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Startseite Rottweil

Corona-Pandemie: Stadt Rottweil erhöht Schutzmaßnahmen

von Pressemitteilung (pm)
16. März 2020
in Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 3 Minuten
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Die Stadt Rottweil erhöht im Zuge der Corona-Krise die Schutzmaßnahmen: Ab Montag sind die Rathäuser und alle weiteren Dienststellen der Stadt Rottweil für den Publikumsverkehr geschlossen. Veranstaltungen und Ansammlungen ab einer Teilnehmerzahl über 100 sind untersagt. Alle privaten und städtischen Sportstätten werden geschlossen. Oberbürgermeister Ralf Broß appelliert an die Bevölkerung und ruft zu Besonnenheit und Solidarität auf.

„Wir müssen versuchen, uns so gut es geht gegen eine rasche Ausbreitung des Virus zu schützen. Nur dann können wir verhindern, dass zu viele Menschen gleichzeitig erkranken und das Gesundheitssystem überlastet wird“, so Oberbürgermeister Ralf Broß. „Wir sind uns alle bewusst, dass diese Maßnahmen große Opfer von uns allen abverlangen. Bitte bleiben Sie dennoch besonnen und ruhig. Wir in Rottweil haben in Zeiten der Not immer einen starken Bürgersinn und Zusammenhalt unter Beweis gestellt. Wir werden auch jetzt zusammenstehen und gemeinsam durch diese schwere Zeit gehen“, so Oberbürgermeister Ralf Broß. „Ich danke allen, die unermüdlich und mit großem Einsatz für die Allgemeinheit tätig sind und helfen so gut es eben geht.“

Die Stadt Rottweil schließt sich mit einer Allgemeinverfügung den zahlreichen Städten im Land an, die zur Eindämmung des Virus weitreichende Maßnahmen in die Wege geleitet haben. Die Verfügung tritt ab sofort in Kraft.

Alle Veranstaltungen der Stadt Rottweil und Stadtführungen sind bis 30. April abgesagt. Ab sofort sind öffentliche und private Veranstaltungen und Ansammlungen über 100 Personen untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden. Bei Veranstaltungen und Ansammlungen bis 100 Personen empfiehlt die Stadt Rottweil, soweit möglich darauf zu verzichten. Die Stadt Rottweil behält sich vor, diese Zahl nach unten anzupassen und wird sich dazu am morgigen Montag mit den Nachbargemeinden im Landkreis abstimmen. Bitte beachten Sie bei einer Teilnehmerzahl bis 100 Personen die strikten Regelungen in der Allgemeinverfügung nach Empfehlung des Robert-Koch-Instituts:

·   Der Veranstaltungsraum muss entsprechend belüftet werden können.

·   Die Teilnehmenden müssen aktiv über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenetikette aufgeklärt werden.

·   Personen mit akuten respiratorischen Symptomen (Atemwegsstörungen u. a.) sind auszuschließen.

·   Auf enge Interaktion der Teilnehmenden ist zu verzichten.

Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen dürfen für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden. Dies gilt ebenso für Kinos, Museen, Nachtclubs, Theater und ähnliche Einrichtungen. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen wie beispielsweise Sportplätze, Schwimmbäder, Schießanlagen, Fitnessstudios, Kartbahnen oder Kletterhallen und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.

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Gaststätten dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Stehplätze sind so zu gestalten, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.

Die Stadtverwaltung mit ihren Standorten Altes Rathaus, Neues Rathaus, Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Neufra, Neukirch und Zepfenhan wird für den Publikumsverkehr geschlossen.

Der Kontakt mit der Bürgerschaft wird möglichst schriftlich, telefonisch oder online bearbeitet. Zwingend nötige persönliche Termine sind im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Abteilungen zu vereinbaren. Das Bürgerbüro ist weiter unter der zentralen Nummer 0741/494-0 zu erreichen. Die Stadtverwaltung Rottweil bittet die Bürgerinnen und Bürger, sich bei Anfragen auf das wirklich Notwendige zu beschränken. Seien Sie bitte solidarisch mit Menschen, die diesen Kontakt dringend benötigen!

Folgende weitere städtische Einrichtungen bleiben für den Publikumsverkehr ebenfalls geschlossen: Dominikanermuseum, Kinder- und Jugendreferat, der Rottweiler Standort der Jugendkunstschule, Stadtmuseum, Stadtarchiv, Stadtbücherei und Tourist-Information. Die städtische Musikschule und die Volkshochschule sind wie bereits am Freitag angekündigt für den Unterricht geschlossen. Die Schulsekretariate sind geöffnet.

Geöffnet bleibt weiterhin der Wochenmarkt, da er der Versorgung der Bevölkerung dient. Standesamtliche Trauungen im Alten Rathaus werden noch bis zu einer Personenzahl von 15 Teilnehmern zugelassen.

Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis vorerst 19. April.

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Pressemitteilung (pm)

Pressemitteilung (pm)

Zur Information: Mit "Pressemitteilung" gekennzeichnete Artikel sind meist 1:1 übernommene, uns zugesandte Beiträge. Sie entsprechen nicht unbedingt redaktionellen Standards in Bezug auf Unabhängigkeit, sondern können gegebenenfalls eine Position einseitig einnehmen. Dennoch informieren die Beiträge über einen Sachverhalt. Andernfalls würden wir sie nicht veröffentlichen.

Pressemitteilungen werden uns zumeist von Personen und Institutionen zugesandt, die Wert darauf legen, dass über den Sachverhalt berichtet wird, den die Artikel zum Gegenstand haben.

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