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Startseite Schramberg

Amtsgericht Oberndorf: Geldstrafe für Unfallfahrer

Schramberger muss blechen / 1,25 Promille Alkohol im Blut

von Martin Himmelheber (him)
17. Februar 2021
in Schramberg
Lesezeit: 2 Minuten
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Corona: Im Amtsgericht Oberndorf weiter kein Publikumsverkehr

Amtsgericht Oberndorf. Archiv-Foto: him

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Ein klein bisschen besser weggekommen ist ein Mittdreißiger aus Schramberg, der gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Der Mann war Ende Mai 2020  betrunken Auto gefahren und hatte einen Unfall gebaut. Weil im Auto noch drei weitere Personen saßen, lautete der Vorwurf auch auf fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung.

Die Tat an sich hatte der Angeklagte eingeräumt, ihm und seinem Verteidiger ging es nur noch ums Strafmaß. Und dazu wollte die Amtsrichterin mehr über die Lebensverhältnisse des Angeklagten erfahren. Er hat seinen Job verloren, muss für fünf Kinder sorgen, die Partnerin ist verschwunden. Schulabschluss hat er nicht, auch keine Ausbildung. Von seinen neun Geschwistern leben drei in Deutschland, die anderen im Heimatland.

Alles friedlich

Als Zeuge sagt ein Beamter vom Polizeirevier Schramberg aus. Er hatte damals den Unfall aufgenommen. Bei dem Unfall in der Oberndorfer Straße sei das Auto auf der Seite gelegen. Der Fahrer habe sich gleich zu erkennen gegeben. Weil er Atemalkohol gerochen habe, hätten Kollegen den Fahrer aufs Revier mitgenommen und eine Blutprobe entnehmen lassen.

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Bei dem Unfall habe es an einem Baum und an einem Stein auf dem Unfall- Grundstück etwa 700 Euro Schaden gegeben. Wie hoch der Schaden am Auto war, fragt die Richterin. Der Beamte schätzt so etwa 10.000 Euro, die Motorhaube, der Seitenspiegel und die gesamte Seite seien beschädigt gewesen. An der Unfallstelle sei „alles ruhig und sachlich“ gewesen, erinnert sich der Zeuge.

Aus dem Vorstrafenregister gibt es auch nichts zu melden. Und so kommt die Staatsanwältin zu ihrem Plädoyer: sie hält dem Angeklagten zu Gute, dass er geständig ist und mitgearbeitet habe. Dennoch findet sie 45 Tagessätze zu je zwölf Euro und ein weiteres Fahrverbot von vier Monaten angemessen. Der Verteidiger plädiert auf 14 Tagessätze und angesichts der prekären finanziellen Lage des Angeklagten auf fünf Euro als Tagessatz. Drei Monate Fahrverbot reichten aus.

45 Tagessätze und drei Monate Fahrverbot

Nach wenigen Minuten verkündet die Richterin ihr Urteil 45 Tagessätze zu zehn Euro und weitere drei Monate  Fahrverbot. Der angeklagte sei kooperativ gewesen, habe keine weiteren Vorstrafen. Der Unfall sei zwar relativ glimpflich ausgegangen. Es hätte für die drei Mitfahrer und ihn aber auch sehr viel schlimmer enden können.

„Es ist Ihnen hoffentlich bewusst, was für ein Glück Sie hatten“, so die Richterin und hat einen letzten Tipp. „Das nächste Mal nehmen Sie sich ein Taxi, das ist wesentlich billiger.“ Da können dann alle Beteiligten hinter den FFP-2-Masken schon wieder ein wenig lächeln.

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Martin Himmelheber (him)

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... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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