Wegen der Corona-Pandemie waren von Mitte Dezember bis Mitte Februar Schulen und Kindergärten im Land geschlossen. Zugleich gab es aber eine Notbetreuung für die Kinder, deren Eltern von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich eingestuft wurden. Nun möchte die Stadt all den Eltern die Kitagebühren oder die Gebühren für die Ganztagsbetreuung erlassen, deren Kinder nicht in der Notbetreuung waren.
In einer Vorlage für den Verwaltungs-Ausschuss (VA) schreibt Kerstin Flaig, Abteilungsleiterin für Kitas und Schulen: „Durch die erneuten Schließungen mit der zweiten Covid-19-Welle sind viele Eltern erneut signifikant belastet.“ Sie betreuten zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ihre Kinder selbst. Nicht selten stünde ihnen pandemiebedingt auch weniger Geld zur Verfügung.
Gemeinsames Ziel von Land, Kommunen und den Kirchlichen Trägern müsse deshalb weiterhin eine angemessene und gerechte Entlastung der Eltern sein. Allerdings hätten die Kommunen und die anderen Träger in dieser zweiten Covid-19-Welle eine Notbetreuung angeboten, „die in nicht unerheblichem Umfang in Anspruch genommen wurde.“ Das müsse man bei der Frage der Gebührenentlastung berücksichtigen.
Im Frühjahr 2020 hatte der Rat beschlossen, die Kita-Gebühren zu erlassen. Deshalb erwarteten die Eltern, dass die Stadt auch im aktuellen Lockdown erneut auf die Elternbeiträge verzichtet.
Im Januar noch vieles unklar
Die Stadt hatte die Januargebühren eingezogen, weil es zunächst geheißen hatte, die Kitas würden am 11. Januar wieder öffnen. Es kam bekanntlich anders. Erst Ende Januar hatte das Finanzministerium den Kommunen zugesagt, dass das Land 80 Prozent der Gebührenerstattungen übernehmen werde. Dies ermögliche es nun der Stadt, ihrerseits auf die Erhebung der Gebühren gegenüber den Eltern zu verzichten. Es sei denn sie haben die Notbetreuung in Anspruch genommen.
Wie im vergangenen Jahr werde die Stadt auch Beiträge bei freien Trägern bis zur Höhe des kommunalen Satzes erstatten, so Flaig. Bei der Notbetreuung werde die Stadt nicht Tag genau abrechnen, sondern die üblichen Sätze abbuchen. Entsprechend werde man auch die Gebühren für die Ganztagsbetreuung erstatten. Am Donnerstag, 11. März, wird der VA darüber beschließen.