ROTTWEIL – Nach den jüngsten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen durch das Land Baden-Württemberg hat auch die Stadt Rottweil ihre Verfügung zum Schutz gegen die Pandemie angepasst. Altes und Neues Rathaus sowie die Ortschaftsverwaltungen haben ab Mittwoch, 8. Juni, wieder uneingeschränkt geöffnet. Die Stadtverwaltung empfiehlt für persönliche Vorsprachen aber weiterhin eine telefonische Anmeldung.
Außerdem ist in städtischen Einrichtungen zu anderen Personen auch weiterhin – wo immer möglich – ein Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten. Dort, wo mit einer Einhaltung des Mindestabstandes nicht gerechnet werden kann, besteht grundsätzlich die Verpflichtung, eine nicht-medizinische Alltagsmaske zu tragen, die Mund und Nase bedeckt. Im Übrigen wird empfohlen, in städtischen Einrichtungen eine entsprechende Alltagsmaske zu tragen.
Für Trauungen gelten laut Corona-Verfügung der Stadt Rottweil weiterhin folgende Bestimmungen: Trauungen werden nur im kleinen Kreis durchgeführt. Dazu gehören Familienangehörige und darüber hinaus nur unverzichtbare Personen. Die Höchstzahl beträgt im Trauzimmer Rottweil 14 Personen, im Trauzimmer Göllsdorf 8 Personen oder im Sitzungssaal Göllsdorf 16 Personen, im Trauzimmer Neufra 9 Personen und im Trauzimmer Neukirch 12 Personen. Das Foyer oder andere Räume stehen für Sektempfänge oder ähnliches nicht zur Verfügung.
INFO: Telefonnummern zur Terminvereinbarung für eine persönliche Vorsprache: Altes und Neues Rathaus: 0741/4940, Ortschaftsverwaltung Feckenhausen: 0741/21295, Ortschaftsverwaltung Göllsdorf: 0741/21291 Ortschaftsverwaltung Hausen: 0741/31615, Ortschaftsverwaltung Neufra: 0741/21596, Ortschaftsverwaltung Neukirch: 07427/2508 und Ortschaftsverwaltung Zepfenhan: 07427/2517.