Für unsere Abonnenten:


ROTTWEIL – Nach der jüngsten Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wird die Stadtverwaltung Rottweil das Bürgerbüro, die Stadtbücherei und das Archiv wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Jedoch gelten erhöhte Vorsichtsmaßnahmen.








Das Bürgerbüro mit Ausländerbehörde, Standesamt, der Wohngeldbehörde und der Rentenstelle ist ab Dienstag, 21. April, zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für eine persönliche Vorsprache geöffnet. Allerdings müssen die Bürgerinnen und Bürger vorher telefonisch einen Termin vereinbaren, nicht zuletzt, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Terminanfrage kann unter der zentralen Telefonnummer 0741/494-0 oder direkt mit den jeweiligen Dienststellen erfolgen.

Die Stadtbücherei Rottweil öffnet ab Montag, 27. April, wieder ihre Pforten, allerdings mit eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten und geänderten Öffnungszeiten. Geöffnet ist dann Montag, 10 bis 14 Uhr, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag einheitlich von 10 bis 18 Uhr. Der Samstag als Öffnungstag entfällt. Der derzeitige Lieferdienst von Büchern an private Haushalte wird wieder eingestellt. Es dürfen immer nur zehn Kundinnen und Kunden gleichzeitig in der Bücherei sein und das nur für Rückgabe und Ausleihe. Das Verweilen zum Zeitungslesen oder die Internetnutzung ist nicht möglich.

Das Stadtarchiv wird ab kommender Woche zu den üblichen Öffnungszeiten wieder zugänglich sein, allerdings nur nach telefonischer Anmeldung unter 0741/494-330.

Wichtig: Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger dringend darum, bei ihrem Besuch im Rathaus, in der Stadtbücherei und im Archiv die Hygienevorschriften zur Eindämmung des Coronavirus einzuhalten, dazu gehören insbesondere das Waschen der Hände und ein Mindestabstand von 1,50 Metern. Dort, wo mit einer Einhaltung des Mindestabstandes nicht gerechnet werden kann, besteht grundsätzlich eine Verpflichtung eine nicht-medizinische Alltagsmaske zu tragen, die Mund und Nase bedeckt. Im Übrigen wird dringend empfohlen, in städtischen Einrichtungen eine entsprechende Alltagsmaske zu tragen. Für Unterschriften oder dergleichen sollten die Bürger eigene Kugelschreiber oder Stifte mitbringen.

Aufrufe: 0.
Zur Information: Mit "Pressemitteilung" gekennzeichnete Artikel sind meist 1:1 übernommene, uns zugesandte Beiträge. Sie entsprechen nicht unbedingt redaktionellen Standards in Bezug auf Unabhängigkeit, sondern können gegebenenfalls eine Position einseitig einnehmen. Dennoch informieren die Beiträge über einen Sachverhalt. Andernfalls würden wir sie nicht veröffentlichen.

Pressemitteilungen werden uns zumeist von Personen und Institutionen zugesandt, die Wert darauf legen, dass über den Sachverhalt berichtet wird, den die Artikel zum Gegenstand haben.