Der Tennenbronner Ortschaftsrat hat sich am Dienstagabend mit den Grundstückspreisen für das Neubaugebiet „Bergacker IV“ befasst. Außerdem haben die Rätinnen und Räte eine Bauverpflichtung beschlossen:
Nachdem das neue Baugebiet „Bergacker IV“ fast vollständig erschlossen sei, sei es erforderlich einen verbindlichen Verkaufspreises festzulegen. Außerdem möchte die Verwaltung, dass in den Kaufverträgen eine Bauverpflichtung steht.
25 Interessenten für 13 Bauplätze
Für das Wohnbaugebiet „Bergacker IV“ sind 13 Einzelhauseinheiten mit einer Geschossflächenzahl von 0,8 im Bebauungsplan ausgewiesen, heißt es in einer Tischvorlage für die Ortschaftsräte.
Die Gesamtkosten des Grunderwerbs und der Erschließung sowie der Grunderwerbssteuer belaufen sich auf gut 1.545.000 Euro. Von diesen Kosten ist ein Betrag von 1,36 Millionen Euro auf die einzelnen Baugrundstücke umzulegen. Die 13 Baugrundstücke haben eine Fläche von 7683 Quadratmetern. Daraus errechnet die Verwaltung einen Verkaufspreis von 177 Euro für den Quadratmeter.
Nicht im Kaufpreis enthalten und separat vom Erwerber zu begleichen seien die Kosten der Hausanschlussleitungen für Wasser, Abwasser und Gas, sowie Telekommunikationsanlagen. Ebenso nicht enthalten seien der Baukostenzuschuss Wasser und die Anschlussgebühr für die Gasversorgung.
Bisher hätten 25 Bauinteressenten ihr Interesse an einem Bauplatz im Baugebiet „Bergacker IV“ bekundet. Diesen bietet die Ortsverwaltung wie beschlossen nach dem „Windhund-Prinzip“ die Plätze zum Verkauf an.

Zwei Jahre Zeit für die Bauherren
Dabei will die Stadt Schramberg sich am Vertragsgrundstück ein Wiederkaufsrecht ab Kaufvertragsdatum vor. Dieses kann ddie Stadt geltend machen, wenn die Käufer nicht innerhalb einer Frist von zwei Jahren, ab Kaufvertragsdatum, mit dem Bau eines genehmigungsfähigen Wohnhauses auf dem Kaufgrundstück begonnen haben.
Auch wenn die Käufer das Grundstück unbebaut oder während der Bebauung weiterveräußern, soll dieses Recht gelten. Ebenso im Falle einer Zwangsversteigerung oder wenn die begonnene Bebauung vor der Fertigstellung endgültig eingestellt wird.
Der Ortschaftsrat hat einmütig für beides gestimmt. Der Verkauf der Grundstücke kann nun also beginnen.