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Stadt Rottweil weist auf Fördermöglichkeiten in den Ortsteilen hin

von Pressemitteilung (pm)
25. Juli 2018
in Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 2 Minuten
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Stadt Rottweil weist auf Fördermöglichkeiten in den Ortsteilen hin

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Eigentümer, die Wohnraum in den Rottweiler Ortsteilen schaffen. Dabei steht die Umnutzung vorhandener Gebäude sowie das Schließen von Baulücken durch Neubauten in den Ortskernen im Mittelpunkt. Auch Projekte, die Arbeitsplätze sichern oder schaffen, können gefördert werden. Die Stadtverwaltung berät gerne Interessenten. Foto: pm

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ROTTWEIL – Das Land Baden-Württemberg hat für 2019 das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) neu ausgeschrieben. Anträge für geplante Wohnbauprojekte oder Projekte, die der Sicherung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen in den Rottweiler Ortsteilen dienen, können bis 14. September bei der Stadt Rottweil, Abteilung Stadtplanung, eingereicht werden.

„Wer leer stehende Gebäude zu Wohnraum umnutzt, Wohnungen umfassend modernisiert oder im gewerblichen Bereich investiert und insbesondere zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beiträgt, kann eine Förderung beantragen“, erklärt Matthias Schöne von der städtischen Abteilung Stadtplanung.

Gefördert werden können ausschließlich Projekte in den Teilorten von Rottweil, nicht in der Kernstadt. Dabei steht die Schaffung von Wohnraum innerhalb des Ortskerns durch Umnutzung vorhandener, leer stehender Gebäude, die Schließung von Baulücken durch Neubau oder Modernisierungsmaßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse im Mittelpunkt der Förderung. Projekte für die Eigennutzung können mit einem Fördersatz von 30 Prozent und maximal 20.000 Euro, Umnutzungen bis höchstens 50.000 Euro je Wohnung unterstützt werden. Die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung oder Modernisierung zur Vermietung wird mit 10 bis 15 Prozent und maximal 200.000 Euro bezuschusst.

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Unterstützt werden kann auch die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten durch bauliche Investitionen, Erweiterungen und Neuansiedlungen, vorrangig jedoch Projekte, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen oder Brachen nutzen. Der Regelfördersatz beträgt 10 Prozent der Investitionskosten, maximal 200.000 Euro. Strukturell besonders bedeutsame Vorhaben wie etwa die Verlagerung aus Gemengelagen oder die Reaktivierung von Gewerbebrachen werden mit bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt. 

„Gut vorbereitete Projekte mit der Absicht einer zügigen Umsetzung werden vom Land bevorzugt. Es ist daher empfehlenswert, den Planungsstand durch geeignete Unterlagen nachzuweisen“, so Schöne. Wichtig seien vollständige Antragsunterlagen auf aktuellen Vordrucken und eine gute Projektqualität mit aussagekräftiger Projektbeschreibung, einer vollständigen Kostenschätzung nach DIN 276, Fotos und einem Finanzierungsplan. Und: „Bei allen Vorhaben ist zu belegen, dass dem Umwelt- und Klimaschutz durch den Einsatz geeigneter ökologischer Verfahren Rechnung getragen wird.“

INFO: Anträge für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sind bis 14. September 2018 in fünffacher Ausfertigung bei der Abteilung Stadtplanung der Stadtverwaltung Rottweil einzureichen. Die Antragstellung koordiniert Matthias Schöne. Er steht für Rückfragen gerne zur Verfügung (Telefon 0741/494-357 oder mail: [email protected]). Antragsformulare stehen auf der Seite der Regierungspräsidien Baden-Württembergs zum Download bereit: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx

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