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„Coronavirus: Müssen große Märkte ihr Angebot einschränken?“, Veröffentlicht: Donnerstag, 19. März 2020, 12.38 Uhr

Coronavirus: Müssen große Märkte ihr Angebot einschränken?

Der Verkauf von Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs bleibt möglich. Supermärkte und Drogeriemärkte dürfen öffnen. Aber was dürfen sie verkaufen? Neben Putzmitteln und Haarshampoo auch CDs, Schulranzen und Filme?  Darf bei Lidl und Aldi der Klamotten- und Sportartikelverkauf weitergehen?

Bei Action sind Warenregale mit Plastikfolie verhängt.

Der Schramberger Action-Markt, wo neben Lebensmitteln, Getränken und Haushaltswaren auch Kleidung, Geschirr, Fahrradteile und ähnliches verkauft wird, hat diese Bereiche inzwischen abgesperrt. Es sei „gesetzlich untersagt“, solche Waren derzeit weiter zu verkaufen, informiert Action seine Kunden.

Andere sehen das noch lockerer. Die „Buchlese“ hat offen, weil auch Zeitungen im Angebot sind.

In Schramberg verkauft der Drogeriemarkt Müller weiterhin Schulranzen, während auf der anderen Straßenseite Lederwaren Krön schließen muss und auf das für ihn wichtige Ostergeschäft mit Schulranzen verzichten muss.

Schulranzen bei Müller….

…und unerreichbar bei Krön. Fotos: him

Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr nannte als anderes Beispiel ein Spielwarengeschäft, das geöffnet hat, weil es auch einen Paket- und einen Schlüsseldienst anbietet. Das gehöre zur Daseinsvorsorge. Ähnlich eine Buchhandlung, die Zeitungen im Angebot hat und Bücher für die Schulen bereit stellt. „Wir stellen uns da nicht neben die Kasse und kontrollieren, was da verkauft wird“, meint sie.

Nebulös

Ein Experte für Handelsrecht sieht auf Nachfrage der NRWZ  hier noch Klärungsbedarf durch die Landesregierung. Im Erlass steht, Drogerien dürften öffnen. Was sie verkaufen dürfen, sei nicht explizit geregelt. Ähnliches gilt für Tankstellen. Aber auch Lebensmittelgeschäfte wie Edeka haben weiter auch „Non-Food-Artikel“ im Angebot.

„Bisher kommt es auf die Auslegung der Kommune an“, so der Experte. In diesem Punkt sei die Verordnung noch „nebulös“, und die jeweilige Ortspolizeibehörde entscheide, was geht und was nicht geht. „Hier hoffen wir noch auf eine Klarstellung der Landesregierung.“

Freiwilliger Verzicht idealistisch

Insgesamt ist der Experte sich sicher, dass die Verordnung insbesondere die Kleinen treffen werde. Deshalb müssten kurzfristig für die Kleinstbetriebe und „Solo-Unternehmer“ Hilfen bereit gestellt werden.

Die Vorstellung, Amazon, Aldi, Lidl, Müller und Co könnten freiwillig auf den Verkauf der nicht lebensnotwendigen Artikel verzichten, hält der Handelsrechtler für „idealistisch“. Schade eigentlich.

 

 

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