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„Amtsgericht verurteilt Exhibitionisten zu Geldstrafe“, Veröffentlicht: Freitag, 2. September 2022, 18.59 Uhr

Amtsgericht verurteilt Exhibitionisten zu Geldstrafe

Eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je fünf Euro soll ein 28-Jähriger bezahlen. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Oberndorf. Der Mann hatte vor anderthalb Jahren erst im Schramberger Rathaus Ärger gemacht, dann in einem Teilort vor einer jungen Frau die Hose runtergelassen und schließlich deren Freund einen Schneeleitpfosten hinterher geworfen. Exhibitionistische Handlung und versuchte Körperverletzung  heißt das im Juristendeutsch.

Aus dem Knast in den Knast

In Handschellen und mit Fußfessel führt ein Justizbeamter den Angeklagten in den Gerichtssaal im Amtsgericht Oberndorf. Derzeit sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Heimsheim. Zwei frühere Geldstrafen hatte er nicht bezahlt, wie sich  im Lauf des Verfahrens herausstellt.

Seit etwa vier Jahren lebt er in Deutschland, hat auch  Sprachkurse bis zum B 1-Niveau absolviert – braucht aber dennoch eine Simultandolmetscherin. Diese hat mit seinem Englisch ihre liebe Not.

Drei Straftaten an einem Tag

Die Staatsanwältin listet drei Anklagepunkte auf. So habe der Angeklagte am 30. März 2021 im Schramberger Rathaus eine Mitarbeiterin beschimpft und eine Plexiglasscheibe an einem Schreibtisch umgeworfen.

Am selben Tag sei er in dem Teilort einer Frau zu nahe getreten und habe schließlich seine Hose herunter gezogen. Als deren Freund  den Angeklagten wenig später zur Rede stellte, habe er den Pfosten nach ihm geworfen.

Für sein Verhalten entschuldige er sich, sagte der Angeklagte  gleich zu Beginn seiner Aussage. Er erzählte dann aber ziemlich verworren, dass das Ganze irgendwie anders war. Ein anderer Mann habe ihm gesagt, er müsse etwas bezahlen, dafür dass er in Schramberg sei. Deshalb sei er ins Rathaus gegangen.

Die Mitarbeiterin habe ihn aber weggeschickt. Im Bürgerbüro sei er gegen die Plexiglasscheibe gekommen, dann aber gegangen. Nein, er habe  die Mitarbeiterin nicht beschimpft oder gar „F… you“ gerufen, versichert er.

Auch die Geschichte mit der Frau sei anders gewesen. Er habe pinkeln müssen, und die Frau habe ihn aufgefordert wegzugehen. Das mit dem Pfosten, ja, den habe er aus dem Boden gezogen, aber wohin genau er den geworfen habe, da könne er sich nicht mehr genau erinnern: „Das ist schon so lange her.“

Immer wieder Ärger

Ein Schramberger Polizeibeamter berichtet, er sei ins Rathaus gerufen worden, weil der Angeklagte dort randaliere. Dieser sei da aber schon weg gewesen. Der Schaden am Schreibtisch sei ein kleiner Kratzer gewesen. Die Beleidigung aber habe ihm die Betroffene berichtet.

Der Angeklagte sei schon früher immer wieder im Rathaus aufgetaucht und dort negativ aufgefallen, weil er sich an Frauen heran gemacht habe oder aggressiv wurde. Er habe deshalb auch Hausverbot gehabt.

„Widerlich“

Die junge Frau, die der Angeklagte später belästigt hatte, berichtet als Zeugin, sie habe im Garten gearbeitet, als der Angeklagte gekommen sei. Zunächst habe man sich freundlich unterhalten. Doch dann sei er immer näher auf sie zugekommen. Und schließlich habe er die Hose runtergelassen.

Sie habe geschrien und ihn aufgefordert, zu verschwinden.  Sie sei dann zu ihrem Freund gegangen, der in der Nähe in einer Werkstatt arbeitete. Der habe nach dem Mann gesucht und ihn wenig später auch in einem Haus in der Nähe gefunden.

