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Startseite Schramberg

Bebauungsplan Aldi Sulgen fertig

Ausschuss und Gemeinderat werden demnächst darüber beschließen können

von Pressemitteilung (pm)
7. November 2022
in Schramberg, Titelmeldungen
Lesezeit: 3 Minuten
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Einen Schritt weiter: Bebaungsplanverfahren für das ehemalige Hils Grundstück kann der Rat demnächst abschließen. Foto: him

Einen Schritt weiter: Bebaungsplanverfahren für das ehemalige Hils Grundstück kann der Rat demnächst abschließen. Foto: him

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Wieder einen Schritt weiter kommt die Stadt mit den Plänen für einen Aldi-Markt in Sulgen. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) legt die Verwaltung den Bebauungsplan für das Gebiet vor. Nach der Beratung im Ausschuss wird der Gemeinderat am 17. November dann den Satzungsbeschluss fassen können. Dann kann die konkrete Bauplanung beginnen.

In einer Vorlage for den AUT erläutert Stadtplaner Bent Liebrich das Gelände des ehemaligen Autohauses Hils solle „in Kürze einer Nachnutzung zugeführt werden“. Gemeint ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes
vorgesehen. Dafür braucht es einen Bebauungsplan. Ursprünglich sollte über das gesamte Gebiet zwischen Schramberger Straße Umgehungsstraße und Aichhalder Straße ein Plan gelegt werden. das stellte sich als zu langwierig heraus.

B’planverfahren abgetrennt

Deshalb hatte der Rat beschlossen, das Gebiet für den Aldi-Markt herauszutrennen und einen eigenen Bebauungsplan „Lebensmittelfilialbetrieb Sulgen“ aufzustellen. „Durch die Ansiedlung des Marktes wird die Nahversorgung des Stadtteils gesichert und das Angebot erweitert“, heißt es zur Begründung.

Bebauungsplan Aldi Sulgen 071122
Der Bebauugplan für Aldi. Grafik: Stadt

Den Aufstellungsbeschluss für das gesamte Gebiet hat der Rat bereits Anfang 2016 gefasst. Im Sommer 2018 hat der Rat den Bebauungsplan-Vorentwurf gebilligt. Es folgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie der Öffentlichkeit.

Im Sommer 2021 kam dann die Ausgliederung der Entwicklungsfläche aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Erweiterung / Änderung Aichhalder Straße – Im Gehrn – B462“. Ein Jahr später folgte die Beratung und Abwägung der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs sowie Beschluss zur Offenlage.

Zusätzlicher Weg von Trumpf Laser her?

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans „Lebensmittelfilialbetrieb Sulgen“ seien etliche Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen. Die meisten muss der Rat nur zur Kenntnis nehmen.

Ausführlicher beraten wird man vielleicht über die Stellungnahmen des Radbeauftragten Gunnar Link und des Polizeipräsidiums Konstanz. Link hat vorgeschlagen, einen bestehenden Wiesenweg, der von Nord-Osten aus Richtung Trumpf Laser zum Aldi-Markt führt, als Zuweg für Fußgänger und eventuell auch Radfahrer einzuplanen. Das sei nämlich die direkteste Verbindung von Trumpf aber auch von den umliegenden Wohngebieten und dem Haldenhof.

Luiftbild Trumpf Aldi geoportalbw 071122
Der bestehende Wiesenweg führt von Trumpf fast direkt zu Aldi. Luftbild: geoportalbw

Die Stadtplaner wenden sich gegen den Vorschlag. Sie fürchten, dass der Weg als Abkürzung über den Aldiparkplatz für den Rad- und Fußverkehr genutzt würde. Dadurch würde „der Konflikt mit dem Autoverkehr auf dem Parkplatz erhöht“.

Bebauungsplan Aldi Sulgen Lageplan 071122
Lageplan des neuen Marktes. Am rechten Rand des Gebäudes ist die Laderampe zu erkennen, die die LKWs rückwärts anfahren müssen. Plan: Stadt

Polizei hat Bedenken wegen Lieferverkehr

Ebendiese Gefahr sieht das Polizeipräsidium Konstanz. Die Polizei sieht „insbesondere in der Anlieferung des Marktes durch den Lieferverkehr nicht unwesentliche Gefahrenmomente, die die Verkehrssicherheit im Bereich des Marktes gefährden“. Sie kritisiert, dass der Anlieferverkehr und der Kundenverkehr nicht getrennt würden.

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Die LKWs müssten die Laderampe rückwärts anfahren. Dafür müssten sie rangieren und zwar „im unmittelbaren Ein-/Ausgangsbereich zum Lebensmitteldiscount-Markt“. Das rückwärtige Rangieren über Fußgängerbereiche sei „als äußerst kritisch und unfallträchtig zu bewerten“. Das Polizeipräsidium schlägt vor, den Kunden und den Lieferverkehr zu trennen. Ansonsten müsste die Laderampe so gestaltet werden, dass die Lastzüge vorwärts anfahren und wieder abfahren können.

In ihrer Stellungnahme schreiben die Stadtplaner, eine Trennung von Kunden-und Lieferverkehr und eine Andienung ohne Rangierbewegung sei wegen des Grundstücks und der Erschließung nicht möglich. Die Fahrspur für den Lieferverkehr befinde sich außerdem auf der Grundstücksgrenze. „Fußgänger-Querungen im Gefahrenbereich sind daher selten/unwahrscheinlich.“

Sobald der Satzungsbeschluss gefasst ist, kann der Bauherr beginnen, seinen Plan zu entwickeln und eine Baugenehmigung zu beantragen.

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Pressemitteilung (pm)

Pressemitteilung (pm)

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