Die aktuelle Polizeiverordnung der Stadt Rottweil besteht seit 1995, seit 20 Jahren, also. Alle fünf Jahre ist sie überarbeitet, sind Passagen meist hinzugefügt worden. Nun, zum 31. Mai, läuft sie automatisch aus. Um nicht ohne dazustehen, gibt sich Rottweil eine neue.
Rottweil (gg). Der Begriff „neue“ Polizeiverordnung passt nicht ganz. Die neue ist weitgehend auch die alte. Obwohl Ziel war, sie zu verschlanken. Gewiss: Ein Paragraf, die Alkoholverbotsregelung, fliegt sozusagen ganz raus, das aber, weil ihre Freiburger Variante und damit alle anderen auch richterlich inzwischen für unwirksam erklärt worden ist. Auch der alte Absatz, der das Betteln in der Stadt grundsätzlich untersagte, ist inzwischen nichtig. Deshalb hat Rottweil hier seine Formulierungen verfeinert, will fortan „das aufdringliche und gewerbsmäßige Betteln“ unter Verbot stellen. Gelockert wurden die Bestimmungen für Sport-, Spiel- und Bolzplätze – die Jugend hat nun merklich mehr Auslauf.
Ansonsten bleibt auch die neue Polizeiverordnung eine, die alle möglichen, alltäglichen Ordnungswidrigkeiten in einer Kleinstadt aufzählt: von A wie Abfall bis Z wie Zelten. So bleibt es verboten, seinen Hausmüll in öffentlichen Mülleimern zu entsorgen. Und wer ein Zelt aufbaut, um darin zu übernachten, darf dies außerhalb eines Campingplatzes nur dort tun, wo die erforderlichen sanitären Einrichtungen vorhanden sind.
Was viele vielleicht nicht wissen: Rottweil hat auch einen richtigen Strafenkatalog. Er listet Ordnungswidrigkeiten auf und das Bußgeld, mit dem sie belegt sind, gleich dazu. Das inkorrekte Sitzen auf einer Parkbank – mit den Füßen oder Schuhen auf der Sitzfläche – kostet 30 Euro. Das Benutzungsverbot auf Spiel- und Bolzplätzen zu missachten, 15 Euro. Seinen Hund irgendwo hin machen zu lassen und hinterher nicht aufzuräumen, bald 50 Euro, diesen Satz hat die Stadt von 30 Euro um 20 angehoben. Ebenso wird härter bestraft, wer selbst irgendwohin macht: das kostet bald 50 statt bisher 25 Euro, der Satz wurde glatt verdoppelt.
Weitere, beispielhafte Bußgelder: den Leinenzwang bei Hunden innerhalb des Stadtgebiets missachtet: 30 Euro. Zigarettenkippen oder Kaugummis weggeworfen: 30 Euro. Den Sound seines Musik- oder Fernsehgeräts aufdrehen, auch der Anlage im Auto, und zwar so weit, dass andere belästigt werden: 35 Euro. Nachtruhestörung oder Lärm verursachen, bei dem andere erheblich belästigt werden: jeweils 60 Euro.
Es gibt einige weitere Ordnungswidrigkeiten und ihnen allen ist gemein, dass die Vollzugsbeamten des Ordnungsdienstes nicht gleich Geld sehen wollen. Im Normalfall bleibe es zunächst bei Ermahnungen und Hinweisen, versicherte der städtische Ordnungsamtsleiter, Jörg Alisch, am Mittwoch. Der Ermahnung folgt dann die Rottweiler „Gelbe Karte“, die den Sünder nochmal zur Ordnung rufen soll, bevor er zur Kasse gebeten wird. Dennoch nimmt die Stadtkasse jährlich rund 2000 Euro an Bußgeldern ein – und da sind nicht diejenigen drin, die Autofahrer etwa fürs Falschparken oder Falschfahren bekommen.
Der Gemeinderatsausschuss nahm die neue Verordnung zustimmend zur Kenntnis. Zum 1. Juni soll sie in Kraft treten, zuvor wird der Gesamt-Gemeinderat sie noch beschließen.