Was sie empfunden habe, als der Mann sich entblößte, möchte die Richterin wissen. „Ein sehr unschönes Gefühl“, sei das gewesen, „widerlich.“  Gemacht habe der Mann aber sonst nichts. Sie habe eine ganze Weile gebraucht, um das Erlebte zu verarbeiten.

Auch ihr Freund berichtet als Zeuge: Seine Freundin sei sehr durcheinander gewesen, sie habe „brutale Angst“ gehabt. Es sei nicht schwer gewesen, den Angeklagten zu finden. Er habe ihn zur Rede gestellt und versucht, ihm klar zu machen, dass ein solches Verhalten nicht geht. Dieser habe darauf nur mit einem  merkwürdigen Grinsen reagiert. „Als ob ihm das Freude macht.“

Angst, so der ehemalige Kampfsportler, habe er keine gehabt. Er sei schließlich aus der Wohnung gegangen, der Angeklagte hinter ihm her. Dieser habe aus einer Entfernung von etwa acht Metern den Pfosten nach ihm geworfen. „Aber nicht wie einen Speer, sondern mit beiden Händen quer.“

Während der Zeugenaussagen sitzt der Angeklagte in sich gesunken neben seiner Verteidigerin und der Dolmetscherin. Ob er so richtig mitbekommt, worum es gerade geht?

Teil der Vorwürfe eingestellt

Weil die Zeugin und der Zeuge zum Rathausvorfall nicht kommen konnten, stellt die Richterin auf Antrag der Staatsanwältin diesen Teil des Verfahrens ein.

Bei der Befragung nach seinen persönlichen Verhältnissen erklärt der 28-Jährige: „Ich bin krank.“ In seinem Kopf sei etwas nicht in Ordnung. „Der ist wirr.“ Er wolle eigentlich heim.

Haft oder Freispruch?

Die Staatsanwältin sah in ihrem Plädoyer beide verbliebenen Tatvorwürfe durch die Zeugenaussagen bestätigt, das Opfer sei bis heute traumatisiert. Der Angeklagte sei eine „tickende Zeitbombe“. Mit dem Pfostenwurf habe er „billigend in Kauf genommen“, dass der andere verletzt wird.

Für Exhibitionismus und versuchte Körperverletzung forderte sie schließlich eine Gesamtstrafe von vier Monaten zur Bewährung. Dazu 80 gemeinnützige Stunden und zwei Jahre Bewährungshilfe.

Die Pflichtverteidigerin sieht es anders. Der Mann habe zwar die Hose runtergelassen. „Er stand aber einfach nur da.“  Die Frau habe keinen Würgereiz empfunden. Eine exhibitionistische Handlung sei nicht gegeben. Und das mit dem Schneeleitpfahl sei keine versuchte Körperverletzung, weil der Vorsatz fehle. Er habe in Rage den Pfosten herausgerissen und an dem seinen Frust ausgelassen. Sie fordere deshalb Freispruch.

Sein letztes Wort nutzt der Angeklagte, um zu versichern, jeder wolle doch nur gut leben, und keiner solle dem anderen Schaden zufügen.

Das Urteil

Nach einer viertel Stunde kommt die Richterin mit dem Urteil: Eine Geldstrafe mit 120 Tagessätzen zu je 5 Euro. Auch die Gerichtskosten soll er zahlen. Für sie sind  beide Taten erwiesen. Die Frau sei angewidert gewesen. Der Pfahl sei „in Verletzungsabsicht“ in Richtung des  Kontrahenten geflogen.

Seine pauschale Entschuldigung und die lange Verfahrensdauer rechne sie zu Gunsten des Angeklagten. Allerdings sei er einschlägig vorbestraft und habe noch während der Bewährungszeit sich wieder etwas zu Schulden kommen lassen, so die Richterin.

Nach drei Stunden Verhandlung nehmen ihn drei Justizbeamte wieder zurück nach Heimsheim. Ob er dort bis zu einer möglichen Abschiebung bleibt? Oder gleich die 120 Tage absitzt? Ob er überhaupt versteht, was  gerade mit ihm geschieht?

 

 

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