Wenig Grund zur Diskussion gab es im Verwaltungsausschuss des Schramberger Gemeinderats beim Thema Verlängerung der Frist zur Bauverpflichtung. Der Ausschuss stimmte einstimmig für eine Verlängerung von zwei auf fünf Jahre.
Bislang bestand beim Erwerb eines Grundstücks von der Stadt Schramberg die Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren ab Kaufvertragsdatum mit dem Bau zu beginnen, egal ob das Grundstück gewerblich oder wohnbaulich genutzt wird. Die Rückkaufregeln, falls ein Käufer diese Verpflichtung nicht einhält, waren ziemlich kompliziert.
Bauherren haben Probleme
Wirtschaftsförderer Ralf Heinzelmann hatte in seiner Vorlage die Verlängerung damit begründet, dass die Rahmenbedingungen derzeit schwierig seien. Die Zinsen für die Finanzierung steigen, es fehlt an Architektinnen und Planerinnen, die Handwerksbetriebe sind stark ausgelastet.
„Das grundsätzliche Ziel einer solchen Bauverpflichtung, die Vermeidung von Erwerb zur Spekulation verbunden mit der zügigen Aufsiedlung eines neuen Gebiets, kann aus Sicht der Verwaltung aber auch durch eine Streckung der Bauverpflichtung auf fünf Jahre erreicht werden“, so Heinzelmann. Gleichzeitig möchte er die Regelung im Vertrag von Eventualitäten entschlacken und vereinfachen.
Gemeinsam nach Lösungen suchen
Auch eine ausreichende Nachlaufzeit, in der die Stadt Schramberg das Wiederkaufsrecht ausüben kann, möchte er erreichen. Mit einer Ausübungsfrist von fünf Jahren hätte die Stadt die Chance, „zusammen mit dem Erwerber nach einer Möglichkeit zu suchen, die sowohl ihn als auch die Stadt selber so wenig wie möglich belastet“. Die neue Regelung soll für alle künftigen und auf alle seit Anfang 2021 abgeschlossenen Verträge angewendet werden.
Für Betriebe, die ein Grundstück als Lagerfläche benötigen, Gerüstbauer, Zimmerer oder auch Gartenbauer, soll gelten, dass eine Nutzung für betriebliche Zwecke eine Bebauung ersetzt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, diese neuen Regeln zu billigen.