ROTTWEIL – Das Regierungspräsidium Freiburg hat den Planfeststellungsbeschluss zur Umgestaltung des Knotenpunktes B 14 / B 27 in Rottweil, Salinenkreuzung erlassen, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde. Damit wird das Baurecht für den Bau eines dritten Auffahrastes zwischen den Bundesstraßen B 27 und B 14 sowie der Bau eines neuen Kreisverkehrs erteilt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird demnächst mit den planfestgestellten Unterlagen im Rottweiler Rathaus für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausliegen. Die Stadt Rottweil wird den genauen Zeitraum vorher ortsüblich bekanntmachen. Den privaten Einwendern sowie den am Verfahren beteiligten Stellen wird der Planfeststellungsbeschluss übersandt.
Die Umgestaltung des Knotenpunktes hat zum Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern. Aufgrund der starken Verkehrsbelastung der B 27 durch den Verkehr aus Richtung Autobahn nach Deißlingen bilden sich in Spitzenzeiten regelmäßig Rückstaus im Bereich der beiden Auffahräste zur B 27. Mit der Umgestaltung soll der Knotenpunkt verkehrlich entlastet und Wartezeiten verkürzt werden. Zudem hat es in den vergangenen Jahren immer wieder teils schwere Unfälle gegeben. Diese Unfallhäufungsstelle soll nun beseitigt werden.
Durch den Bau eines zusätzlichen Auffahrastes soll der Knotenpunkt kreuzungsfrei angebunden werden. Zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung des Verkehrsflusses ist an der bestehenden Einmündung des Auffahrastes in die B 27 gegenüber der Fa. Hornbach ein Kreisverkehr geplant. Dieser Kreisverkehr dient auch der Verkehrsberuhigung der Stadteinfahrt nach Rottweil aus Richtung Deißlingen. Er wird zur Gewährleistung einer ausreichenden Leistungsfähigkeit als sog. „Turbokreisel“ mit zweispurigen Zufahrten auf der B 27 dimensioniert. Zugleich soll im Bereich des Knotenpunktes der Belag auf einer Länge von insgesamt 600 Metern erneuert werden.