Landgericht Rottweil. Foto: him
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Das zuständige Amtsgericht verurteilte einen Gastwirt aus Rottweil zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe. Der Mann hatte 2020 unrechtmäßig Corona-Soforthilfen für nichtexistierende Zahlungsengpässe gestellt.








Er reichte über mehrere Monate immer wieder Anträge in einer Gesamtsumme von 488.000 Euro ein. Wir berichteten über den Fall am 11. September 2020. Der Mann hatte eine gut eingeführte Pizzeria in Rottweil betrieben, die bald nach der Festnahme schloss.

Der 32-Jährige war vor Gericht geständig und räumte alle Anschuldigungen ein. Er wurde nun, dank der umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Montaten verurteilt.

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