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Wochenmarkt: Zusammenrücken statt Ausweiten

Ständige Maskenpflicht in der Fußgängerzone nur während des Marktes

von NRWZ-Redaktion
10. Juni 2021
in NRWZ.de+, Rottweil
Lesezeit: 2 Minuten
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Eine OP-Maske muss man während des Wochenmarkts auf der oberen Hauptstraße tragen. In anderen Zeiten nur dann, wenn sich der Abstand von 1,50 Metern nicht einhalten lässt. Foto: wede

Eine OP-Maske muss man während des Wochenmarkts auf der oberen Hauptstraße tragen. In anderen Zeiten nur dann, wenn sich der Abstand von 1,50 Metern nicht einhalten lässt. Foto: wede

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Das Wetter ist wieder besser, die Ansteckungszahlen mit Corona sind nicht mehr so hoch, und schon sieht man in der Rottweiler Fußgängerzone wieder Gesichter. Ohne Masken. Zumindest, wenn gerade kein Wochenmarkt ist. Darf man das denn?

Wir haben nachgefragt und nachgeschaut. Und in der Tat: Eine Mund- und Nasenmaske ist in Fußgängerbereichen zwar weiter vorgeschrieben, aber nur dann, wenn ein Abstand von 1,50 Metern zu Mitmenschen nicht eingehalten werden kann. So steht es in der Corona-Verordnung des Landes. Wer allerdings in die Geschäfte geht, muss dann wieder eine Maske vors Gesicht binden.

Anders ist es allerdings an gleicher Stelle, wenn Wochenmarkt ist – also mittwochs und samstags. Dann gilt die Regel, dass alle Besucher eine „medizinische Maske oder ein Atemschutz“, wie das Gesetz sagt, getragen werden muss. Immer, auch wenn der Abstand eingehalten wird. „Medizinische Maske“ ist vor allem, das, was wir unter „OP-Maske“ verstehen, und „Atemschutz“ sind FFP2-Masken und Ähnliches.

Wo steht mein Händler?

Irritiert waren am Samstag einige Kunden, die auf dem Wochenmarkt ihren Lieblingshändler nicht mehr an der gewohnten Stelle gefunden haben. Auch das hat seinen Grund, wie der städtische Pressesprecher Tobias Hermann erklärt: „Um die Gastronomen in der Hauptstraße nach den Belastungen durch die monatelange Schließung zu unterstützen, haben wir angeboten, dass sie ihre Außenbewirtschaftungsflächen auch während des Marktes uneingeschränkt zur Verfügung gestellt bekommen. Da beim Wochenmarkt am Samstag die Platzverhältnisse in der Fußgängerzone hierdurch beengt wären, war die Teilverlegung des Wochenmarktes auf den Münsterplatz eine Idee, die Kirchengemeinde wäre dankenswerterweise dazu bereit gewesen. Es konnte jedoch im Einvernehmen mit den Markthändlern eine Alternative gefunden werden, indem die einzelnen Marktstände aus Solidarität mit den Gastronomen auf Teilflächen verzichten und eine Umstrukturierung bei der Marktaufstellung stattfindet. Dadurch ist eine Teilverlegung auf den Münsterplatz nicht notwendig. Dazu hat in der vergangenen Woche ein Gespräch mit Vertretern der Stadt, des Marktes und des GHV als Vertreter von Handel und Gastronomie stattgefunden. Wir sind allen Beteiligten für den erzielten Kompromiss sehr dankbar und betrachten das Ergebnis nun als Testlauf, falls nötig, kann nachjustiert werden.

Um die Gastronomie zu unterstützen versuchen wir auch dieses Jahr wieder – wo eben möglich – die Flächen für die Außenbewirtschaftung zu vergrößern. Außerdem wird den Wirten die Sondernutzungsgebühr auch für dieses Jahr erlassen.“

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Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.

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