Schramberg. Wenn es nach dem aktuellen Bundesnaturschutzgesetz geht, dürften die Schramberger Burgen Hohenschramberg, Schilteck und Falkenstein eigentlich nachts nicht mehr angestrahlt werden. Darauf weist die Fraktionsgemeinschaft SPD-Buntspecht in einem Antrag hin.

Das Gesetz verbiete „schädliche Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung in Schutzgebieten“, heißt es im von Tanja Witkowski und Bärbel Pröbstle unterschiebene Antrag. Vom 1. April bis 30. September gelte das Beleuchtungsverbot generell, im Winterhalbjahr von 22 Uhr bis 6 Uhr. Die Burgen im Bernecktal und im Schiltachtal liegen in solchen Schutzgebieten, zum einen im Landschaftsschutzgebiet Bernecktal, zum andere im Natura 2000 Schutzgebiet Schlossberg Schiltachtal.

Die SPD-Buntspechtfraktion bittet die Stadtverwaltung, zu prüfen und zu berichten, „inwieweit die derzeitige Beleuchtung der Burgen geändert und / oder reduziert werden muss“.