Finanzierungsvereinbarung nach § 9 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes für den Abschnitt Horb-Neckarhausen mussten die sachlichen und haushalterischen Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu gehörten das Baurecht und die Klärung des im Ausbaukonzept unterstellten Neigetechnikbetriebes. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und der Erklärung des Landes Baden-Württemberg zum Einsatz von Neigetechnik-Fahrzeugen kann die Finanzierungsvereinbarung zeitnah abgeschlossen werden.
Weiter fragten die Liberalen: „Ist für die Bundesregierung die Fahrzeitverkürzung auf dem internationalen Korridor Stuttgart–Zürich der einzige und ausschlaggebende Grund, um die Strecke auszubauen?“ Antwort des Ministeriums: „Die Wirtschaftlichkeit zum Ausbau der Gäubahn ist nur gegeben, wenn die Strecke zusätzlich auch für den Güterverkehr ertüchtigt wird. Daher sind Profilerweiterungen insbesondere in Tunnelbereichen für Züge des Kombinierten Verkehrs sowie der Bau der sogenannten Singener Kurve vorgesehen. Diese ist für den Güterverkehr von großer Bedeutung, da durch sie eine direkte Verbindung zwischen Stuttgart und der Schweiz hergestellt wird. Ansonsten müssten weiterhin alle Güterzüge im Bahnhof Singen (Hohentwiel) die Fahrtrichtung wechseln.
Auf die Frage ob sich die Bundesregierung an den Vertrag von Lugano gebunden seht, die Kapazitäten im nördlichen Zulauf zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) der Verkehrsnachfrage anzupassen und damit die Gäubahn auszubauen, die NEAT zu entlasten und eine Fahrzeitverkürzung zwischen Stuttgart und Zürich zu erreichen, kam die knappe Antwort: „Ja.“