ROTTWEIL, 27. Oktober (gg) – Weil ein Rottweiler Häuslebesitzer in der Innenstadt gegen die örtlichen Bauvorschriften verstoßen hat, hat das Bauamt einen Baustopp verhängt. Der Mann hatte sein Haus mit den falschen Ziegeln eindecken lassen. Sehr weit kam er damit nicht.
Es liegen etwa drei Reihen in Dachhöhe – dann muss der Baustopp durch die Stadtverwaltung gekommen sein. ‘Für diese Maßnahme wurde kein Bauantrag beziehungsweise Antrag auf Befreiung von den Örtlichen Bauvorschriften gestellt. Die Bauarbeiten wurden daher … bereits vor einer Woche durch die Abteilung Bauordnung eingestellt.’ Das teilte Bauamtsleiter Lothar Huber der NRWZ am Montag auf Anfrage mit.
Es geht um ein Haus in der historischen Innenstadt von Rottweil mit Adresse Hauptstraße. Der Besitzer ist ein bekannter Einzelhändler.
Die Bauvorschrift sagt: ‘Für die Dachdeckung einschließlich der Dachaufbauten sind nicht engobierte Tonziegel (Biberschwanzziegel) zu verwenden. Handgestrichene Biberschwanzziegel sind zu erhalten. Erker und kleinere Dachaufbauten können ausnahmsweise eine Abdeckung aus Blech erhalten.’ Das Dach aber sollte mit ganz gewöhnlichen Ziegeln gedeckt werden, mit sogenannten Pfannen.
Auch ein namentlich nicht bekannter Rottweiler Bürger – er nennt sich in Anlehnung an das Wappentier der Stadt ‘Rottweiler Adler’ – hat sich am Montag in der Sache bereits an die Stadtverwaltung, an den Gemeinderat und an die NRWZ gewandt, die dann beim Bauamt nachfragte. Der Bürger mutmaßte, ‘dass jene Bürger die sich an die Vorschriften halten, zum Dank mit Mehrkosten belastet sind, und die Cleverle kräftig Geld sparen.’