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„Wegen Coronavirus: Veranstaltungen abgesagt / Stärkere Desinfektion in den Zügen / Einreisekontrollen angekündigt“, Veröffentlicht: Mittwoch, 4. März 2020, 15.10 Uhr

Wegen Coronavirus: Veranstaltungen abgesagt / Stärkere Desinfektion in den Zügen / Einreisekontrollen angekündigt

Die feierliche Amtseinführung der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Rottweil, Sabine Mayländer, , die am kommenden Freitag hätte stattfinden sollen, ist abgesagt worden. Dies hat das Justizministerium mit Verweis auf das Coronavirus bekannt gegeben. Justizminister Guido Wolf sagt dazu allerdings: „Es besteht kein Grund zur Panik und zur Hysterie.“ Unterdessen ist die Zahl der Infektionen im Land auf 44 gestiegen.

Reiseunternehmen aus Rottweil und Umgebung haben bereits ihre Reisefeste abgesagt, inzwischen kommen auch kleinere Veranstaltungen wie ein Tanzcafé im Kapuziner hinzu. Eine interne Veranstaltung im Rottweiler Landratsamt fällt ebenso aus wie der für 15. März angekündigte 8. Aktionstag Geschichte in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, der in der Augustiner-Klosterkirche in Oberndorf am Neckar stattfinden sollte. Der Grund allenthalben: die Ansteckungsgefahren, die bei größeren Menschenansammlungen zwangsläufig entstehen.

Bis auf Weiteres sagt die Helios-Klinik-Rottweil die Patientenveranstaltungen im Krankenhaus ab. Damit folgt die Klinik nach Mitteilung einer Sprecherin der der aktuellen Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, wonach Veranstaltungen mit vielen Menschen intensiv bewertet werden sollen.

„Erfahrungsgemäß nehmen an den Veranstaltungen im Rottweiler Krankenhaus eher ältere Menschen oder, je nach Thema, auch Menschen mit gewissen Grunderkrankungen teil. Als Klinikbetreiber und Gesundheitsanbieter fühlt sich Helios seinen Patienten und Besuchern besonders verpflichtet. Daher möchte die Helios-Klinik-Rottweil kein unnötiges Risiko eingehen und die Übertragung von Infektionskrankheiten auf Patiententreffs und -veranstaltungen verhindern“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Nun geht das Land mit gutem Beispiel voran: Der Interministerielle Verwaltungsstab der Landesregierung zur ressortübergreifenden Koordination und Abstimmung aller Maßnahmen in Bezug auf das Coronavirus hat bereits entschieden, größere Veranstaltungen, die nicht zwingend sind, in den kommenden Tagen zu verschieben.

Dem folgt das Justizministerium mit der Absage der für Freitag geplanten Feierstunde zur Amtseinführung der neuen Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Rottweil, Sabine Mayländer. Sie werde an einem späteren, noch zu benennenden Termin stattfinden.

Justizminister Wolf erklärte dazu: „Es besteht kein Grund zur Panik und zur Hysterie, der Dienstbetrieb läuft derzeit völlig normal. Wir sind aber derzeit in einer Phase, in der es darum geht, eine Eindämmung und Verzögerung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu erreichen.“ Aus diesem Grund habe sich seine Behörde entschieden, die feierliche Amtseinsetzung, „die problemlos zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann, vorsorglich zu verschieben.“

Am Mitttwochmorgen sind dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg sieben neue bestätigte Covid-19-Fälle gemeldet worden, teilte das Sozialministerium mit. Betroffen sind Freiburg (drei Fälle), der Bodenseekreis (ein Fall) sowie Ulm (drei Fälle). Die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten im Land steigt damit auf 44.

Ein Mann aus dem Bodenseekreis erkrankte nach seiner Rückkehr aus Bormio (Italien/Lombardei) am 3. März demnach mit milder Symptomatik. Er befindet sich derzeit in häuslicher Isolation.

Bei den Fällen aus dem Raum Freiburg handelt es sich um einen Mann
(Jahrgang 1966), der sich zuvor in Südtirol (Italien/Obereggen) aufgehalten
hatte sowie um einen weiteren ebenfalls aus Südtirol (Italien/Wolkenstein)
zurückkehrenden Mann (Jahrgang 1957) mit milden Symptomen. Auch ein Mädchen
(Jahrgang 2008) erkrankte als Kontaktperson ihres Vaters an Fieber, Schwindel
sowie Kopfschmerzen und befindet sich, wie die beiden anderen Fälle, in
häuslicher Isolation.

Bei den Fällen in Ulm handelt es sich um drei Mitglieder von insgesamt vier Familien, die sich während der Faschingsferien gemeinsam in Südtirol aufgehalten hatten. Es handelt sich um zwei männliche Erwachsene (48 und 53 Jahre) sowie um einen zwölfjährigen Jungen. Alle vier Familien befinden sich derzeit in häuslicher Isolation.

Hier, wo normalerweise Hebammen ihren Platz haben, werden im Zollern-Alb-Kreis nun Corona-Verdachtsfälle getestet. Foto: Pascal Tonnemacher, ZOLLERN-ALB-KURIER

Wie das Ministerium am Dienstag meldete, ist zudem ein 61 Jahre alter Mann aus dem Zollernalbkeis positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das Zollernalbklinikum hatte am Dienstagnachmittag über den Fall informiert. Der Mann hatte sich beim Skifahren in Südtirol angesteckt.

14 Menschen seien bislang im Zollernalbklinikum getestet, 12 davon negativ, 2 Ergebnisse stünden noch aus, meldete der ZOLLERN-ALB-KURIER. Man rechne damit, dass sich zeitnah eine Vielzahl an Kontaktpersonen des Infizierten meldet. Zehn von ihnen seien bis Dienstagnachmittag bereits in der Klinik vorstellig geworden, wo sie untersucht würden – um zu entscheiden, ob ein Corona-Test notwendig ist. Der Mann war mit etwa 40 Personen unterwegs, er sei in einem stabilen Zustand.

Im Landkreis Rottweil gibt es bisher den bekannten Fall des 32-Jährigen, der positiv auf das Coronavirus getestet worden ist. Er befindet sich abgeschottet in der Helios-Klinik in Rottweil. Es gehe ihm gut, hieß es seitens einer Kliniksprecherin.

Am Mitwochnachmittag wurden dem Ministerium für Soziales und Integration vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg sechs neue bestätigte Covid-19-Fälle gemeldet. Betroffen sind der Main-Tauber-Kreis (1 Fall), der Rhein-Neckar-Kreis (3 Fälle) sowie Ludwigsburg (1 Fall) und Stuttgart (1 Fall). Die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten im Land steigt damit auf 50.

Am frühen Mittwochabend (4. März) wurden dem Ministerium für Soziales und Integration vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg acht neue bestätigte Covid-19-Fälle gemeldet. Betroffen
sind der Rems-Murr-Kreis (1 Fall), der Zollern-Alb-Kreis (1 Fall), der Ostalbkreis (2 Fälle), die Landkreise Heidenheim (1 Fall) und Sigmaringen (1 Fall) sowie Mannheim (1 Fall) und Freiburg (1 Fall). Die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten im Land steigt
damit auf 58.

Im Zusammenhang mit der ersten bestätigten Infektion im Rems-Murr-Kreis wurde heute die Familie des Betroffenen untersucht. Dabei wurde nun auch die 14-jährige Tochter des Erkrankten
positiv getestet. Sie befindet sich in häuslicher Isolation.

Im
Zollern-Alb-Kreis
handelt es sich um eine 25-jährige Frau, die zuvor engen Kontakt mit einem bereits bestätigten Fall aus demselben Landkreis hatte.

Eisenbahnunternehmen reagieren auf zunehmende Zahl von Corona-Erkrankungen

Stärkere Desinfektion in den Zügen / Erarbeitung von Notfallplänen  

Aufgrund der wachsenden Zahl der Corona-Erkrankungen in
Baden-Württemberg werden die Desinfektionsmaßnahmen in den Nahverkehrszügen
verschärft. Bei einer gemeinsamen Sitzung im baden-württembergischen
Verkehrsministerium haben sich die Eisenbahnunternehmen im Südwesten über
kurzfristige Vorsorgemaßnahmen ausgetauscht. 

So werden Handgriffe und Toiletten jetzt mit speziellen
Desinfektionsmitteln gereinigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Zügen, aber auch in den Leitstellen sind angehalten, besondere
Hygiene-Maßnahmen an ihren Arbeitsplätzen zu ergreifen. „Bereits jetzt haben
wir durch saisonale Infekte eine hohe Krankenrate bei den Lokführern. Wir
bereiten uns vorsorglich auf die Möglichkeit vor, dass in Folge zunehmender
Corona-Erkrankungen weitere Mitarbeiter der Zugunternehmen betroffen sein
könnten und nicht mehr zur Arbeit kommen können“, sagte Verkehrsminister
Winfried Hermann.

Einvernehmen herrscht zwischen Eisenbahngesellschaften,
Nahverkehrsgesellschaft des Landes und dem Verkehrsministerium, dass im
Krisenfall zuerst Fahrpläne ausgedünnt würden, bevor ganze Strecken nicht mehr
befahren werden. „Wir haben auch im Blick, dass die Reisenden an den Bahnhöfen
und im Internet dann bestmöglich und schnell über gemeinsame Kanäle der
Unternehmen informiert werden müssen“, ergänzte der Minister. Zudem könnten die
Fahrgäste sich selbst und andere dadurch schützen, dass sie immer wieder ihre
Hände mit Seife waschen oder in die Armbeuge niesen oder husten. 

Neue Maßnahmen gegen Coronavirus beschlossen 

Die Ausbreitung des Coronavirus‘ hat nach Angaben des Auswärtigen Amtes vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und in Einzelfällen zu Einreisesperren geführt. Gleichzeitig schätzt das Robert Koch Institut (RKI) die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland mittlerweile schon als mäßig ein. Das RKI erwartet eine weltweite Ausbreitung und dass sich der Virus langfristig etabliert. Hierzulande sind laut RKI aktuell 240 Infektionsfälle in 15 Bundesländern laborbestätigt, am schwersten betroffen ist zurzeit Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern und Baden-Württemberg. Die ARAG Experten geben einen aktuellen Überblick über die Maßnahmen der Bundesregierung.

Grenzüberschreitende Verkehrskontrollen Um die Ausbreitung einer Krankheit einzudämmen, darf die Bundesregierung laut Infektionsschutzgesetz zahlreiche Maßnahmen erlassen. So hat der Krisenstab des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und Bundesinnenministeriums (BMI) letzte Woche in seiner zweiten Sitzung beschlossen, die Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland auf sämtlichen Verkehrswegen – also Bus, Bahn, Flugzeug und Schiff – zu intensivieren. Um Bahnreisende später schneller zu kontaktieren, müssen Passagiere im Regional- und Fernverkehr ab sofort Aussteigekarten ausfüllen, wenn Corona-Verdachtsfälle festgestellt wurden. Zudem sind Bahnunternehmen verpflichtet, Passagiere mit Symptomen einer Coronavirus-Erkrankung zu melden.

Laut einer Pressemitteilung des Krisenstabes gilt außerdem bei allen in Deutschland ankommenden Flügen und im Schiffsverkehr, dass die verantwortlichen Piloten und Kapitäne erkannte Krankheitsfälle vor Ankunft melden müssen. Zusätzlich zu China muss auch bei Reisenden aus Südkorea, Japan, Italien und dem Iran vor Einreise in Deutschland der Gesundheitsstatus der Passagiere überprüft und gemeldet werden.

Großveranstaltungen Darüber hinaus können per Verordnung Veranstaltungen oder andere Ansammlungen von Menschen verboten werden. Im Zweifelsfall kann Menschen sogar untersagt werden, Veranstaltungen zu verlassen. Hier folgt der Krisenstab bislang den Richtlinien des RKI und überlässt es noch den Verantwortlichen und den zuständigen Behörden, Großveranstaltungen abzusagen, zuzulassen oder zu verschieben. So hat beispielsweise Google seine jährliche Entwicklerkonferenz I/O in Mountain View, Kalifornien, aufgrund der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO abgesagt. Auch Facebook wird seine Konferenz F8 dieses Jahr nur per Online-Videopräsentation streamen.

Auch hierzulande werden immer mehr Großveranstaltungen auf Anraten des Krisenstabes von BMG und BMI abgesagt. So beispielsweise die internationale Tourismusbörse ITB, die Leipziger Buchmesse, die Handwerksmesse in München oder die Kölner Eisenwarenmesse. Ob die Kosten für Messetickets erstattet werden und wer die Kosten für den Ausfall von Veranstaltungen trägt, bleibt mit den Veranstaltern zu klären. Die Leipziger Buchmesse etwa hat aber bereits angekündigt, den Preis für gekaufte Tickets zu erstatten. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass Veranstalter auch gegen Epidemien und Seuchen abgesichert sind. In der Regel schließen Ausfallversicherungen eher gängige Risiken wie zum Beispiel Unwetter mit ein.

Zwangsuntersuchung und Quarantäne Auch Blutabnahmen und Abstriche von Schleimhäuten können zu Auflagen der Behörden gehören. Ergeben sich dabei Verdachtsfälle, kann ein zeitweiliges Tätigkeitsverbot für Betroffene verhängt werden und sie können vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt werden. So wurden nach einer Karnevalsveranstaltung im nordrhein-westfälischen Kreis Heinsberg auf behördliche Anordnung rund 300 Besucher unter eine 14-tägige Quarantäne gestellt. Wer die häusliche oder stationäre Isolation verlässt, darf nach Angaben der ARAG Experten sogar im Krankenhaus eingesperrt werden, wenn es dafür eine richterliche Anordnung gibt. Außerdem droht ein Strafverfahren, das eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nach sich ziehen kann!

Auch im Ausland kann man in Quarantäne gestellt werden und muss sich dann den Anweisungen der lokalen Behörden fügen. So dürfen die zurzeit in einem Hotel auf Teneriffa in Quarantäne gestellten Deutschen nicht vor dem 10. März nach Deutschland zurückkehren.

Medizinische Schutzausrüstung darf nicht mehr exportiert werden Durch eine außerordentliche Dringlichkeit für die Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung wie z. B. Atemmasken, Handschuhe oder Schutzanzüge hat der Krisenstab ein Exportverbot ins Ausland erlassen. Eine Ausnahme bilden internationale Hilfsaktionen.

Welche weiteren Beschlüsse der gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG, der nach Pandemieplan zur Bekämpfung des Coronavirus gegründet wurde, gestern beim dritten Treffen gefasst hat, können auf der Homepage des BMG nachgelesen werden.

 

 

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