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„Nicht zum Schleichweg werden“

von Wolf-Dieter Bojus
20. Februar 2020
in NRWZ.de+, Rottweil
Lesezeit: 2 Minuten
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„Nicht zum Schleichweg werden“

Vorgeschrieben: Rechts in den Parkplatz einbiegen. Geradeaus zum Stadtgraben dürfen nur Radler fahren. Fotos: wede

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Die Verkehrssituation am Volksfreund- oder Sonnenbuckel sprach Arwed Sassnick (SPD+FfR) im Gemeinderat an. Er habe eine Anliegerin beobachtet, dass sie von oben kommend nicht wie vorgeschrieben auf den Parkplatz nach rechts abgebogen sei, sondern geradeaus weiterfuhr. Und das werde sie auch künftig tun, berichtete er von dem anschließenden Gespräch.

Die Einhaltung des Gebots, hier in den Parkplatz abzubiegen, sei eh kaum zu kontrollieren, fand er. Ob man dann auch gleich die Durchfahrt erlauben könne, fragte er an.

Das sei so geregelt worden, entgegnete Fachbereichsleiter Bernd Pfaff, nachdem die frühere Zufahrt zum Parkplatz zwischen Kapuziner und Kutschenhaus nicht mehr befahren werden könne: „Der Sonnenbuckel soll nicht zum Schleichweg werden.“

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Wer aus dem Parkplatz ausfährt, muss rechts abbiegen in Richtung Stadtgraben – fährt also dort weiter, wo er in den Parkplatz eingebogen ist.

Und in der Tat eine gewöhnungsbedürftige Regelung: Die Autofahrer kommen zwischen Kapuziner und Gemeindehaus nach unten und müssen hier nach rechts auf den Sonnen-Parkplatz abbiegen. Wer aus dem Parkplatz ausfährt, muss an der selben Stelle nach rechts abbiegen und also dort weiterfahren, wo er zuvor abgebogen ist. Es wäre also wohl legal, in den Parkplatz einzubiegen, dort zu wenden oder eine Runde zu drehen und dann weiter zum Stadtgraben zu fahren.

Einer Änderung wollte Pfaff dann nicht das Wort reden.

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Wolf-Dieter Bojus

Wolf-Dieter Bojus

... war 2004 Mitbegründer der NRWZ und deren erster Redakteur. Mehr über ihn auf unserer Autoren-Seite.

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