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Was ist da auf dem Rottweiler Friedhof los?

von NRWZ-Redaktion
10. Oktober 2014 - Aktualisiert 19. Januar 2017
in Rottweil
Lesezeit: 6 Minuten
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Was ist da auf dem Rottweiler Friedhof los?
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ROTTWEIL, 10. Oktober – Kein schöner Anblick: Das Eck einer Grabstelle ist von einem Radlader-Reifen plattgedrückt. Blätter auf einer anderen sind von heißen Abgasen versengt. Hier und da rieselt neu eingebauter Kies von den Wegen auf die Gräber. Und zudem werden Wege angelegt, die teils auch Ortsdurchfahrten sein könnten. Was ist da los auf dem Rottweiler Ruhe-Christi-Friedhof?

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Rottweil lässt derzeit die Wege auf dem städtischen Friedhof sanieren. Er wird dabei nicht umgestaltet, vielmehr werden die vorhandenen Wege aus Verkehrssicherheitsgründen saniert. Die Wege erhalten wieder eine ordentliche Tragschicht und ein Quergefälle, sodass es im Winter keine Pfützen mehr gibt, die gefrieren. Wir beseitigen Stolperfallen.“

Es liest sich ja immer so einleuchtend, was da aus der Verwaltung kommt. Es ist die Antwort von Bau-Fachbereichsleiter Lothar Huber, der zu den Fragen der NRWZ Stellung nimmt.

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Was Huber so leicht erklären kann, mutete auf den ersten Blick ganz anders an: So ver­lief früher zwischen den Grabstellen und den Hauptwegen ein Grünstreifen. Jetzt liegt da Kies. Schotter, der auf die Grabstätten läuft, hier und da. Und der die Wege vermeintlich verbreitert. Es kommt eben darauf an, was man für den Weg hält, den früheren, schmaleren, oder einfach den Abstand zwischen zwei sich gegenüber liegenden Grabstellen. Die Verwaltung versteht darunter letzteres, eindeutig. Das führt dazu, dass der Ruhe-Christi-Friedhof mittlerweile eine Ortsdurchfahrt erhalten hat, die auch mit einem Omnibus befahren werden könnte, sollte das jemand wollen. Will natürlich niemand, nicht einmal am Volkstrauertag, an dem traditionell noch die größte Zahl an Besuchern auf dem Friedhof weilt.

Die Begründung aus dem Bauamt liest sich so: „Die Hauptwege wurden nicht breiter angelegt, die Breite war schon vorhanden“, so Huber. „Die erhöhten, mit Rasen bewachsenen Seitenstreifen mussten aber abgetragen werden, um eine durchgeh­ende seitliche Entwässerung zu gewährleisten. Dadurch entfällt für den Betriebshof auch das bisher zeitaufwändige und schwierige Mähen dieser Seitenstreifen mit dem Handrasenmäher.“

Übrigens: Zwei von der NRWZ befragte Friedhofsbesucherinnen gefällt das – breite Wege, kein Grasstreifen, Sauberkeit.

Es wäre ja auch nicht so das Problem – wenn die beauftragte Baufirma nicht so grob an die Sache heranginge. Es handelt sich zwar um einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb, doch rücken die Arbeiter mit Gerät an, das teils schlicht zu groß und zu schwer ist für die Arbeit.

Der Radlader, zum Beispiel – „ich kann mich entscheiden, ob ich die Hecke rechts oder die Ecke von der Grabstelle links kaputt mache, ich passe mit dem nicht durch“, gibt der Arbeiter gegenüber der NRWZ unumwunden zu. Er hat sich für die Ecke des Grabes entschieden. Und wenn er und seine Kollegen ihre Arbeitsgeräte abstellen – dann kann es schonmal passieren, dass sie sie weiter laufen lassen. Resultat: Abgefackelte, braune Blätter auf den Gräbern. Schuld sind die heißen Abgase aus den Baufahrzeugen.

Für die Stadt ist die Sachlage klar: „Die beauftragte Firma ist ein schon seit Jahrzehnten existierender und bewährter Garten- und Landschaftsbaubetrieb“, so Huber gegenüber der NRWZ. Die Stadt Rottweil habe die Firma in der Vergangenheit mehrfach mit der Sanierung und Neuanlage von Friedhofswegen beauftragt, erklärt der Bauamts-Chef. „Die Arbeiten wurden jeweils ohne Beanstandungen erledigt. Vor der Vergabe der aktuellen Arbeiten haben wir eine Preisabfrage durchgeführt“, erklärt er zudem.

Die Baufirma bestätigt, seit Jahren für die Stadt an ihren Friedhöfen tätig zu sein. Sie sei eben besonders günstig, heißt es. Insider zweifeln deshalb schon länger an, dass in jüngerer Zeit eine Ausschreibung der Arbeiten stattgefunden hätte. Tatsächlich würden die Arbeiten längst standardmäßig an den Oberndorfer Betrieb übertragen.

Das Tiefbauamt überwache die Arbeiten, so Huber weiter. Er bestätigt: „Es sind leider tatsächlich Schäden an Grabbepflanzungen entstanden, sowohl durch heiße Baggerabgase als auch durch Überfahren von Ecken an den Beeten. Die betroffenen Gärtnereien, die für die Grabpflege verantwortlich zeichnen, bekommen ihre Kosten für die Beseitigung nachweisbarer Schäden erstattet.“ Vor der Kostenerstattung bekommen sie allerdings erstmal Anrufe von erbosten Auftraggebern, die etwa am Wochenende am Grab ihres lieben Verstorbenen gewesen sind und dasselbe schlimm zugerichtet vorgefunden haben. Kein Verständnis herrsche da, sagt ein Vertreter einer solchen Gärtnerei zur NRWZ. Er beseitige dann eben meist auf Kulanzbasis den entstandenen Schaden – es gehe hier darum, das Grab bald wieder herzurichten, nicht darum, um die Kosten dafür zu streiten. Was dieser Gärtner auch sagt: der Friedhof verliere wegen der breiteren aber nicht verbreiterten Wege immer mehr seinen Charakter eines idyllischen, in einem Wäldchen gelegenen Ortes.

