Dem Imbiss in der Rottweiler Königstraße hat das letzte Stündlein geschlagen: Das Grundstück, auf dem er steht, wird verkauft und bebaut.
Der Fußweg und die Rasenfläche vor dem Imbiss gehören ebenfalls zum Grundstück, das wurde bei der Sitzung des Gemeinderats bekannt. Und die Stadt möchte das ihr zustehende Vorkaufsrecht ausüben – so der Vorschlag der Verwaltung.
Der aber nicht allen Räten gefiel. Es sei besser, mit dem Käufer zu verhandeln und ein Wegerecht zu sichern, meinten beispielsweise Günther Posselt (CDU), Hermann Breucha (FWV) und Daniel Karrais (FDP). Bürgermeister Christian Ruf räumte ein, dass die Frist fürs Geltendmachen des Vorkaufsrechts demnächst ablaufe. Um die Frist zu wahren, müsste die Stadt zunächst das Vorkaufsrecht ausüben. Mit dem Käufer werde die Verwaltung aber auf jeden Fall reden.
Fachbereichsleiter Lothar Huber sah das Ganze gelassen: Auf diesem Teil des Grundstücks dürfe eh nicht gebaut werden, denn im qualifizierten Bebauungsplan sei eine Baulinie eingetragen, und in dem fraglichen Teil seien eine Verkehrs- und eine öffentliche Grünfläche eingetragen. Unter diesen Voraussetzungen stimmten die Räte dem Antrag zu – bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen.