Einen kleinen aber wichtigen Erfolg hat ein 36-Jähriger aus einer Rotweiler Kreisgemeinde beim Amtsgericht erreicht: Zwar wurde seine Geldstrafe nicht herabgesetzt, aber er darf sie nun in Raten zahlen. Kurios: Der Mann war einst in Sachen Finanzberatung aktiv.
Der Mann war einige Jahre selbstständig gewesen und hatte Mitarbeiter angestellt. Denen hatte er vor vier Jahren mehrere Monate lang auch die Beiträge zur Sozialversicherung angezogen, das Geld aber nicht an die Krankenkassen weitergeleitet. Über 8000 Euro hatte er damals den Kassen vorenthalten. Das ist strafbar, und der Mann hatte auch einen Strafbefehl bekommen. Gegen den hatte er Widerspruch eingelegt.
„Ich weiß, dass ich schuldig bin“, bekannte der Mann. „Es ist nicht gut, wie das gelaufen ist“, sagte er. Die selbstständige Tätigkeit hat er aufgegeben und eine Anstellung angenommen. Weil er noch eine Menge Schulden hatte, hat er Insolvenz beantragt und tilgt seither seine Schulden – er muss den Betrag, der die Pfändungsfreigrenze übersteigt, vollständig abgeben.
Bei der Schadenssumme sah der Staatsanwalt kein Bagatelldelikt. 120 Tagessätze zu je 35 Euro, das forderte er. Und das verhängte auch die Richterin. Sie änderte allerdings einen Punkt: Der Mann darf die Strafe in Monatsraten zu je 100 Euro begleichen. Und das, fand die Richterin, müsste ihm möglich sein.