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„Abdeckrechnungen für Schwarzarbeit“, Veröffentlicht: Freitag, 16. Oktober 2020, 18.33 Uhr

Abdeckrechnungen für Schwarzarbeit

Angeklagt wegen „Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 30 Fällen“ musste sich am Donnerstag ein 53-Jähriger vor dem Amtsgericht Oberndorf verantworten. Er hatte die Sozialkassen sowohl um die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile  bei den Sozialversicherungsbeiträgen gebracht und um knapp 340.000 Euro geschädigt.

Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer hatte einen Dolmetscher geladen für den Angeklagten, obgleich der schon seit Beginn der 90er Jahre in der Gegend wohnt. Der verheiratete Mann hat drei Kinder. 2013 hatte er eine Firma gegründet, die besondere Arbeiten auf Baustellen erledigte. Zwischen 2014 und 2017 hatte er immer wieder Aufträge an angebliche Subunternehmer erteilt, die ihm dann Scheinrechnungen schickten, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. So konnte er verschleiern, dass er seine Arbeiter nicht angemeldet hatte, sondern „schwarz“ schaffen ließ.

Kommissar Zufall

Wie das System genau funktioniert, erklärt im Laufe des Prozesses einer derjenigen, der die „Abdeckrechnungen“ ausgestellt hatte. Zunächst hatte ein Zollbeamter als Zeuge berichtet, dass man dem Schwindel eher durch Zufall auf die Spur gekommen war: Die Polizei hatte ein Auto mit Arbeitern der Firma angehalten und diese konnten nicht richtig erklären, was sie da machten. Daraufhin habe die Polizei dem Zoll den Tipp gegeben, die Schramberger Baufirma mal „unter die Lupe“ zu nehmen. „Er habe keine Unterlagen“, habe der Angeklagte ihm erklärt, berichtet der Zeuge, „alles beim Steuerberater.“

Als man schließlich die Akten erhalten hatte, sei man auf Rechnungen von Firmen gestoßen, bei denen es unwahrscheinlich schien, dass diese tatsächlich als Subunternehmer in unserer Region tätig waren – sie waren aus Duisburg. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Rechnungen vordatiert waren oder die angegebenen Firmen die Schramberger Firma gar nicht kannten.

Aber auch bei einer anderen Firma in der Nähe könnten solche Deals gelaufen sein. Ein Buchhalterin des Angeklagten war gleichzeitig auch im Büro dieser Firma tätig, die Subunternehmer-Rechnungen ausstellte. Ob er denn gegen diese Dame auch Anzeige erstattet habe, wollte Richter Heuer vom Zollbeamten wissen. Er gehe davon aus, dass in dieser anderen Firma man nichts davon wusste, meinte er ausweichend.

Absprache im Richterzimmer

Heuer bat nach diesem Zeugen die Staatsanwältin und den Verteidiger Rechtsanwalt Wido Fischer in sein Büro zu einer rechtlichen Besprechung. Nach einer guten halben Stunde, an deren Ende sich auch der Anwalt mit seinem Mandanten besprechen hatte, ging die Sitzung weiter. Fischer erklärte, sein Mandant werde sich „einer Verständigung nicht verschließen“. Die sah dann so aus: Die Staatsanwaltschaft ließ einige nicht ganz eindeutige Fälle fallen. So verminderte sich die Schadenshöhe, und eine weniger gravierende Strafe wurde möglich: Zwischen  einem Jahr und vier Monaten und einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung. Voraussetzung, der Angeklagte gesteht.

Das übernahm dann auch der Anwalt für den Angeklagten und erklärte: Er räume die Taten ein. Hintergrund sei die wirtschaftliche Situation gewesen. Es tue ihm leid, aber er habe drei Kinder zu ernähren.

