ROTTWEIL – Zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus in Rottweil hatte die Stadtverwaltung eine eigene Allgemeinverfügung erlassen. Durch die jüngste Aktualisierung der Landes-Corona-Verordnung vom 23. Februar ist die städtische Verfügung entbehrlich und wird aufgehoben. Für die Rathäuser und Ortschaftsverwaltungen entfallen die 3G-Regelungen für Besucher.
Das Land hat die Corona-Verordnung angepasst. Im Land gilt nicht mehr die Alarmstufe, sondern wieder die Warnstufe. Beim Besuch der Rathäuser und der weiteren städtischen Dienststellen entfallen daher die vorherigen Impf-, Test- und Ausweiskontrollen. Auch eine Terminvereinbarung ist nicht mehr erforderlich. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt für Besucher weiterhin bestehen.
Für die Musikschule, die Volkshochschule, die Museen und sonstigen Einrichtungen sind die gesonderten Regelungen der Corona-Verordnung zu beachten.