ROTTWEIL – Nach zwei ungewöhnlichen Schuljahren steht am TG nun die schriftliche Abiturprüfung kurz bevor. Schüler, Lehrer und Eltern haben erlebt, dass kurzfristige Entscheidungen getroffen wurden, die sich am Infektionsgeschehen orientieren und den Schulalltag durcheinander würfelten. Auch die nun anstehenden Abiturprüfungen sind davon betroffen.
Für 24 Schülerinnen und 56 Schüler des TG starten am Dienstag, 4. Mai., die Prüfungen. Los geht es mit Deutsch, die Prüfungen im vierten Prüfungsfach folgen am Mittwoch. Die Profilfächer Mechatronik, Gestaltungs- und Medientechnik, Informatik sowie Technik und Management sind auf Freitag, 7.Mai terminiert. Die schriftlichen Prüfungen in Englisch und Mathematik finden jeweils montags statt, am 10. Mai., und 17. Mai.
Alle Prüfungen starten um 9 Uhr, die Prüflinge bekommen mehr Zeit, eine Entscheidung des Kultusministeriums, da der Unterricht im Vorfeld nicht immer regelmäßig stattfinden konnte und teilweise aus der Ferne gehalten wurde.
Coronabedingt befinden sich die 2021er Abiturienten aktuell in einer 14-tägigen Isolationsphase vor der Prüfung. Dies wurde und wird landesweit so gehandhabt, da eine einzelne Erkrankung für die ganze Kohorte Quarantäne bedeuten würde.
Für die Teilnahme an den Prüfungen gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Im Prüfungsraum kann die Maske jederzeit zum Zweck der Nahrungs- oder Flüssigkeitsaufnahme abgenommen werden. Dadurch können „Maskenpausen“ für die Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden.
Der erhebliche organisatorische Mehraufwand für TG-Leitung und Sekretariat findet dieser Tage seinen Höhepunkt. Wie im vergangenen Jahr auch schon werden teilweise die Prüfungen nicht mehr zentral verschickt, sondern vor Ort ausgedruckt, die Räumlichkeiten und das Hygienekonzept müssen eingehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.
Hinzu kommt, dass es laut Corona-Verordnung für Abschlussprüfungen kein Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Abschlussprüfungen für nicht getestete Personen gibt. Alle dürfen an der Prüfung teilnehmen, auch wenn sie keinen negativen Schnelltest nachweisen können. Allerdings werden Prüflinge, die einen negativen Schnelltest nachweisen in einem anderen Raum sein als Prüflinge, die keinen Schnelltest durchgeführt haben.
Die Schülerinnen und Schüler hatten die Möglichkeit, aufgrund der
gegebenen Corona-Situation einen Nachtermin für den schriftlichen Teil der Abiturprüfung zu wählen. Falls es zu einer weiteren Infektionswelle, einer Quarantäne auf Grund einer Infektion im persönlichen Umfeld der Schule kommen sollte, wurde seitens der EHG empfohlen, nicht freiwillig auf den ersten möglichen Prüfungstermin zu verzichten. Dies hat auch keiner der Prüflinge in Anspruch genommen.