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Startseite Schramberg

Bergacker IV in Tennenbronn: Drei Geschosse  erlaubt

von Martin Himmelheber (him)
18. Mai 2019
in Schramberg
Lesezeit: 2 Minuten
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SCHRAMBERG –  Mit genau einer Stimme Mehrheit hat der Gemeinderat beschlossen, dass im Neubaugebiet Bergacker IV in Tennenbronn künftig auch drei Vollgeschosse zulässig sein sollen. Auch die Begrenzung auf zwei Wohnungen je Gebäude soll entfallen.

In der Diskussion um den Bebauungsplan für das Neubaugebiet entspann sich eine lebhafte Debatte um städtebauliche Aspekte, die Stellplatzproblematik und die Grundstücksvermarktung einerseits und den Wohnraummangel, den Flächenverbrauch und Freiheiten für die Bauherren andererseits.

Der Verwaltungsvorschlag sah vor, Grundstücke für klassische Einfamilienhäuser mit zwei Vollgeschossen und maximal zwei Wohnungen zuzulassen. Schon im Ausschuss für Umwelt und Technik war der Wunsch nach mehr Wohnfläche je Grundstück aufgekommen. Stadtplaner Bent Liebrich erklärte, dass die Grundflächenzahl 0,4 für den allgemeinen Wohnungsbau vorgeschrieben ist und im Paragraf 13 b-Verfahren nicht erhöht werden könne.

Monsterbauten oder Flächen schonen?

Er zeigte an Hand einer Grafik auf, dass eine dreigeschossige Bauweise an der Straße „Am Sonnenberg“ wegen der Hanglage dazu führen würde, dass vier Geschossse sichtbar wären. „Das würde dem Charakter des Baugebietes nicht mehr entsprechen.“ Auch die Stellplatzfrage würde schwierig zu lösen sein, wenn deutlich mehr Bewohner je Grundstück dort wohnen  würden.

Gemeinderat Tennenbronn Bergacker 4 dk 160519 4
Drei Geschosse oben wären sehr mächtig. Am Ratstisch(von links): Fachbereichsleiter Uwe Weisser, OB Thomas Herzog, Protokollant Rainer Bernhard und Bent Liebrich. Foto: him

Bernd Richter (ÖDP) forderte, man müsse endlich umdenken und so wenig Neuland als möglich verbrauchen und plädierte deshalb für drei Stockwerke.

Fachbereichsleiter Rudolf Mager wies auf die eher kleinen Grundstücksgrößen hin. „Wir können im Bergacker nicht alles, was früher falsch gelaufen ist, heilen.“ Er empfahl, im Kernort verdichtet zu bauen.

Uli Bauknecht (CDU) warnte vor „Monsterbauten“. Er schlug vor, die Begrenzung auf zwei Wohnungen aufzugeben. So könne auch bei nur zwei Stockwerken mehr Wohnraum geschaffen werden. Patrick Fleig (CDU) warnte, man dürfe den Planungsprozess nicht in die Länge ziehen. Sein Fraktionssprecher Clemens Maurer betonte, seine Fraktion habe immer für Freiheitsgrade gestritten, man müsse aber den Bedarf sehen und der sei eben ein anderer. „Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler“, zitierte er den frühen Chef von RTL Helmut Thoma. „Wir gehen von 13 Familien als Zielgruppe aus.“

Josef Günter (SPD-Buntspecht) plädierte für „offen halten. Viele Gegebenheiten ändern sich.“ Niemand müsse drei Geschosse bauen. Andererseits suchten viele junge Familien in Tennenbronn eine Mietwohnung. Oberbürgermeister Thomas Herzog sah bei der Vermarktung Schwierigkeiten, wenn drei Etagen erlaubt werden. Udo Neudeck (Freie Liste) warb für Freiheit: „Soll jeder bauen, wie er will.“

Nachdem geklärt war, dass eine Änderung vor der Offenlage des Bebauungsplans  keine Verzögerung brächte, ließ Herzog über den Antrag von Bernd Richter, drei Stockwerke, keine Begrenzung bei der Zahl der Wohnungen, abstimmen. Dafür stimmten 13 Räte, 12 votierten dagegen und zwei enthielten sich der Stimme.

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Mit dieser Änderung wird nun der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt. Dann werden die eingegangenen Anregungen geprüft, und schließlich wird der Rat den Plan wohl im Herbst verabschieden. Im kommenden Jahr könnte dann die Erschließung erfolgen und 2021 die ersten Häuser gebaut werden.

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Martin Himmelheber (him)

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