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David-Deiber-Straße: Mehr Sicherheit nach Vorfahrtsänderung?

von Martin Himmelheber (him)
11. Februar 2019
in Schramberg
Lesezeit: 1 Minuten
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David-Deiber-Straße: Mehr Sicherheit nach Vorfahrtsänderung?

Gefährliches Eck: von der Steige kommend Kreuzung mit der David-Deiber-Straße. Foto: him

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SCHRAMBERG  (him) –  Nach weiteren Unfällen an der David-Deiber-Straße bleibt das Thema Verkehrssicherheit dort aktuell. Im November war der Antrag der Fraktion SPD-Buntspecht flächendeckend Tempo 30  auch auf dem Sulgen in Wohngebieten einzuführen, mit denkbar knapper Mehrheit gescheitert.

Nun  hat sich ÖDP-Stadtrat Volker Liebermann mit einem weiteren Vorschlag zu Wort gemeldet. Unter „Verschiedenes“ hat er in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik des Gemeinderats vorgeschlagen, die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Alte Steige – David-Deiber-Straße zu ändern.

Sein Vorschlag: Wer auf der Alten Steige fahre, sollte Vorfahrt bekommen. (Liebermann sprach irrtümlich von der Schramberger Straße.) Das würde die Autofahrer auf der David-Deiber-Straße bremsen, auf der wegen des Gefälles „oft etwas schneller gefahren“ werde. Ein Blinklicht könnte die Autofahrer auf die Vorfahrtsänderung hinweisen.

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Oberbürgermeister Thomas Herzog gab zu bedenken, dass  möglicherweise dadurch der Hauptverkehrsfluss auf andere Straßen geleitet würde. Er versprach aber, einen „Smiley“ zur Geschwindigkeitsmessung an der David- Deiber-Straße anbringen zu lassen, um festzustellen, wie schnell dort tatsächlich gefahren wird.

Zebrastreifen und Tempo 30 nicht endgültig vom Tisch

Auch der Wunsch von Anwohnern, einen Zebrastreifen an der David-Deiber-Straße einzurichten, sei registriert. Derzeit, so Herzog gelten noch sehr restriktive Regeln, die einen Zebrastreifen dort nicht erlaubten. Die Regeln sollen aber geändert werden.

Nach der Entscheidung im November zu Tempo 30 sei das Thema für eine erneute Beratung noch drei Monate gesperrt, so Herzog. Die Regel lautet, dass erst ein halbes Jahr nach einem Ratsbeschluss dasselbe Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden darf.

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