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Energieerzeugungsanlagen müssen bis Ende Januar gemeldet werden

von Pressemitteilung (pm)
8. Dezember 2020
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PV-Anlage auf dem Dach des Sole- und Freizeitbades aquasol. Foto: pm

PV-Anlage auf dem Dach des Sole- und Freizeitbades aquasol. Foto: pm

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ROTTWEIL – Die Energieversorgung Rottweil (ENRW) weist darauf hin, dass Anlagen, die Energie erzeugen, im Februar aus der EEG-Förderung fallen könnten, falls sie nicht bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

Das Marktstammdatenregister gibt erstmals einen Überblick über alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland. Ziel ist es, Informationen über die zunehmend dezentralen Erzeugungsanlagen zu bündeln, um Strom und Gas auch zukünftig effizient transportieren und verkaufen zu können. Das Register dient außerdem dem Bürokratieabbau, da Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes damit vereinfacht werden.

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, alle Erzeugungsanlagen inklusive Batteriespeicher bis 31. Januar 2021 zu melden. Im Netzgebiet der ENRW sind bereits rund 1450 Betreiber ihrer Pflicht nachgekommen, jedoch fehlen laut Schätzung des regionalen Energieversorgers noch rund 500 Anlagen. Dabei geht es in erster Linie um Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern, aber auch Anlagen auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Ihnen droht der Wegfall der Vergütung für den eingespeisten Strom ab Februar kommenden Jahres.

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Link zur Registrierung: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

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