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„Drohnenführerschein“ an den Technischen Gymnasien Rottweil

von Pressemitteilung (pm)
19. Februar 2021
in Rottweil
Lesezeit: 2 Minuten
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„Drohnenführerschein“ an den Technischen Gymnasien Rottweil

Der Kompetenznachweis A1/A3 für Drohnen ist schon ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm vorgeschrieben. Foto: EHG

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ROTTWEIL – Die technischen Entwicklungen von Drohnen und deren Anwendungsmöglichkeiten werden immer vielfältiger. Kaum missen möchte man etwa. die spektakulären Kameraeinstellungen in Film und Fernsehen, die Dank diesen unbemannten Flugsystemen möglich sind. Aber auch im privaten Umfeld ist der Einsatz solch fliegender Kameras immer verbreiteter und bereichert so manches Fotoalbum mit unvergesslichen Erinnerungen aus der Vogelperspektive.

Ein UAS (Unmanned Aircraft System) betreiben zu können und vor allem zu dürfen erfordert solides Wissen. Einmal über Luftverkehrsrecht und Flugsicherheit, dann über Privatrecht und Sicherheit aber auch menschliches Leistungsvermögen, betriebliche Verfahren sowie allgemeine UAS-Kunde. Die Technischen Gymnasien Rottweil haben bereits seit 2019 die Inhalte der Theorie für den damals erforderlichen Kenntnisnachweis des Betriebs von Drohen ab zwei Kilo Gewicht in das Wahlfach Luft- und Raumfahrttechnik im Profil Mechatronik mitintegriert.

Zu dieser Zeit begann Europa jedoch, die nationalen Bestimmungen an das europäische Luftrecht anzugleichen, was nun erst zum 1.Januar zum Abschluss kam. Da die Rechtslage lange nicht geklärt war, lag das Projekt am TG Rottweil zwangsläufig auf Eis. Inzwischen freut sich die Schule, dass sie ab dem kommendem Schuljahr im Wahlfach Luft und Raumfahrtechnik interessierten Schülerinnen und Schülern aller TG-Profile die Ausbildung für den Kompetenznachweis A1/A3 („Kleiner Drohnenführerschein“) anbieten kann.

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