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Coronavirus: Stadt Schramberg erhöht Schutzmaßnahmen +++ aktualisiert

von Pressemitteilung (pm)
16. März 2020 - Aktualisiert 17. März 2020
in NRWZ.de+, Schramberg, Titelmeldungen
Lesezeit: 3 Minuten
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Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der täglich neuen Meldungen hat der Verwaltungsstab der Stadt Schramberg unter Leitung von Dorothee Eisenlohr neue Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen.  Die Landesregierung hat am Montag eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung) erlassen. In einer Pressemitteilung informiert die Stadt über die neuen Maßnahmen:

Folgende städtische und stadtnahe Einrichtungen bleiben ab Dienstag, 17. März geschlossen: alle Museen in Schramberg, die Volkshochschule, die Mediathek, das Stadtarchiv, das JUKS3 und die Jugendkunstschule. Die Musikschule Schramberg hat wie das Hallenbad Badschnass schon jetzt zu.

Besuchsverbot in etlichen Einrichtungen

Für das Spittel-Seniorenzentrum einschließlich Spittel-Begegnungsstätte, das Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt in Schramberg-Sulgen sowie die Stiftung St. Franziskus in Heiligenbronn gilt ab Dienstag, 17. März, ein grundsätzliches Besuchsverbot. Es soll die Bewohnerinnen und Bewohner vor Ansteckung schützen.

Gäste des Spitteltreffs werden gebeten, andere Angebote zum Beispiel bei der Arbeiterwohlfahrt Essen auf Rädern in Anspruch zu nehmen.

Geschlossen werden auch alle in Gebäuden befindlichen städtischen und privaten Sportanlagen inklusive Fitnessstudios. „Diese Maßnahmen sind mit dem Gesundheitsamt rückgekoppelt“, so Dorothee Eisenlohr. „Es gab mit allen Bürgermeistern im Landkreis heute ein entsprechendes Treffen.“

Auch Gaststätten und Spielcasinos müssen schließen

Ebenfalls schließen müssen alle Vergnügungsstätten, wie beispielsweise  Spielcasinos und virtuelle Erlebniswelten.

Bei den Gaststätten verweist die Stadtverwaltung auf die Verordnung der Landesregierung: Da heißt es: „Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.
Vom Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass
1. die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
3. in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.“

Spiel- und Sportplätze bleiben vorerst geöffnet – auch das Rathaus

Weiterhin genutzt werden können Sportplätze, Kleinspielfelder, Bolz- und Spielplätze unter freiem Himmel. Auch die Dienstleistungen in Rathaus, City Center, Bürgerbüro Sulgen sowie den Ortsverwaltungen Tennenbronn und Waldmössingen sind weiterhin verfügbar. Schilder und Abstandslinien sollen sicherstellen, dass die vom Robert-Koch-Institut empfohlene Verhaltensetikette zur Kontakteindämmung beachtet wird.

„Wir bitten die Bürger, wo es möglich ist, auf E-Mail, Telefon und Brief umzusteigen,“ sagt Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr. „Trotzdem sind wir, wenn es nötig ist, da. Genauso wie die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel oder das Pflegepersonal im Seniorenheim, von denen der Einsatz selbstverständlich erwartet wird.“

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Bei der Stadtkasse und dem Sozialamt im Rathaus, sowie der Ausländerbehörde im City Center bittet die Stadtverwaltung um vorherige Terminabsprache.

Stadtverwaltung organisiert Hilfe

Der Verwaltungsstab der Stadtverwaltung sucht bereits nach Möglichkeiten, die die Grundversorgung an Lebensmitteln und Medikamenten bei den Bürgerinnen und Bürger sicherstellen, die sich selbst nicht mehr versorgen können und auch keine Angehörigen oder freundlichen Nachbarn haben.

Diese dürfen sich gerne im Rathaus bei der BTI unter  07422/29 215 oder unter [email protected] melden. Die Stadtverwaltung ist bemüht, Hilfe zu organisieren.

Notbetreuung startet

Die Schulen sorgen für eine Notfallbetreuung an der jeweiligen Schule. Bei Bedarf können sich die Eltern direkt an die ihre Schule wenden.

Die Notbetreuung für kleinere Kinder, deren Eltern in Bereichen der „kritischen Infrastruktur“ tätig sind, findet in der Kita Eckenhof, Eckenhofstr. 51, in Schramberg-Sulgen von Montag bis Freitag, 7 Uhr bis 17 Uhr statt.

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen:

  • die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten, Reinigungskräfte),
  • die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
  • die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
  • die Lebensmittelbranche (einschl. Lebensmittelproduktion, Lebensmitteltransporte).

Fragen zur Notbetreuung beantwortet Kerstin Flaig, Abteilung Schulen und Kindergärten, Telefon 07422/29-278, [email protected] wenden.

 

Kommunalpolitische Gremientermine bis Ende der Osterferien abgesagt

Am Abend hat die Stadtverwaltung eine weitwere Mitteilung verschickt, demnach finden ab sofort keine Sitzungen der kommunalpolitischen Gremien mehr statt.

„Dies betrifft die Sitzung des Ausschusses für Umwelt am und Technik am 19. März, des Gemeinderates am 26. März, die Ortschaftsratssitzungen in Waldmössingen am 30. März und in Tennenbronn am 31. März, sowie des Verwaltungsausschusses am 2. April.“

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Pressemitteilung (pm)

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Zur Information: Mit "Pressemitteilung" gekennzeichnete Artikel sind meist 1:1 übernommene, uns zugesandte Beiträge. Sie entsprechen nicht unbedingt redaktionellen Standards in Bezug auf Unabhängigkeit, sondern können gegebenenfalls eine Position einseitig einnehmen. Dennoch informieren die Beiträge über einen Sachverhalt. Andernfalls würden wir sie nicht veröffentlichen.

Pressemitteilungen werden uns zumeist von Personen und Institutionen zugesandt, die Wert darauf legen, dass über den Sachverhalt berichtet wird, den die Artikel zum Gegenstand haben.

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