SCHRAMBERG – Das Verfahren um den Bebauungsplan für das Neubaugebiet Bergacker IV in Tennenbronn begleite Rat und Verwaltung „ schon das ein oder andere Jahr“, witzelte Stadtplanungsleiter Bent Liebrich im Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT). 2016 hatte der Rat beschlossen in dem Gebiet am Sonnenberg in Tennenbronn Bauplätze zu erschließen.
Mit dem inzwischen eingeführten Paragraf-13b-Verfahren geht es schneller, denn es fallen einige Anforderungen weg. Ein erster städtebaulicher Entwurf kam 2018 auf den Ratstisch. Im AUT stellte Liebrich am Donnerstag einen Bebauungsplanentwurf vor, der im Juni öffentlich ausgelegt werden soll. Vorgesehen hat die Stadt 13 Bauplätze, auf denen Einzel- oder Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen errichtet werden dürfen. Je Gebäude sollen nur zwei Wohnungen zulässig sein.
Zufahrt schwierig zu lösen
Eine Zufahrtstraße von der Straße „Am Sonnenberg“ soll mit einem Wendehammer enden. An dieser Straße sind auch öffentliche Parkplätze vorgesehen. Die Anbindung an die Straße „Am Sonnenberg“ sei wegen der Topografie schwierig, so Liebrich. „Ein normales Auto schafft das, ein tiefer gelegter Sportwagen wohl eher nicht.“ Diese müssten einen Umweg wählen und aus der anderen Richtung vom Friedhof her in das Neubaugebiet einfahren.
Diskutiert wurde im AUT die Geschossflächenzahl – sie gibt an, wie groß der Wohnraum im Verhältnis zur Grundstücksflächen sein darf. Sowohl Vertreter von CDU als auch von SPD/Buntspecht plädierten für eine höhere Geschossflächenzahl. Reinhard Günter wünscht sich zudem, auch drei Vollgeschosse zuzulassen, um wegen des Wohnungsmangels hier Möglichkeiten zu schaffen. Aus städtebaulicher Sicht warnte Liebrich davor, es könne zu extremen Unterschieden bei den Gebäuden führen.

Patrick Fleig (CDU) fand die Zufahrt „problematisch“ und schlug eine Absenkung der Einfahrt vor. Diskutiert wurde auch, ob die Höhe der Grundstücksbegrenzungen auf 80 Zentimeter festgelegt werden müsse, welche Dachformen zulässig sein sollen und was gegen die „Schottergärten“ unternommen werden kann. Die 80 Zentimeter seien auch wegen der Verkehrssicherheit wichtig, so Liebrich.
Bei den Dachformen wolle man mit Pult-, Sattel- und Flachdächern größtmögliche Freiheiten für die Bauherren bieten, so Oberbürgermeister Thomas Herzog. Das Anlegen von Schottergärten ist laut Bebauungsplan nicht zulässig. Weil noch einige Fragen in den Fraktionen diskutiert werden sollen, fasste der Ausschuss keinen Empfehlungsbeschluss. Nächste Woche wird der Gemeinderat entscheiden und dann den Entwurf offen legen.
Info: Nach der Offenlage werden die eingehenden Anregungen und Bedenken abgearbeitet. Nach der Verabschiedung des Bebauungsplanes folgt die Erschließungsplanung. Fachbereichsleiter Rudolf Mager geht davon aus, dass „die Erschließung nächstes Frühjahr beginnt und Ende 2020 die ersten Häuser gebaut werden können.“