„Ich Rechnungen?!“

Danach kam der nächste Zeuge an die Reihe. Ein 49-jähriger KFZ-Mechaniker, der auf dem Bau schafft. Wie das mit den Rechnungen war, will Heuer wissen: „Ich soll Rechnungen gestellt haben“, fragt der Zeuge. „Wann soll das gewesen sein?“ Heuer platzt fast der Kragen: „Wollen Sie mich auf den Arm nehmen?“ Er weist  den Zeugen drauf hin, was ihm bei einer Falschaussage blüht – und hilft damit die Gedächtnislücke wieder zu schließen.

Ja, das stimme schon mit den Abdeckrechnungen. Er sei dafür auch schon verurteilt worden: zu sechs Monaten und 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Er habe den Angeklagten auf einer Baustelle kennen gelernt und ihm dann „ein paar Rechnungen geschrieben“. Dafür habe er „so vier bis fünf Prozent“ von der Summe auf der Rechnung bekommen. Der Angeklagte habe ihm das Geld überwiesen, und er habe es abzüglich seiner „Provision“ dem Angeklagten cash wieder gegeben. Wofür denn die Rechnungen gewesen seien, will Heuer wissen. Das habe ihn nicht interessiert, fürs Finanzamt vielleicht? „Ihnen war schon klar, da wird beschissen und betrogen“, insistiert Heuer. „Ja.“

Als letzte Zeugin  tritt eine Betriebsprüferin der Rentenversicherung auf, die erklärt, wie man zu den Schadenssummen kommt. Nach einer komplizierten Formel, die der Bundesgerichtshof für solche Delikte vorgegeben habe, habe sie die Summen anhand der vorgelegten Abdeckrechnungen ermittelt. Wenn man keine solchen Rechnungen fände, könne man eigentlich nur anhand eines Bauwerks schätzen, wie viele Stunden Arbeit darin stecken.

Heuer befragt den Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen. Die Firma habe er im April 2020 abgemeldet. Seither sei er arbeitslos und lebe von Hartz 4.

Kriminelle Energie

In ihrem Plädoyer erwähnt die Staatsanwältin, dass der Angeklagte zum einen geständig und bisher nicht vorbestraft sei. Zum anderen zeuge aber die Vielzahl der Taten und die Schadenshöhe von erheblicher krimineller Energie. Sie findet ein Jahr und sieben Monate zur Bewährung angemessen.

Der Verteidiger plädiert für ein Jahr und vier Monate. Auf dem Bau müsse man schauen, wo man bleibt, das sei ein knallhartes Geschäft. In seinem letzten Wort sagt der Angeklagte auf Deutsch: „Ich habe Fehler gemacht. Ich wollte das Geschäft erhalten.“

Zu wenige faule Eier werden rausgefischt

Heuers Urteil: ein Jahr sechs Monate, zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem 160 Sozialstunden. In seiner Urteilsbegründung geht Heuer mit den Verhältnissen im Baugewerbe hart ins Gericht. Da hätten es ehrliche Leute schwer. „Von den faulen Eiern werden zu wenige rausgefischt.“ Es hänge vom Zufall ab, wenn der Zoll welche erwische.

Das Gesetz habe aber auch einen Schutzzweck gegen Ausbeutung. Andererseits sehe er, dass viele Osteuropäer  hier gern schwarz arbeiteten: „Die wollen gar nicht angemeldet sein, die gehen von einer Baustelle zur anderen und wollen jetzt Geld, nicht später.“ Das System habe sich wie eine Krake ausgeweitet. Schon bei den Angeboten, bei denen die Auftraggeber den günstigsten nehmen, sei klar, dass das oft nur mit Subunternehmern gehe, die wiederum Subunternehmer anheuerten. Das habe er beim Strafmaß mit bedacht.

Anderseits sei es eben so: „Wer erwischt wird, wird bestraft“, sagt Heuer. Er rät dem Angeklagten, sich bald wieder eine Arbeit zu suchen. Dann könne man auch über die 160 Stunden reden. Wobei, 160 Stunden seien bei Bauarbeitern ja nicht so viel, fragt Heuer. „Da schafft man ja schon mal zehn oder zwölf Stunden am Tag?“  Da nickt der Angeklagte und lächelt.

 

 

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