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Ab Montag, 19. April, werden die Rottweiler Schulen wieder weitestgehend geöffnet. Dies teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit. Es betrifft alle Jahrgänge in allen Schularten.








Allerdings gelten nach wie vor erhebliche Einschränkungen. So findet der Unterricht in Präsenz beziehungsweise im Wechselbetrieb statt. „Einzelheiten werden von den einzelnen Schulleitungen unter den Berücksichtigungen der Gegebenheiten vor Ort festgelegt“, so Tamara Heim von der städtischen Schulverwaltung. Maßgeblich ist dabei unter anderem die Einhaltung des Mindestabstands. Auch gelten weiterhin die bereits bekannten Hygienevorschriften sowie das Gebot, Maske zu tragen – auch wenn vorher ein negativer Schnelltest bei allen vorliegt. „Sollte eine Schülerin oder ein Schüler positiv getestet werden, muss sich hier unverzüglich ein PCR-Test anschließen. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt – jeweils abhängig von den Umständen des Einzelfalles – sind dann weitere Personen als Kontaktpersonen zu ermitteln und ggf. auch für diese Schülerinnen und Schüler Absonderungsanordnungen zu treffen“, weist Fachbereichsleiter Bernd Pfaff, der neben den städtischen Schulen auch die Ordnungsverwaltung führt, auf das Prozedere hin.

Anders als bislang vom Kultusministerium angekündigt, gilt die indirekte Testpflicht laut der Stadtverwaltung unabhängig von den aktuellen Inzidenzwerten. Das bedeutet, wer sich nicht mittels eines Corona-Schnelltests zweimal pro Woche testen lässt, darf die Schule nicht betreten und nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen.

Den Zeitpunkt und die Organisation der Testung bestimmen die jeweilige Schulleitung. Bei weiterführenden und beruflichen Schulen finden Testungen nur in der Schule statt. Schulleitungen der Grundschulen können die Tests auch mit nach Hause schicken. Die städtischen Grundschulen haben hier unterschiedliche Vorgehensweisen. Die Eltern der jeweiligen Grundschulen sind informiert, ob an der Grundschule direkt getestet wird oder die Tests an die Eltern ausgegeben werden. Im Fall der Testung von Grundschulkindern Zuhause, haben die Erziehungsberechtigten über eine Eigenbescheinigung, die die Schulen über das Kultusministerium zur Verfügung gestellt haben, die ordnungsgemäße Durchführung der Testung zu dokumentieren.

Grundvoraussetzung für eine Öffnung der Schulen ist allerdings in jedem Fall, dass an den jeweiligen Schulen Tests in ausreichender Stückzahl vorhanden sind. Bürgermeister Dr. Christian Ruf ist daher erleichtert, dass es der Stadtverwaltung gelungen ist, Corona-Schnelltests in erforderlichem Umfang zu beschaffen. Dabei mussten auch Tests für die privaten Schulen sowie alle weiteren Schulen (wie etwa Pflegeschulen etc.) beschafft werden. „Um sämtliche Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrpersonen und weitere im Schulbetrieb beschäftigte Personen zwei Mal pro Woche testen zu können und damit die Schulen überhaupt geöffnet zu halten, besteht ein rechnerischer Bedarf von über 10.000 Tests pro Woche. Wir haben daher entsprechende Stückzahlen beim Land geordert. Nachdem der avisierte Liefertermin mehrmals nicht gehalten werden konnte, wurden schlussendlich lediglich rund 4.800 Tests geliefert. Wir haben, als sich die Lieferschwierigkeiten abzeichneten, jedoch weitere Tests in erforderlichem Umfang auf dem freien Markt beschafft“, so Bürgermeister Dr. Ruf weiter. Die Kosten hierfür sollen vom Land erstattet werden. Die Tests sind für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.

Der Schulbetrieb hängt davon ab, ob die Sieben-Tages-Inzidenz des jeweiligen Kreises seit drei Tagen in Folge mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner beträgt. Die Inzidenz lag im Landkreis (Stand: gestern Abend) bei 193,7. Es sei damit nicht ausgeschlossen, dass die Schulen in absehbarer Zeit wieder in weiten Teilen geschlossen werden, warnt die Stadtverwaltung. Die Schulen sollen über die Schulämter direkt informiert werden, sobald dieses Szenario eintritt. Die Eltern der städtischen Schulen werden über die gängigen Informationswege der jeweiligen Schulen (Schulmessenger, Homepage, und so weiter) informiert.

Dann sind die Schulen lediglich für die Notbetreuung, sowie die Abschlussklassen und die Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige, körperliche und motorische Entwicklung geöffnet. Die Notbetreuung wird für teilnahmeberechtigte Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Grundschulförderklassen, der Klassenstufen 5 bis 7 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen, der Schulkindergärten eingerichtet. Für die Teilnahme gelten die bereits bekannten Kriterien.

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