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Startseite Rottweil

Rottweil: Feuerwerk ist in der historischen Innenstadt tabu

von Pressemitteilung (pm)
27. Dezember 2019
Lesezeit: 3 Minuten
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Innerhalb der blau umrandeten Zone ist Feuerwerk tabu. Grafik: pm

Innerhalb der blau umrandeten Zone ist Feuerwerk tabu. Grafik: pm

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ROTTWEIL – Seit zehn Jahren ist Rottweil an Silvester Feuerwerk im historischen Stadtkern verboten. Mittlerweile sind viele Städte dem Beispiel der Stadt Rottweil gefolgt, die ein solches Verbot bereits 2009 erstmals ausgesprochen hatte. Ohnehin gesetzlich verboten ist Feuerwerk übrigens im direkten Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von besonders brandgefährdeten Gebäuden.

Nach Bränden in den Altstädten von Tübingen und Villingen-Schwenningen hatte Rottweil 2009 als eine der ersten Städte in Baden-Württemberg ein Feuerwerksverbot für seine historische Innenstadt erlassen. Mittlerweile haben viele Gemeinden mit historischen Gebäuden nachgezogen, beispielsweise auch Konstanz, Ravensburg oder Überlingen berichten Stadtbrandmeister Frank Müller und Ordnungsamtsleiterin Renate Glatthaar. Und das aus gutem Grund: „Wenn Raketen beim Aufsteigen an Dachbalken oder Aufzugsgaupen hängen bleiben, wirken sie wie Brandbeschleuniger.“

In der historischen Innenstadt von Rottweil fehlen zudem Bandwände zwischen den mittelalterlichen Gebäuden. „Wenn es einmal brennt, kann sich das Feuer rasend schnell verbreiten.“ Problematisch sind auch die Innen- und Hinterhöfe, in denen oft erhebliche Brandlasten lagern. Sorgen bereiten den Feuerwehrleuten zudem die engen Gassen, da dort Feuerwehrfahrzeuge im Ernstfall nur schwer vorwärtskommen.

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Feuerwehr und Ordnungsamt haben vor diesem Hintergrund wieder ein Verbot für die gesamte historische Kernstadt erlassen: „Ausgeschlossen sind ausnahmslos alle Formen von Feuerwerk – egal ob Raketen, Böller oder Knallfrösche“, betont Renate Glatthaar, Leiterin des städtischen Ordnungsamts. Nach den Weihnachtsfeiertagen wird die Stadtverwaltung die Verbotszone wieder mit Schildern markieren. Die Grenze kann man sich ganz einfach merken: Sie verläuft entlang der ehemaligen Stadtbefestigung um den historischen Stadtkern herum.

Die Polizei wird in der Silvesternacht in der Innenstadt verstärkt Präsenz zeigen. Ein Verstoß gegen das Feuerwerksverbot ist übrigens kein „Kavaliersdelikt“, wie Renate Glatthaar betont: „50 Euro drohen jedem, der sich nicht daran hält. Und wer vorsätzlich handelt, muss sogar mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro rechnen.“ Übrigens: Im Umfeld von „brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ ist Feuerwerk grundsätzlich gesetzlich ausgeschlossen!

Nicht direkt in der Innenstadt, aber in vielen Wohngebieten bereiten Müller übrigens in den letzten Jahren Heckenbrände in der Silvesternacht Sorgen: „Büsche und Hecken entlang von Straßen können leicht Feuer fangen. Daher sollten die Bürger auch hier besonders vorsichtig sein“, mahnt der Feuerwehrchef.

Hier noch einige weitere wichtige Hinweise der Feuerwehr für ein sicheres Feuerwerksvergnügen: Brennbare Gegenstände sollten an Silvester von Balkonen oder Terrassen weggeräumt werden. „Das gilt auch für Weihnachtsbäume und Adventskränze. Die sind gerade zwischen den Jahren besonders gefährlich, da schon ausgetrocknet“, so Frank Müller. Zudem sollten Fenster und Türen sicherheitshalber geschlossen werden. Hier noch einige Hinweise für ein sicheres Feuerwerkserlebnis zum Jahreswechsel hin:

  • Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen!
  • Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten!
  • Gebrauchsanweisung beachten!
  • Knaller nicht zusammenbündeln, nicht wieder anzünden; unbrauchbar machen mit Wasser!
  • Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten). Auf eine sichere Flugrichtung achten!
  • Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern!
  • Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen oder illegal aus dem Ausland importieren. Achten Sie auf das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung!
  • Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen!
  • Schützen Sie Haus und Wohnung vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Schließen Sie Fenster und Türen!
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Tiere, die sehr unter der Knallerei leiden!
  • Raketen und Knaller nicht in der Nähe von Hecken oder brennbaren Pflanzen und Bewuchs abfeuern!
  • Feuerwerksbatterien nicht auf der Straße betreiben, da hier eventuell Rettungskräfte durchfahren müssen!
  • Bitte räumen Sie nach dem Schießen die Straße zügig wieder von großen Feuerwerkskörpern und vor allem von Glasflaschen und größeren Gegenständen!

INFO: Weitere nützliche Tipps finden sich hier: https://www.fwvbw.de/mit-einem-knall-ins-neue-jahr,85.html .

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