Zwischen all den beschädigten Gräben huscht mitunter übrigens ein Friedhofwärter umher. Ein Mann, der sich der angerückten Presse ungern vorstellt, der sich dann bei der ersten Gelegenheit ohne ein Wort des Abschieds verdrückt. Er ist Vollzeitmitarbeiter der Stadt, für die Ordnung verantwortlich. Bauamtsleiter Huber: „Der Friedhofsaufseher ist für die Pflege des Ruhe-Christi-Friedhofs zuständig, betreut und koordiniert aber auch die Arbeiten auf den weiteren städtischen Friedhöfen (zehn insgesamt).“

Dass auf dem Friedhof Ordnung herrscht – und wenn nicht: dass sie von Amts wegen eingefordert wird mit aller Dring- und Deutlichkeit, die ein Amt eben aufbringen kann –, beweist ein der NRWZ vorliegender Brief der Leiterin der Friedhofsverwaltung bei der Stadt Rottweil (ein Job übrigens, an dem es zu ständigen Wechseln kommen soll, wie man hört). Michèle van Horenbeek schreibt an eine Angehörige, sie habe das „Nutzungsrecht“ an einem im Betreff genannten Grab. „Damit obliegt Ihnen nach Paragraf 24 Absatz 6 der Friedhofsordnung der Stadt Rottweil die Pflicht, das Grab zu pflegen.“

In dem Schreiben wird die Briefempfängerin belehrt, deren Mann auf dem Ruhe-Christi-Friedhof beerdigt worden ist und der nun als „Letztverstorbener“ auf der benannten Grabstätte gilt: Es seien nur Grabeinfassungen aus lebenden Pflanzen zugelassen. Dazu fettgedruckt: „Schrittplatten und Kies vor und zwischen den Grabsteinen sind nicht zugelassen.“

Van Horenbeek meint „Grabstätten“, nicht „-steinen“, so steht es auch in er Friedhofsordnung, was einen erheblichen Unterschied ausmacht. Denn genau dorthin schütten die von der Stadt beauftragten Bauarbeiter den Kies. Vom Weg direkt ran an die Grabstätten, sodass er teils in sie hineinwandert, und, wenn die Grabstellen tiefer als der neue Weg liegen, dann auch dazwischen. Eine Antwort darauf, warum die Verwaltung etwas darf, was die „Inhaber des Nutzungsrechts an einer Grabstätte“ nicht dürfen, hat die NRWZ nicht bekommen.

Kommentar

Idylle kontra Effizienz

Ein Friedhof ist ein Ort der Ruhe. Er ist deshalb nicht nur ein Anziehungspunkt für Angehörige, sondern bietet auch auch Raum für besinnliche Spaziergänge.

Auf dem Ruhe-Christi-Friedhof in Rottweil ist es mit dieser Idylle zurzeit nicht weit her. Das schon wegen der Baumaschinen, die dort – um die nötigen Arbeiten versehen zu können – im Einsatz sind. Manch eine Grabstelle ist von den Arbeiten schlimm in Mitleidenschaft gezogen worden. So stören die Maschinen auch die Ruhe, wenn sie längst aus sind.

Es ist ein Unding: Die Menschen besuchen ein Grab und müssen dann kaputte und niedergewalzte Pflanzen sehen. Und sie müssen ertragen, dass jemand mit einem Radlader über das Grab des lieben Verstorbenen gerollt ist. Selbst bei einem kürzlich erst beerdigten, namhaften Rottweiler Bürger: Reifenspuren im Stoff von Kranzschleifen. Beschämend!

Außerdem wird der Friedhof durch die Bauarbeiten mehr und mehr zu einem lichten Parkgelände, bleibt nicht mehr der lauschige, dichte Ort, der er mal war. Mit seinen gewundenen, teils welligen Wegen, die aber natürlich waren, nicht nach Schema f wie fatzengerade.

Es gibt Befürworter dieses Großputzes auf dem Friedhof, die sagen, dass die Wege nun besser begehbar seien. Aber es gibt auch Menschen, die die verschwundene Idylle vermissen.
Gelten lassen könnte man das Argument, dass der Friedhof künftig vom Bauhof leichter zu pflegen sei: Die städtischen Mitarbeiter müssen die Rasenstücke, die es früher zwischen Wegen und Grabstätten gegeben hatte, nicht mehr mähen. Jetzt liegt dort Kies. Die Idylle ist damit aber der Effizienz geopfert worden.

Und richtig unsinnig wird es, wenn die Stadt vorschreibt, das Grab von Kies freizuhalten – und selbst denselben ranschütten lässt. Das ist nicht nachvollziehbar.

Im Übrigen: Nicht nur der Friedhof ist eine Baustelle. Auch die Friedhofsordnung ist eine. Paragraf 24 Absatz 6, in unserem Bericht zitiert, verweist bei der Suche nach der Verantwortlichkeit für die Grabstätten ins Leere. Der dort erwähnte Paragraf 21 Absatz 1 beschäftigt sich nämlich mit der Standsicherheit von Grabmalen. Erst Paragraf 22 Absatz 1 klärt tatsächlich die Zuständigkeit. Gottseidank ein Fehler, den die Verwaltung gemacht hat, nicht ein Bürger …

Peter Arnegger

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