Aufgrund der dynamischen Lage der Corona-Epidemie hat der Krisenstab der Stadtverwaltung Rottweil am Freitag verschiedene Maßnahmen und Handlungsempfehlungen beschlossen.
Oberbürgermeister Ralf Broß hat nach Bekanntgabe des ersten Corona-Falls im Landkreis Rottweil einen Krisenstab zur Lagebeurteilung eingerichtet. Mitglieder sind unter anderem Bürgermeister Dr. Christan Ruf, die Fachbereichs- und Eigenbetriebsleiter. Der Krisenstab tagt regelmäßig und berät, was angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Epidemie zu tun ist.
„Sicherheit geht vor. Die Stadt Rottweil wird daher bis Ende April eigene Veranstaltungen absagen und empfiehlt Vereinen und privaten Veranstaltern ebenso zu verfahren“, so Oberbürgermeister Ralf Broß. „Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Krisensituation. Die Stadtverwaltung Rottweil ist aber handlungsfähig und wird ihren Beitrag zur Bewältigung der Corona-Epidemie leisten. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, besonnen und solidarisch mit der Lage umzugehen. Unsere Sorge gilt vor allem älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind.“
Alle städtischen Dienststellen, dazu gehören die beiden Rathäuser, die Ortschaftsverwaltungen, die städtischen Museen, die Stadtbücherei, das Kinder- und Jugendreferat, die Touristinformation und der städtische Betriebshof, bleiben geöffnet. Es gelten die regulären Öffnungszeiten.
Folgende Maßnahmen hat der Krisenstab festgelegt:
- Entsprechend den Vorgaben des Kultusministeriums Baden-Württemberg werden in Rottweil ab Dienstag, 17. März, die Schulen und Kindertageseinrichtungen aller Träger (einschl. Musikschule und Volkshochschule der Stadt Rottweil) geschlossen. Diese Regelung gilt auch für die städtische Schülermensa auf dem Schulcampus. Die Schließung gilt zunächst bis zum Ende der Osterferien.
- Wie in der aktuellen Pressemitteilung des Kultusministeriums vom Freitag, 13. März, angekündigt, werden Notfallgruppen zur Betreuung von Kindern von Beschäftigten in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ eingerichtet. Dazu gehören etwa Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten, Lebensmittelproduktion und Lebensmittelhandel, Müllabfuhr sowie Energie- und Wasserversorgung. Dies gilt für Kinder in Krippen, Kindergärten und Schulen, wenn beide Elternteile in den genannten Infrastrukturen beschäftigt sind oder das betroffene Elternteil alleinerziehend ist.
- Diese Eltern melden sich bitte am Montag direkt im Sekretariat ihrer Schule oder bei der Leitung ihrer Kindertageseinrichtung.
- Die Sekretariate der Schulen bleiben bis auf Weiteres besetzt. Auch die Hausmeister der Schulen und Kindergärten bleiben im Dienst.
- Als Vorsichtsmaßnahme und um das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Virus zu verringern, sagt die Stadt Rottweil alle Veranstaltungen, bei denen die Stadt als Veranstalter auftritt oder Mitveranstalter ist, ab. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30. April.
- Stadtführungen sind ab Samstag, 14. März, bis 30. April abgesagt. Die Führungen „Rund um den Testturm“ und die Stadtführung „Nuff und Nab“ durch die Historische Innenstadt am kommenden Sonntag, 15. März, finden daher nicht statt.
Grundsätzlich gilt nach der heute durch den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg bekannt gegebenen Regelung: Alle Versammlungen mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Für Versammlungen unter 100 Teilnehmern gilt Folgendes:
- Die Stadt Rottweil empfiehlt Sportvereinen ab Samstag, 14. März bis einschließlich 30.April den Spiel- und Wettkampfbetrieb, sofern dies von Seiten der Verbände nicht bereits geschehen ist, auszusetzen. Darüber hinaus wird empfohlen, auch den Trainings-/Übungs-/Probenbetrieb im genannten Zeitraum ruhen zu lassen und die sozialen Kontakte (Sitzungen, Versammlungen und Ähnliches) auf das Notwendigste zu reduzieren. Vereine, die von Verbandsseite nach wie vor verpflichtet sind, Wettkämpfe/Spieltage durchzuführen sind angehalten, diese ohne Zuschauer stattfinden zu lassen.
- An die Kulturvereine geht ebenfalls die Empfehlung, den Veranstaltungs-, Übungs- und Probebetrieb ab Samstag, 14. März bis 30. April einzustellen. Der Betrieb der Stadtkapelle, Jugendkapelle und Bläserschule ist eingestellt.
- Der Wochenmarkt dient der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und wird weiter stattfinden.
- Die Sitzungen des Rottweiler Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden weiterhin statt.
- Trauungen im Alten Rathaus finden weiterhin statt.
- Oberbürgermeister Ralf Broß, Bürgermeister Dr. Christian Ruf und die ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters verzichten vorerst auf den Besuch von Alters- und Ehejubilaren. Dies dient dem Schutz der Seniorinnen und Senioren.
- Die Freiwillige Feuerwehr Rottweil reagiert ebenfalls: Nach der bereits abgesagten Hauptversammlung wird nun auf Anraten des Regierungspräsidiums Freiburg für alle Einheiten des Bevölkerungsschutzes der Lehrgangsbetrieb auf Kreisebene unverzüglich eingestellt.
- Zudem wird das Sole- und Freizeitbad aquasol ab Samstag, 14. März, bis auf weiteres geschlossen. Zu diesem Entschluss kam die Energieversorgung Rottweil (ENRW) als Betreiberin des Bades nach einer individuellen Risikoabwägung. Die ENRW bittet alle Bade- und Saunagäste um Verständnis.
Wörtlich schreibt die Stadtverwaltung
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir uns in einem sehr dynamischen Prozess befinden, den es täglich neu zu bewerten gilt. Wir stehen hierzu in ständigem Kontakt mit allen Behörden (unter anderem Landratsamt, Gesundheitsamt), um bei Bedarf schnell und angemessen reagieren zu können.
Die Maßnahmen dienen dem Ziel, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Die Stadtverwaltung beobachtet die Lage, die sich weiterhin dynamisch entwickelt und wird wenn notwendig weitere Maßnahmen einleiten.
Die Stadt schließt ihr Schreiben mit den Worten
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Solidarität.
UPDATE – aus dem Kultusministerium sind erste Details zur Notfallbetreuung genannt worden
Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen sei erforderlich, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten, so das Kultusministerium. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhal tung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefah renabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung des Kinder und des beauf sichtigenden Personals obliegt der Schulleitung.
Die Gemeinden werden gebeten, zusammen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen die Notfallbetreuung für Kita-Kinder und Kinder der Kindertagespflege nach gleichen Grundsätzen vor Ort zu gewährleisten.
Die Stadt Rottweil hat angekündigt, zu versuchen, für die städtischen Schulen – ausreichende Kapazitäten vorausgesetzt – bei Bedarf auch eine Betreuung über die Klassenstufe 6 hinaus zu ermöglichen.