Eine kleine Feier kann teuer werden: Bis 350 Euro hat die Stadt Rottweil schon als Geldbuße für Verstöße gegen Corona-Vorschriften erhoben.
Corona-Verstöße: Das betraf vor allem, so war es aus der Stadtverwaltung zu erfahren, wenn sich mehr Menschen versammelt haben als erlaubt. Rund 50 Fälle vermeldet das Ordnungsamt, und weil man sich ja nicht allein treffen kann, sind deutlich mehr Personen betroffen, nämlich etwa 200. Stand heute.
Die Stadt ist zuständig für die Ahndung von Verstößen in ihrem Bereich. Und dabei wird abgestuft: Wenn es drei Personen waren, die sich unerlaubt getroffen haben, waren 250 Euro je Person fällig. Bei acht Personen wurde jeder zu 350 Euro verdonnert. Der Bußgeldrahmen, vom Land gesetzt, droht zwischen 100 und 1000 Euro Buße an.
Und wenn sich die Menschen zufällig über den Weg laufen? Bislang, so war aus dem Amt zu erfahren, wurde nur mit Bußgeld belegt, wer sich offensichtlich bewusst getroffen hat. Also bei dem gemeinsamen Bier zum Beispiel.
Die Verstöße, die bei der Stadt gemeldet wurden, betrafen ganz überwiegend den öffentlichen Bereich, nur in wenigen Fällen ging es um Treffen in privaten Gärten. Auf dem Wochenmarkt hingegen seien bisher keine Bußgelder angefallen – hier beließ es der städtische Vollzugsdienst bei Ermahnungen.
Ordnungswidrigkeiten von Gaststätten und Läden sind bisher keine bei der Stadt angezeigt worden. Wirte und Ladeninhaber hatten sich lieber vorab erkundigt, was sie denn nun dürfen und was nicht.
Nicht alle, die einen Bußgeldbescheid von der Stadt erhielten, haben diesen auch angenommen: Einige Betroffene haben Einspruch eingelegt. Diese Einsprüche werden geprüft – was wegen der Kürze der Zeit bislang noch nicht erfolgt ist. Wenn die Stadt dem Einspruch nicht abhilft, kommt das Verfahren dann zum Amtsgericht.