Donnerstag, 28. März 2024

Keine Kollektoren auf den Dächern? Grüne sehen diesen Rottweiler Anspruch bedroht

Das interessiert gerade

Peter Arnegger (gg)https://www.nrwz.de
... ist seit gut 25 Jahren Journalist. Mehr über ihn hier.
Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Mit Verweis auf ein Gerichtsurteil aus dem Jahre 2011 warnen die örtlichen Grünen davor, dass eine zentrale Rottweiler Bauvorschrift bedroht sein könnte. Sie sagen selbst, dass sie an einem Tabu rührten bei der Frage: Ist das strikte Verbot von Solaranlagen im historischen Stadtkern mit der aktuellen Rechtsprechung vereinbar?

Der Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit Urteil vom 1. September 2011 entschieden, dass durch Fotovoltaikanlagen hervorgerufene Beeinträchtigungen eines Kulturdenkmals wegen des in der Verfassung verankerten Klimaschutzes in stärkerem Maße hinzunehmen sind als Beeinträchtigungen durch andere bauliche Veränderungen. So steht’s in einer Pressemitteilung des VGH.

Ein Urteil, das auch für Rottweil Gültigkeit haben könnte, wie die Grünen befürchten. So zitierte Ortsverbandsmitglied Frank Sucker aus den örtlichen Bauvorschriften einen, wie er ihn nennt, „wie in Stein gemeißelten Satz“: „Sonnenkollektoren oder ähnliche Anlagen sind unzulässig.“ Nun fragen sich die Grünen, ob ein „derart absoluter Satz angesichts der Klimakatastrophe, die bereits Inseln versinken lässt und Lebensgrundlagen in Dürregebieten zerstört, auf der Höhe der Zeit?“ Sie fragen sich: „Steht Denkmalschutz grundsätzlich über dem Klimaschutz?“ Angesichts des zitierten Gerichtsurteils eine eher rhetorische Frage.

Diese Bauvorschriften für die historische Innenstadt stammen aus dem Jahr 2009. Der VHG begründete zwei Jahre später sein Urteil mir Gewöhnungseffekten und einer positiven Grundeinstellung zur Nutzung regenerativer Energien. Das Gericht forderte in jedem Einzelfall eine sorgfältige Abwägung, die dem Denkmalschutz nicht automatisch Vorrang gegenüber dem Klimaschutz gewährt. Die Grünen möchten nun auch im Hinblick auf die Innenstadtsanierung untersuchen lassen, ob die örtlichen Bauvorschriften noch mit dieser aktuellen Rechtssprechung harmonieren.

Es soll sich um eine rechtliche Untersuchung handeln, so Sucker in einer Pressemitteilung. Nach Details gefragt, antwortet er, das sei „ganz banal: Ein Prüfungsantrag wird demnächst an die Verwaltung gestellt.“ 

Dem Ortsverband sei klar, dass er hier ein sensibles Thema berührt, teilen die Grünen weiter mit. Sie treten dem möglichen Vorwurf, Rottweils reizvolle Dächerlandschaft nun hemmungslos mit Solaranlagen zupflastern zu wollen, entschieden entgegen. „Ein entsprechender Nachfrage-Run ist unwahrscheinlich“, so die Grünen.

Sollte eine Lockerung bisheriger Vorschriften geboten sein, so gelte strikte Einzelfallbetrachtung. Eine Alternative Klimaschutz oder Denkmalschutz sei falsch. „Das Kunststück ist dann, beides respektvoll zu verbinden: Sind  solche Anlagen vom öffentliche Raum einsehbar? Sind sie farblich, technisch und architektonisch gut integriert?“, drückt es Frank Sucker als Sprecher der Orts-Grünen aus.

Nach deren Angaben habe der Arbeitskreis Klimaschutz der Lokalen Agenda Verständnis bereits für eine rechtliche Überprüfung gezeigt.

 

image_pdfPDF öffnenimage_printArtikel ausdrucken

Mehr auf NRWZ.de

Neu auf NRWZ.de