Donnerstag, 7. Dezember 2023
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Rottweil

Erhöhte Brandgefahr: Feuerwerk in der Rottweiler Innenstadt bleibt tabu

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Konstanz, Ravensburg, Überlingen und Rottweil haben eines gemeinsam: An Silvester ist Feuerwerk im historischen Stadtkern verboten. Wie eine Umfrage des Städtetags zeigt, folgen mittlerweile viele Städte dem Beispiel der Stadt Rottweil, die ein solches Verbot bereits 2009 erstmals ausgesprochen hatte.

Ohnehin gesetzlich verboten ist Feuerwerk im direkten Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandgefährdeten Gebäuden, so die Stadtverwaltung. Im Umfeld von „brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ ist demnach Feuerwerk jetzt grundsätzlich ausgeschlossen. „Darunter fallen natürlich sehr viele historische Gebäude in der Innenstadt“, unterstreicht Stadtbrandmeister Frank Müller. „Denn wenn Raketen beim Aufsteigen an Dachbalken oder Aufzugsgaupen hängen bleiben, wirken sie wie Brandbeschleuniger.“

In der historischen Innenstadt von Rottweil fehlen zudem Bandwände zwischen den mittelalterlichen Gebäuden. „Wenn es einmal brennt, kann sich das Feuer rasend schnell verbreiten.“ Problematisch sind auch die Innen- und Hinterhöfe, in denen oft erhebliche Brandlasten lagern. Sorgen bereiten den Feuerwehrleuten zudem die engen Gassen, da dort Feuerwehrfahrzeuge im Ernstfall nur schwer vorwärts kommen.

Feuerwehr und Ordnungsamt haben vor diesem Hintergrund wieder ein Verbot für die gesamte historische Kernstadt erlassen: „Ausgeschlossen sind ausnahmslos alle Formen von Feuerwerk – egal ob Raketen, Böller oder Knallfrösche“, betont  Renate Glatthaar, Leiterin des städtischen Ordnungsamts. Nach den Weihnachtsfeiertagen wird die Stadtverwaltung die Verbotszone wieder mit Schildern markieren. Die Grenze kann man sich ganz einfach merken: Sie verläuft entlang der ehemaligen Stadtbefestigung um den historischen Stadtkern herum.

Die Polizei wird in der Silvesternacht in der Innenstadt verstärkt Präsenz zeigen. Ein Verstoß gegen das Feuerwerksverbot ist übrigens kein „Kavaliersdelikt“, wie Renate Glatthaar betont: „50 Euro drohen jedem, der sich nicht daran hält. Und wer vorsätzlich handelt, muss sogar mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro rechnen.“

Beim Abrennen von Feuerwerk mahnt die Feuerwehr zur besonderen Vorsicht. Brennbare Gegenstände sollten an Silvester von Balkonen oder Terrassen weggeräumt werden. „Das gilt auch für Weihnachtsbäume und Adventskränze. Die sind gerade zwischen den Jahren besonders gefährlich, da schon ausgetrocknet“, so Frank Müller. Zudem sollten Fenster und Türen sicherheitshalber geschlossen werden.

Hier noch einige Hinweise für ein sicheres Feuerwerkserlebnis zum Jahreswechsel hin:

  • Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen!
  • Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten!
  • Gebrauchsanweisung beachten!
  • Knaller nicht bündeln, nicht wieder anzünden; unbrauchbar machen mit Wasser!
  • Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten). Auf eine sichere Flugrichtung achten!
  • Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern!
  • Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen oder illegal aus dem Ausland importieren. Achten Sie auf das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung!
  • Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen!
  • Schützen Sie Haus und Wohnung vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Schließen Sie Fenster und Türen!
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Tiere, die sehr unter der Knallerei leiden!
  • Raketen und Knaller nicht in der Nähe von Hecken oder brennbaren Pflanzen und Bewuchs abfeuern!
  • Feuerwerksbatterien nicht auf der Straße betreiben, da hier eventuell Rettungskräfte durchfahren müssen!
  • Bitte räumen Sie nach dem Schießen die Straße zügig wieder von großen Feuerwerkskörpern und vor allem von Glasflaschen und größeren Gegenständen!

Info: Feuerwerksverbote oder ähnliche Regelungen gibt es laut einer nicht repräsentativen Umfrage des Städtetags mittlerweile in Bietigheim-Bissingen, Esslingen, Haslach im Kinzigtal, Kirchheim unter Teck, Konstanz, Heidenheim, Mosbach, Nagold, Öhringen, Rottweil, Tübingen, Überlingen, Villingen-Schwenningen, Waiblingen und Weingarten (Oberschwaben). Weitere nützliche Tipps finden sich hier: http://www.fwvbw.de/mit-einem-knall-ins-neue-jahr,85.html.

Pressemitteilung (pm)
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